Die Anwendung von Gewalt bei der Rechtsdurchsetzung
Staaten sehen sich oft mit Situationen konfrontiert, in denen ihre Beamten Gewalt anwenden müssen, um die öffentliche Sicherheit sowie Recht und Ordnung in bewaffneten Konflikten oder anderen Situationen von Gewalt aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Gewalt darf im Rahmen der Rechtsdurchsetzung von Menschen angewendet werden, die Staatsmacht ausüben, darunter Polizei- und Militärkräfte. Diese Anwendung von Gewalt ist insbesondere im humanitären Völkerrecht und im nationalen Recht geregelt und muss von Staaten strikt reguliert werden. Staaten müssen insbesondere sicherstellen, dass die nationale Gesetzgebung ihren internationalen Verpflichtungen entspricht und ihre Beamten bestraft, wenn sie Gewalt übermässig oder auf andere Weise willkürlich anwenden.