Kinder im humanitären Völkerrecht
Kinder sind in bewaffneten Konflikten besonders gefährdet. Trotz des gesetzlich vorgesehenen Schutzes werden sie weiterhin von Streitkräften und bewaffneten Gruppen rekrutiert. Sie werden häufig von ihren Familien getrennt, aus ihrem Zuhause vertrieben, getötet, verstümmelt, sexuell missbraucht oder in anderer Weise ausgebeutet.
Bewaffnete Konflikte und andere Gewaltsituationen verursachen unermessliches Leid für Kinder. Sie sind in vielen Situationen besonders anfällig für körperliche und psychische Gewalt, inklusive sexueller Gewalt. Trotz des Schutzes, den das Völkerrecht für sie vorsieht, sind Kinder mit zahlreichen Gefahren konfrontiert.
So werden sie etwa in bewaffneten Konflikten oder anderen Gewaltsituationen von ihren Familien oder Betreuungspersonen getrennt und verlieren den Kontakt zu ihnen. Sie laufen vermehrt Gefahr, missbraucht und ausgebeutet zu werden oder Gewalt zu erfahren. In einigen Ländern besteht zudem ein erhöhtes Risiko, dass sie durch bewaffnete Kräfte oder Gruppierungen rekrutiert werden.
Allzu häufig werden Kinder mit in die Feindseligkeiten hineingezogen. Sowohl Jungen als auch Mädchen werden durch bewaffnete Kräfte oder Gruppen als Kämpferinnen oder Kämpfer angeworben. Sie können aber auch für andere Aufgaben eingesetzt werden, beispielsweise, um Vorräte zu transportieren, nachrichtendienstliche Informationen zu sammeln, zu kochen, als Boten zu dienen, oder für sexuelle Zwecke. All diese Aufgaben bringen Kinder in grosse Gefahr.
Jene Kinder, die in Verbindung mit bewaffneten Kräften oder Gruppierungen stehen, laufen eine höhere Gefahr, inhaftiert, verwundet, verletzt oder getötet zu werden. Ausserdem haben sie aufgrund der erlittenen Traumata und Stigmatisierung mitunter Schwierigkeiten bei der Rückkehr nach Hause und der Wiedereingliederung in ihre Familien und Gemeinschaften. Mädchen und Jungen erleben bewaffnete Konflikte und Gewalt auf unterschiedliche Weise, und es kann für ihre Familien und Gemeinschaften schwierig sein, sie nach ihrer Rückkehr wieder aufzunehmen.
Kinder landen häufig im Gefängnis, etwa aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Zugehörigkeit zu einer bewaffneten Gruppe, oder weil sie keinen Zugang zu geeigneten Formen der Jugendgerichtsbarkeit, etwa Alternativen zu Strafverfolgung und Gefängnis, haben.
Andere werden von bereits inhaftierten Frauen oder Mädchen im Gefängnis zur Welt gebracht oder haben ein inhaftiertes Elternteil ins Gefängnis begleitet. Im Allgemeinen ist das Leben von Millionen Kindern stark von Inhaftierungen beeinträchtigt, beispielsweise, wenn ein Elternteil, ein Schutzbeauftragter oder anderer Angehöriger inhaftiert ist, insbesondere wenn es sich um die hauptsächliche oder einzige Betreuungsperson handelt.
Bewaffnete Konflikte und andere Situationen der Gewalt belasten auch das Bildungswesen. Schulen werden vorsätzlich angegriffen oder unabsichtlich beschädigt, für militärische Zwecke verwendet, als Unterkunft für Binnenvertriebene zweckentfremdet oder als Orte für unrechtmässige Rekrutierungen genutzt. Inhaftierten Kindern wird häufig eine Schulbildung verwehrt. Ein Unterbruch der schulischen Bildung hat jedoch schwerwiegende Folgen, nicht nur für die Zukunft der Kinder, sondern auch für die Fähigkeit der Länder, sich insbesondere nach langjährigen Krisen wieder zu erholen.