Wie wir Behörden dazu bringen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen
Bewusstsein schaffen
Mit der Schaffung eines Bewusstseins für verantwortungsvolles Handeln sollen die Menschen an ihre Verpflichtungen erinnert und gegebenenfalls überzeugt werden, ihr Verhalten zu ändern.
Dies zeigt sich anhand von drei Methoden:
Überzeugen ist ein Konzept, wonach Menschen im Rahmen eines bilateralen vertraulichen Dialogs davon überzeugt werden sollen, etwas zu tun, das in ihren Verantwortungs- oder Kompetenzbereich fällt. Dies ist die traditionell bevorzugte Vorgehensweise des IKRK.
Das IKRK kann auch Unterstützung von aussen anfordern, indem einflussreiche Drittparteien (z.B. Staaten, regionale Organisationen, Privatunternehmen, Mitglieder der Zivilgesellschaft oder religiöse Gruppen mit guten Beziehungen zu den zuständigen Behörden) mobilisiert werden. Das IKRK wählt solche Drittparteien sorgfältig aus und nimmt nur mit denjenigen Kontakt auf, von denen es überzeugt ist, dass sie die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen wahren können.
Mit Behörden, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder diese absichtlich verletzen, kann (selbst mithilfe der Unterstützung einflussreicher Drittparteien) keine wirkungsvolle Überzeugungsarbeit geleistet werden. Unter bestimmten Umständen kann das IKRK daher entscheiden, mit seiner Tradition der Wahrung der Vertraulichkeit zu brechen und Fehlverhalten öffentlich anzuprangern. Diese Methode wird jedoch nur im Rahmen des Schutzansatzes eingesetzt, bei dem es um den unmittelbaren oder bekannten Verstoss gegen eine Bestimmung zum Schutz der Menschen geht.
Unterstützung bereitstellen
Sind die Behörden nicht in der Lage, Massnahmen zu ergreifen, stellt das IKRK gegebenenfalls Unterstützung bereit, damit die Behörden ihrer Verantwortung nachkommen können.
Vertretung
Ergreifen die zuständigen Behörden keine angemessenen Massnahmen oder sind sie dazu nicht in der Lage (infolge fehlender Mittel, mangelndem Willen oder schlicht keiner vorhandenen zuständigen Behörden), ergreift das IKRK an ihrer Stelle unmittelbare Massnahmen (Vertretung), um die Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung zu erfüllen. In kritischen Situationen wird das IKRK erst aktiv und spricht dann mit den Behörden, um sie davon zu überzeugen, angemessene Massnahmen zu ergreifen oder sie dabei zu unterstützen, mögliche Lösungen zu finden.