Seit seiner Gründung hat das IKRK die Menschen ins Zentrum seiner humanitären Arbeit gestellt; diese wird von den sieben Grundsätzen und der Leitlinien, „keinen Schaden zuzufügen“, untermauert. Unser Ansatz, die Menschen ins Zentrum unserer Arbeit zu stellen, wurde 2018 mit der Annahme eines institutionellen Rahmens formalisiert. Dieses Rahmenwerk beschreibt das gemeinsame Verständnis dafür, was Rechenschaftspflicht gegenüber den von Gewalt betroffenen Menschen bedeutet, und definiert die wichtigsten Elemente, zu denen sich unsere Organisation im Rahmen der Rechenschaftspflicht verpflichtet hat.
Wir wollen sicherstellen, dass unsere humanitäre Arbeit die Widerstandsfähigkeit der Menschen in schwierigen Situationen und Krisen stärkt und bestmögliche Ergebnisse für sie gewährleistet. Dazu gehört der Schutz des Rechts der Menschen auf einen gleichberechtigten Zugang zu Hilfe (gemäss ihren Bedürfnissen, Prioritäten und Wünschen), des Rechts auf Informationen und des Rechts auf Rückmeldungen und Beteiligung bei den sie betreffenden Entscheidungen.
Wir verfolgen auch technologische Möglichkeiten, näher bei den Menschen zu sein (digital und physisch), und stellen dabei sicher, dass ihre Daten gemäss dem Grundsatz, „keinen Schaden zuzufügen“, geschützt sind.
Weitere Informationen über unsere Ansätze zur Stärkung der digitalen Nähe finden sich in den folgenden Publikationen (auf Englisch): How to Use Social Media to Engage with People Affected by Crisis, Humanitarian Futures for Messaging Apps und Using Radio as a Means of Operational Communication and Community Outreach.
Für einen Ansatz, der die Menschen ins Zentrum stellt, müssen wir die Vielfalt in der Bevölkerung anerkennen – ihre Erfahrungen bei bewaffneten Konflikten und ihre Fähigkeiten, mit den Folgen umzugehen und Zugang zu Hilfe einzufordern, werden von Geschlecht, Alter, Behinderung und anderen kontextspezifischen Faktoren beeinflusst.
Aus diesem Grund haben wir 2020 einen unabhängigen Think Tank beauftragt, um uns bei der Entwicklung eines umfassenden Ansatzes zu einer inklusiven Programmgestaltung zu unterstützen, der unsere Relevanz und Wirksamkeit stärkt sowie die Prozesse und Systeme definiert, die es braucht, um ihn umzusetzen.
Im Juni 2020 haben wir die Vision 2023 zu Behinderungen angenommen, in der ein gemeinsames Ziel und entsprechende Unterziele für die verschiedenen Abteilungen des IKRK festgelegt wurden, um sowohl bei unseren Einsätzen bei bewaffneten Konflikten und anderer Gewalt also auch innerhalb unserer eigenen Organisation mehr Inklusion für Menschen mit Behinderung zu fördern.
Gemäss unseres Verhaltenskodex haben wir uns der Verhinderung sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs verpflichtet. Es ist eine ethische und vertragliche Verpflichtung für das gesamten IKRK-Personal und entscheidend dafür, das Vertrauen der Menschen, für die wir uns einsetzen, zu bewahren.
Die Verpflichtungen aus unserer institutionellen Strategie und unseren Richtlinien wurden in Übereinstimmung mit entsprechenden Initiativen im humanitären Sektor entwickelt, darunter der Grand Bargain und der globale Behindertengipfel.
Im Rahmen unserer Reaktion auf die COVID-19-Pandemie 2020 haben wir unsere Bemühungen zur Unterstützung der Menschen ausgeweitet, insbesondere, um die Verbreitung einzudämmen und sicherzustellen, dass bereits marginalisierte Gruppen Teil unserer Arbeit sind und nicht weiter ausgeschlossen werden.