Spendenappell für den Libanon
Wenngleich die anhaltende Waffenruhe die Zivilbevölkerung erleichtert, bleibt die Notlage vieler vertriebener Familien aufgrund der zerstörten Infrastruktur äusserst kritisch. Die Teams des IKRK setzen sich in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern wie dem Libanesischen Roten Kreuz weiterhin dafür ein, den betroffenen Menschen die dringend benötigte humanitäre Hilfe zukommen zu lassen.
Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz noch heute mit einer Spende.
Das IKRK ist seit 1967 im Libanon präsent und leistet vor Ort wichtige Unterstützung. Ihre Spende ermöglicht, Nahrungsmittel, Wasser und lebensrettende medizinische Behandlungen für Verwundete und Kranke bereitzustellen - Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
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Häufig gestellte Fragen
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Falls Sie in der Schweiz Steuern zahlen, können Sie Spenden an das IKRK von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Der jährliche Mindestbetrag und die Höhe des abzugsfähigen Betrags können je nach Kanton unterschiedlich sein. Wenn Sie in einem anderen Land steuerpflichtig sind, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Steuerbehörden für weitere Informationen. In den Vereinigten Staaten ist das IKRK (Identifikations-Nr. EIN 98-6001029) gemäss Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code steuerbefreit. Spenden an das IKRK sind nach US-amerikanischem Recht steuerlich abzugsfähig. Das IKRK ist eine internationale Organisation mit Sitz in der Schweiz. Wenn Sie in einem anderen Land steuerpflichtig sind, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Steuerbehörden für weitere Informationen
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