Medienmitteilung

Westjordanland: IKRK fordert unverzüglichen Schutz der Zivilbevölkerung

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Jerusalem / Tel Aviv – Die Eskalation der Gewalt, die zunehmende Einschränkung der Freizügigkeit und die Beschleunigung des Siedlungsausbaus fügen der Zivilbevölkerung im gesamten Westjordanland schweren Schaden zu und machen das tägliche Leben für die Zivilbevölkerung unerträglich.

Allein in diesem Jahr wurden Dutzende Palästinenser getötet, Hunderte verletzt und viele weitere vertrieben. Häuser und Eigentum wurden beschädigt oder zerstört; infolgedessen haben viele Menschen keine Unterkunft und keine Existenzgrundlage mehr.

„Den häufigen und schweren Gewalttaten muss ein Ende gesetzt werden“, sagte Julien Lerisson, IKRK-Delegationsleiter für Israel und die besetzten Gebiete.

„Die Behörden sind verpflichtet, die Bevölkerung vor Gewalt zu schützen, auch wenn diese Gewalt von Siedlern ausgeht. Die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts betreffend den Schutz von privatem und öffentlichem Eigentum sowie den Zugang der Bevölkerung zu grundlegenden Diensten müssen eingehalten werden“, erklärte er.

Die humanitären Auswirkungen der Gewalt, einschliesslich der tragischen Todesfälle und schweren Verletzungen, sind verheerend. Durch die Einschränkung der Freizügigkeit erhalten Patienten keine medizinische Versorgung, Kinder gelangen nicht zur Schule, Menschen sind von ihren Häusern und ihrer Existenzgrundlage abgeschnitten, und die Lebensbedingungen von Familien und ganzen Gemeinschaften werden immer unerträglicher.

Ambulanzfahrzeuge werden manchmal stundenlang an Kontrollpunkten und Absperrungen aufgehalten oder sind gezwungen, ihre Routen um mehrere Stunden zu verlängern, um Strassensperren und Gewalt zu umgehen. All dies erschwert die Arbeit der Rettungskräfte und gefährdet das Leben derjenigen, denen sie helfen wollen.

Israel hat das Recht, Massnahmen zu ergreifen, um seine Sicherheit zu gewährleisten. Als Besatzungsmacht im Westjordanland ist es jedoch auch verantwortlich für die Palästinenser, die gemäss humanitärem Völkerrecht geschützte Personen sind. Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, geschützte Personen jederzeit menschlich zu behandeln, sie vor Gewalttaten oder deren Androhung zu schützen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um die öffentliche Ordnung und ziviles Zusammenleben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

„Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Erfüllung der Pflichten gemäss Besatzungsrecht sind notwendige Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Sicherheit und Würde der Bevölkerung. Das bedeutet, dass Zivilpersonen vor Gewalt zu schützen sind und der Ausbau ziviler Siedlungen eingestellt werden muss“, sagte Lerisson.

Hinweis für die Redaktion:

Laut der seit Langem vertretenen Rechtsauffassung des IKRK sind die Errichtung und der Ausbau ziviler Siedlungen durch Israel an jeglichem Ort im Westjordanland unvereinbar mit der Pflicht Israels gemäss Artikel 49 Absatz 6 des Vierten Genfer Abkommens von 1949, das Verbot der Überführung eines Teils der Zivilbevölkerung der Besatzungsmacht in das von ihr besetzte Gebiet einzuhalten. 

Über das IKRK:

Seit 1863 setzt sich das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) für die Linderung von Leid und die Achtung der Menschenwürde im Krieg und bei Waffengewalt ein. Mit unseren Rotkreuz- und Rothalbmondpartnern bemühen wir uns, über Frontlinien hinweg Menschenleben zu retten, Familien zu vereinen und Vermisste zu finden.

Wir sprechen mit Behörden und Streitkräften auf allen Seiten, oft vertraulich, um für eine humane Behandlung von Gefangenen einzutreten und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu fordern, damit Zivilpersonen – auch online – geschützt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Pat Griffiths, IKRK Jerusalem, Mobil: +972 52 601 9150, pgriffiths@icrc.org

Mohammad Abdullah, IKRK Ramallah, Mobil: +970 593 010 067, mohaabdallah@icrc.org

Gilad Grossman, IKRK Tel Aviv, Mobil: +972 52 601 9123, ggrossman@icrc.org