Wie das IKRK Kinder unterstützt

06. April 2017
Wie das IKRK Kinder unterstützt
Al-Qaflah, Jemen, November 2015. Hayat klammert sich an ihren grossen Bruder, während sie auf die Ruinen ihres Hauses starren. CC BY-NC-ND / ICRC / H. Al-Najjar

In bewaffneten Konflikten und anderen Situationen von Gewalt werden Kindern lebenswichtige Güter und Dienstleistungen – Nahrungsmittel, sauberes Wasser, Gesundheitsversorgung, Unterkunft – genommen; und sie haben keine Chance, kindgerecht und spielerisch aufzuwachsen. Trotz des Schutzes, der ihnen gemäss dem humanitären Völkerrecht zusteht, sind Kinder in vielerlei Hinsicht besonders gefährdet.

Sie könnten von ihren Familien getrennt werden, ohne deren Schutz und Fürsorge ihre Grundrechte bedroht sind. So sind sie viel eher den Gefahren von Missbrauch, Ausbeutung und der Rekrutierung durch bewaffnete Kräfte oder Gruppierungen ausgesetzt.

Kinder werden allzu häufig direkt oder indirekt Teil der Kampfhandlungen. Jungen wie Mädchen werden als Kämpfer bewaffneter Kräfte oder Gruppierungen rekrutiert, oder auch für Hilfsarbeiten wie dem Transport von Vorräten, in der Informationsbeschaffung u.Ä. eingesetzt. All diese Aufgaben bringen Kinder in grosse Gefahr. Jene Kinder, die von bewaffneten Kräften oder Gruppierungen rekrutiert wurden, haben aufgrund der erlittenen Traumata und Stigmatisierungen mitunter Schwierigkeiten bei der Rückkehr nach Hause und der Wiedereingliederung in die Familie und Dorfgemeinschaften.

Kinder landen häufig im Gefängnis, z.B. aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bewaffneten Kräften oder Gruppierungen, oder weil ihnen der Zugang zu den entsprechenden Rechtsmitteln verwehrt bleibt. Andere werden von bereits inhaftierten Frauen oder Mädchen im Gefängnis zur Welt gebracht oder haben ein inhaftiertes Elternteil ins Gefängnis begleitet. Im Allgemeinen ist das Leben von Millionen Kindern stark von Inhaftierungen beeinträchtigt, beispielsweise wenn ein Elternteil, Schutzbeauftragter oder anderer Angehöriger inhaftiert ist, insbesondere wenn es sich um die hauptsächliche oder einzige Betreuungsperson handelt.

Bewaffnete Konflikte und Gewalt belasten das Schulsystem. Schulen werden vorsätzlich angegriffen oder absichtlich beschädigt, für militärische Zwecke verwendet, als Unterkunft für Binnenvertriebene zweckentfremdet oder als Orte für unrechtmässige Rekrutierungen genutzt. Inhaftierten Kindern wird häufig eine Schulbildung verweigert. Eine unterbrochene Schulbildung hat schwerwiegende Folgen, sowohl für die Zukunft der Kinder als auch für die Fähigkeit der Länder, sich nach lang anhaltenden Konflikten rasch zu erholen.

Die Arbeit des IKRK

Vor Ort konzentriert das IKRK seine Arbeit auf besonders hilfsbedürftige Gruppen von Kindern, darunter unbegleitete Minderjährige und Kinder, die sonstwie von ihren Familien getrennt wurden, solche, die bewaffneten Kräften oder Gruppierungen angehören, sowie inhaftierte Kinder. Dazu gehören auch minderjährige Migranten, unabhängig davon, ob sie von ihren Familien getrennt wurden oder in Haft sind.

Bangui, Zentralafrikanische Republik, Februar 2014. Eine Frau umarmt ihren vierjährigen Sohn. Er war zwei Tage lang verschwunden und wurde von den MISCA-Truppen (Internationale Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik) aufgegriffen, die ihn zum IKRK brachten.

An erster Stelle versuchen wir zu verhindern, dass Familien getrennt werden. Sollten sie jedoch trotzdem infolge eines bewaffneten Konflikts, Gewalt oder unterwegs getrennt werden, stellen wir einen Kontakt zwischen den Angehörigen her und bemühen uns, wenn immer möglich, Kinder wieder mit ihren Familien zu vereinen. Das IKRK-Personal registriert die am meisten gefährdeten Kinder, um sicherzustellen, dass ihren Fällen nachgegangen wird und ihre Bedürfnisse erfüllt werden.

Das IKRK spricht auch mit bewaffneten Kräften und Gruppierungen und arbeitet mit gefährdeten Dörfern zusammen, um zu verhindern, dass Kinder von bewaffneten Kräften und Gruppierungen rekrutiert werden. In Ländern wie der Demokratischen Republik Kongo, wo dies ein vorherrschendes Problem ist, arbeiten wir auch direkt mit den demobilisierten Kindern zusammen, damit sie sich wieder in die Gesellschaft integrieren können.

In Haftanstalten bemüht sich das IKRK darum, sicherzustellen, dass die Behörden Kinder schützen, indem sie Massnahmen für deren besonderen Bedürfnisse treffen. Wir konzentrieren uns auch auf den Schutz und die Unterstützung von Kindern, deren Eltern inhaftiert sind. Im Rahmen unserer gesamten Tätigkeit mit Kindern stehen deren Interessen an erster Stelle.

Zusätzlich zu unseren traditionellen Fachgebieten befassen wir uns mit den Auswirkungen bewaffneter Konflikte und Gewalt auf den Zugang zu Bildung für Kinder, insbesondere wenn diese inhaftiert oder vertrieben wurden bzw. in besonders gefährlichen Gegenden leben. In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften hat das IKRK im Rahmen zahlreicher Projekte die Sicherheit von schulischen Einrichtungen erfolgreich gestärkt und sichere Verhaltensweisen bei Schülern und Lehrpersonal in Gegenden gefördert, in denen bewaffnete Konflikte oder andere Gewalt den Unterricht regelmässig stören. So wurden unter anderem Projekte in Rio (Brasilien), Medellín (Kolumbien), Ciudad Juarez (Mexiko) und in der Ukraine durchgeführt.

Das IKRK entwickelt derzeit eine Strategie hinsichtlich seiner Rolle, Zugang zu Bildung in Konflikt- und Gewaltsituationen zu unterstützen. Die Strategie wird voraussichtlich Mitte 2017 fertig gestellt und soll einen Rahmen für die Arbeit der Organisation im Bereich Bildung bieten sowie die entsprechenden Instrumente und Arbeitsmethoden festlegen.

Medellín, Kolumbien, Juni 2014. Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie sie sich in einer Schule in gefährlichen Stadtvierteln, wo Gewalt bewaffneter Banden und krimineller Gruppen an der Tagesordnung ist, sicher verhalten.

Darüber hinaus arbeitet das IKRK eng mit den Regierungen zusammen und berät diese bei der Umsetzung von internationalen Verpflichtungen in nationales Recht, unter anderem bei der Verabschiedung von Gesetzen und anderen Massnahmen zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten.