Urheberrecht und Nutzungsbedingungen

Kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung

Die kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung von Dokumenten, Fotos, Film- und Tonaufnahmen, Logos und Grafikelementen oder Teilen davon ist ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung durch das IKRK strengstens untersagt. Die Nutzungserlaubnis muss beim IKRK angefordert oder, für Fotos von Agenturen bzw. freiberuflich tätigen Fotografen (im Bildnachweis angegeben) und für Veröffentlichungen Dritter, bei der entsprechenden Agentur, dem Publikationsorgan oder der Einzelperson eingeholt werden. Änderungen von urheberrechtlich geschütztem IKRK-Material sind nicht erlaubt. Bitte beachten Sie: Bevor die endgültige Erlaubnis erteilt wird, müssen Sie einen Verwendungsnachweis mit Kontext oder ein Vorab-Muster einreichen.

Nicht kommerzielle Verwendung (z. B. für akademische Zwecke) und Nutzung für den Eigengebrauch

Die Dokumente dürfen unter folgenden Bedingungen vervielfältigt werden: Die Urheberrechts- und Quellenangaben werden mitvervielfältigt, es werden keine Änderungen vorgenommen und das jeweilige Dokument wird als Ganzes vervielfältigt. Für Quellenangaben und -verweise gelten die akademischen Standards.

Einige von IKRK-Mitarbeitenden für Zeitschriften oder Magazine verfasste Dokumente wurden mit Erlaubnis der fraglichen Publikation auf der IKRK-Website veröffentlicht. Für diese Dokumente sind alle Rechte vorbehalten. Die Erlaubnis für die Vervielfältigung muss von der Publikation eingeholt werden (die Dokumente verfügen über eine Quellenangabe).

Fotos, Video- und Tonaufnahmen, Logos und Grafikelemente dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung verwendet oder vervielfältigt werden. Änderungen von urheberrechtlich geschütztem IKRK-Material sind nicht erlaubt. Die Nutzungserlaubnis muss beim IKRK angefordert oder, für Fotos von Agenturen bzw. freiberuflich tätigen Fotografen (im Bildnachweis angegeben), von der entsprechenden Agentur oder Einzelperson eingeholt werden.

Rotes Kreuz und roter Halbmond

Das rote Kreuz und der rote Halbmond sind nach humanitärem Völkerrecht und nationalen Rechtsvorschriften geschützte Zeichen. Jede Verwendung, die nicht ausdrücklich durch die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle erlaubt ist, stellt einen Missbrauch dar. Die Verwendung dieser Zeichen durch Unbefugte ist strengstens verboten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das IKRK.