Unsere Arbeit in Usbekistan
Das IKRK arbeitet mit Regierungen in der Region zusammen, um ihnen dabei zu helfen, das humanitäre Völkerrecht (HVR) in ihrer nationalen Gesetzgebung zu verankern und sowohl das HVR als auch das internationale Recht der Menschenrechte in die Rahmenvorschriften und die Ausbildungsprogramme der bewaffneten Streitkräfte, Strafverfolgungsbehörden und Hochschulen zu integrieren.