Über unsere Arbeit
Die Arbeit des IKRK basiert auf den Genfer Konventionen von 1949, deren Zusatzprotokollen, seinen Statuten – sowie den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung – und den Beschlüssen der Internationalen Konferenzen des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds. Das IKRK ist eine unabhängige, neutrale Organisation, die humanitären Schutz und Hilfe für Opfer bewaffneter Konflikte und anderer Gewaltkonflikte gewährleistet. Es handelt in Notfällen und fördert gleichzeitig die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und dessen Umsetzung in nationales Recht.