Verantwortlichkeiten und Aufgaben
Die Versammlung ist das oberste Leitungsorgan des IKRK. Sie überwacht die Organisation und stellt sicher, dass das IKRK in der Lage ist, seinen Auftrag wahrzunehmen. Ausserdem legt sie die Politik, die allgemeinen Ziele und die Strategie fest, und sie genehmigt das Budget und die Jahresabschlüsse.
Die IKRK-Versammlung bestimmt den Rahmen für die Zusammenarbeit und die Arbeitsbeziehungen zu unseren Partnern innerhalb der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Zudem anerkennt sie neue nationale Gesellschaften, wenn diese die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die IKRK-Versammlung besteht aus 15 bis 25 kooptierten Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. Sie werden für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt, die zweimal verlängert werden kann. Die Altersgrenze liegt bei 72 Jahren.