Zwischen 2012 und 2015 führte das IKRK zwei grosse Konsultationsverfahren zur Stärkung des rechtlichen Schutzes von Opfern bewaffneter Konflikte durch. Diese zwei Verfahren sind seither in eine neue Phase eingetreten, entsprechend den Resolutionen 1 und 2 der 32. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds. Der Schwerpunkt der ersten Resolution ist die Stärkung des rechtlichen Schutzes für Menschen, die in einem bewaffneten Konflikt ihrer Freiheit beraubt werden. Die zweite betrifft die Stärkung des HVR durch eine Verbesserung der Wirksamkeit der HVR-Durchsetzungsmechanismen.