Sexuelle Gewalt und das Völkerrecht
Vergewaltigung und andere Formen der sexuellen Gewalt verursachen körperliche und psychische Schäden für die Opfer – Frauen, Mädchen, Männer und Jungen – und haben direkte Folgen für ihre Familien und Gemeinschaften. Wenn solche Taten im Kontext eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts begangen werden, handelt es sich um eine Verletzung des humanitären Völkerrechts (HVR).
Im Einklang mit der Pflicht, das HVR selbst einzuhalten und für seine Einhaltung durch andere zu sorgen, müssen die Staaten Vergewaltigung und andere Formen der sexuellen Gewalt in ihren innerstaatlichen Rechtssystem zur Straftat erklären und verhindern. Zudem sind sie verpflichtet, solche Verbrechen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen bzw. die Täterschaft gegebenenfalls auszuliefern, und sie müssen sicherstellen, dass die Opfer Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Gerechtigkeit und zu Wiedergutmachung erhalten. Das Völkerstrafrecht sieht die Strafbarkeit sexueller Gewalt und eine gerichtliche Zuständigkeit auf internationaler Ebene vor.