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Häufig gestellte Fragen: Streumunition

  • Streumunition ist eine Art von Waffe, die zahlreiche explosive Submunitionen über grosse Flächen – oft mehrere tausend Quadratmeter – verteilt. Da diese Submunitionen in der Regel im freien Fall niedergehen, können verschiedene Faktoren – etwa menschliches Versagen oder Windeinflüsse – dazu führen, dass sie weit ausserhalb des beabsichtigten Zielbereichs einschlagen. Zudem explodieren viele dieser Einheiten beim Aufprall nicht, wodurch gefährliche Überreste zurückbleiben, die für die Zivilbevölkerung und die betroffenen Gemeinschaften langfristige Risiken darstellen.  

    Durch diese Waffen wurden Tausende von Zivilpersonen getötet oder verletzt und verheerende Schäden angerichtet, die weit über körperliche Verletzungen hinausgehen und sich auch auf die psychische Gesundheit, die Bildung, die Lebensgrundlagen sowie das Gemeinschaftsleben auswirken.   

    Laut dem Cluster Munitions Report (2026) wurden im Jahr 2025 mindestens 1 063 Menschen durch Streumunition getötet oder verletzt – eine der höchsten jährlichen Zahlen, die seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2010 verzeichnet wurden. Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch höher liegen, da viele Vorfälle gar nicht gemeldet werden. Zivilpersonen machten 87 % der im Jahr 2025 erfassten Opfer aus, was die verheerenden und willkürlichen Auswirkungen dieser Waffen verdeutlicht. Dieser hohe Anteil an zivilen Opfern spiegelt die Natur von Streumunition wider, die sowohl zum Zeitpunkt des Einschlags als auch durch zurückgelassene Blindgänger Zerstörung verursacht. 

  • Nach dem 2008 verabschiedeten Übereinkommen über Streumunition sind der Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die Weitergabe dieser Waffen verboten. Stand August 2026 sind 112 Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens. Aktuelle Informationen finden Sie unter: Verträge des humanitären Völkerrechts – Übereinkommen über Streumunition, Ratifizierung 2008 oder Vertragsstaaten – Das Übereinkommen über Streumunition. 

    Zu den wichtigsten Verpflichtungen der Vertragsstaaten gehören folgende:  

    • unter keinen Umständen Streumunition einzusetzen; 
    • Lagerbestände innerhalb von acht Jahren zu vernichten; 
    • kontaminierte Gebiete zu räumen;  
    • den Opfern umfassen zu helfen, einschliesslich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und Unterstützung bei der sozialen und wirtschaftlichen Wiedereingliederung.  

    Seit seiner Verabschiedung hat das Übereinkommen zu einem deutlich geringeren Einsatz von Streumunition beigetragen. Zudem hat es zur Vernichtung von Beständen in Höhe von fast 1,5 Millionen Stück Streumunition und 180 Millionen Submunitionseinheiten geführt – was sämtlichen von 42 Vertragsstaaten gemeldeten Beständen entspricht. Darüber hinaus hat die grossflächige Räumung kontaminierter Gebiete es den betroffenen Gemeinschaften ermöglicht, sicher zurückzukehren und sich eine neue Existenz aufzubauen. 

    Trotz dieser Erfolge besteht die Gefahr, dass die jüngsten Entwicklungen lebensrettende Schutzmassnahmen untergraben und die jahrzehntelangen weltweiten Bemühungen zur Beseitigung dieser unmenschlichen Waffen schwächen. Die Wahrung und Stärkung der Bemühungen um humanitäre Abrüstung ist unerlässlich, um Zivilpersonen zu schützen und auf dem Weg zu einer Welt ohne Streumunition weiterhin Fortschritte zu erzielen.  

    Wenn Staaten, die nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind, oder nichtstaatliche bewaffnete Gruppen Streumunition einsetzen, müssen sie das humanitäre Völkerrecht einhalten, insbesondere die Grundsätze und Regeln der Unterscheidung, der Verhältnismässigkeit und der Vorsichtsmassnahmen. Da Streumunition zahlreiche explosive Submunitionen über grosse Flächen verteilt, birgt ihr Einsatz in besiedelten Gebieten eine hohe Wahrscheinlichkeit willkürlicher Auswirkungen. Das IKRK fordert alle Staaten und Konfliktparteien auf, den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition unverzüglich einzustellen.  

  • Streumunition birgt aufgrund ihrer Breitenwirkung und der lang anhaltenden Kontamination besondere Gefahren für die Zivilbevölkerung: 

    • Breitenwirkung: Diese Waffen wirken wahllos und treffen häufig Zivilpersonen sowie Infrastruktur weit ausserhalb der eigentlichen Zielgebiete. Ihr Einsatz in städtischen Gebieten führt zu hohen Opferzahlen und umfangreichen Schäden an Wohnhäusern, Spitälern, Schulen, Strassen, Wasserversorgungssystemen und anderen lebenswichtigen Einrichtungen. 
    • Nicht explodierte Submunition: Viele Submunitionskörper detonieren nicht und kontaminieren Felder, Wälder und Wohngebiete. Dadurch werden vertriebene Familien an der Rückkehr in ihre Heimat gehindert, die Instandsetzung der Infrastruktur verzögert und die wirtschaftliche Erholung behindert. Die Räumung nicht explodierter Submunition ist ein komplexer, gefährlicher und zeitaufwendiger Prozess, der Jahrzehnte dauern kann. So erklärte sich Bosnien und Herzegowina erst mehr als 30 Jahre nach Ende des Konflikts für von Streumunition befreit, während Laos noch immer mit der Beseitigung von Streumunitionsrückständen aus den 1970er Jahren befasst ist. 
    • Auswirkungen auf Kinder: Kinder sind unverhältnismässig stark betroffen und stellen in den meisten Ländern einen erheblichen Anteil der Opfer dar. Die häufig in leuchtenden Farben lackierten Submunitionen ziehen Kinder an, die sie für Spielzeug halten. Diese Sprengkörper können schon bei geringster Berührung detonieren und schwere Verletzungen oder den Tod verursachen.  

    Aufgrund ihrer Grösse und ihres sich noch in der Entwicklung befindlichen Körpers sind Kinder besonders anfällig für schwere Verletzungen, die zu einer höheren Rate an Amputationen, tödlichem Blutverlust und langfristigen Behinderungen führen. Über die körperlichen Schäden hinaus leiden Kinder häufig unter schwerwiegenden psychischen Folgen wie Angstzuständen und posttraumatischem Stress, was ihre Entwicklung und ihr Wohlbefinden beeinträchtigt.  

  • Überlebende von Unfällen mit Streumunition sehen sich ihr Leben lang mit körperlichen, psychischen und sozioökonomischen Herausforderungen konfrontiert. Verletzungen führen häufig zu steigenden Gesundheitskosten, eingeschränktem Zugang zu Bildung und Hindernissen bei der Arbeitssuche, insbesondere in Konfliktgebieten, in denen die Infrastruktur beschädigt ist und die Ressourcen knapp sind.  

    Rehabilitation ist nicht nur eine Dienstleistung – sie kann lebenswichtig sein. Sie verhindert, dass Überlebende zurückgelassen werden, und trägt dazu bei, den Teufelskreis zunehmender Gefährdung zu durchbrechen.  

    Das Programm für physische Rehabilitation des IKRK spielt dabei eine entscheidende Rolle, indem es umfassende, auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnittene Angebote bereitstellt. Dazu gehören:  

    • frühzeitige und kontinuierliche Physiotherapie zum Wiederaufbau von Kraft und Mobilität;  
    • prothetische und orthopädische Leistungen, die massgeschneiderte Lösungen bieten;  
    • psychische und psychosoziale Unterstützung, um Überlebenden dabei zu helfen, Traumata zu verarbeiten, mit Verlusten umzugehen und sich an ihre neue Realität anzupassen.  

    Zwar können Prothesen und Rehabilitation die Mobilität und die Selbstständigkeit wiederherstellen, doch nur durch Prävention lässt sich sicherstellen, dass niemand die verheerenden Verletzungen oder lebenslangen Folgen erleidet, die diese Waffen verursachen. 

    Beim Übereinkommen über Streumunition geht es um mehr als nur das Verbot einer Waffe – es geht darum, Zivilpersonen zu schützen, Überlebenden ihre Würde zurückzugeben und sicherzustellen, dass keine Gemeinschaft gezwungen ist, mit dem tödlichen Erbe vergangener Kriege zu leben. 

  • Das IKRK arbeitet derzeit mit 20 nationalen Gesellschaften der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zusammen. Mehr als 2 100 Mitarbeitende und Freiwillige arbeiten gemeinsam mit gefährdeten Gemeinschaften an einer Verringerung der Gefahren. Ihre Nähe zur betroffenen Bevölkerung und ihre dauerhafte Präsenz vor Ort ermöglichen einen kontinuierlichen Austausch. So lässt sich nachvollziehen, wie sich Risiken und Gefährdungsmuster entwickeln, und die Unterstützung kann entsprechend angepasst werden. 

    Diese Arbeit ist besonders wichtig in Hochrisikogebieten, schwer zugänglichen Regionen sowie in Gebieten, in denen aktive Konflikte herrschen. In Situationen, in denen eine Kontamination neu entsteht oder Unsicherheit und operative Einschränkungen die Überwachungs- und Räumungsaktivitäten verzögern, gehören die Stärkung des Risikobewusstseins und die Sensibilisierung für sicheres Verhalten zu den wenigen unmittelbar verfügbaren Massnahmen, die Gemeinschaften helfen können, sich besser vor den Gefahren zu schützen. Diese Arbeit ergänzt die Verpflichtungen der Vertragsstaaten zur Räumung kontaminierter Gebiete, wobei zu betonen ist, dass sie keinen Ersatz für die Räumung darstellt. 

    Das IKRK arbeitet zudem mit Staaten zusammen, um die Kapazitäten der nationalen Organisationen zu stärken, die an Überwachungs- und Räumungsaktivitäten beteiligt sind. Dazu stellt es Schulungen und Ausrüstung bereit, um die Einhaltung internationaler Standards sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird das IKRK in Kürze Fernerkundungskapazitäten einführen, die den Prozess der Flächenfreigabe nicht nur beschleunigen, sondern ihn auch sicherer und kosteneffizienter machen wird. 

  • Durch die Neugestaltung globaler Normen gegen inakzeptable Waffen tragen humanitäre Abrüstungsverträge dazu bei, Leben zu retten – sogar über die Grenzen ihrer Vertragsstaaten hinaus. Diese Verträge spielen eine entscheidende Rolle bei der Wahrung humanitärer Grundsätze, verringern das Risiko einer Konflikteskalation und stärken das Vertrauen zwischen den Staaten. Sie bilden ein Bollwerk in den schwierigsten Zeiten und sind ein entscheidender Schutz dafür, dass die Menschlichkeit auch in bewaffneten Konflikten gewahrt bleibt.   

    Der humanitären Abrüstung muss sowohl in Friedens- als auch in Konfliktzeiten Vorrang eingeräumt werden. Durch solche Bemühungen können wir das humanitäre Völkerrecht stärken, indem wir menschliches Leid und Umweltschäden, die durch Waffen wie Streumunition verursacht werden, verhindern, mindern und beheben.  

  • Im Rahmen der gemeinsamen Bemühungen der gesamten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Auswirkungen von Streumunition auf die Zivilbevölkerung zu verringern, würdigt das IKRK das Engagement der Vertragsstaaten des Übereinkommens für eine Welt ohne Streumunition und fordert sie auf: 

    • das Übereinkommen gewissenhaft umzusetzen; 
    • den Einsatz von Streumunition durch wen auch immer, wo auch immer und unter welchen Umständen auch immer zu verurteilen. 

    Das IKRK fordert zudem alle Staaten nachdrücklich auf:  

    • das Übereinkommen unverzüglich zu unterzeichnen, zu ratifizieren oder ihm beizutreten und eine Aushöhlung seiner Schutzbestimmungen zu vermeiden; 
    • die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, wie Abrüstung und humanitäres Völkerrecht Leben retten.  

    Das IKRK fordert zudem alle Staaten und Parteien bewaffneter Konflikte auf, den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition unverzüglich einzustellen. 

    Darüber hinaus sollten die Staaten: 

    • umfassende Massnahmen zur Opferhilfe ergreifen, einschliesslich körperlicher Rehabilitation, Förderung der psychischen Gesundheit und sozialen Wiedereingliederung; 
    • einen zeitnahen Zugang zu Rehabilitationsleistungen sicherstellen, um eine Zunahme der Gefährdung zu verhindern und den Überlebenden die Wiedererlangung ihrer Unabhängigkeit und Würde zu ermöglichen; 
    • den Schwerpunkt auf Ergebnisse im Bereich der Lebensqualität – wie Bildung, Beschäftigung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – als Massstäbe für den Erfolg der Opferhilfe legen; 
    • in nachhaltige nationale Rehabilitationssysteme investieren, indem sie lokale Fachkräfte ausbilden, barrierefreie Zentren einrichten und erschwingliche Hilfsmittel bereitstellen.