• Wie setzt sich das Budget des IKRK zusammen?

    Der IKRK-Spendenappell 2023 beläuft sich auf 2.8 Milliarden Franken. Im Laufe des Jahres werden Anpassungen dieses Aufrufs in Form von Budgeterweiterungen vorgenommen, um auf unvorhergesehene Bedürfnisse reagieren zu können, die eine Ausweitung der humanitären Massnahmen erfordern.

    Angesichts des stetig wachsenden humanitären Bedarfs steigert sich das operative Budget unseres Spendenappels für das Jahr 2023 um 19 % gegenüber dem Vorjahr, damit wir den Menschen in den schwierigsten Konfliktherden der Welt auch weiterhin Hilfe leisten können. Mehr Mittel werden benötigt, um der weltweit zunehmenden Anzahl von Männern, Frauen und Kindern gerecht zu werden, die im Kreuzfeuer von Konflikten und Gewalt auf unsere Unterstützung angewiesen sind.

     

  • Wer finanziert das IKRK?

    Das IKRK finanziert sich durch freiwillige Beiträge.

    Wir erhalten Mittel von den Vertragsstaaten der Genfer Abkommen (Regierungen), nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, überstaatlichen Organisationen (etwa der Europäischen Kommission) sowie aus öffentlichen und privaten Quellen. Der Grossteil der Mittel kommt von Regierungen: In den vergangenen fünf Jahren finanzierten sie im Schnitt rund 82 Prozent des Budgets. Da die Beiträge nach wie vor freiwillig sind, ist ihr langfristiger Bestand nicht garantiert.

     

  • Wie berechnet das IKRK seinen Bedarf an Finanzmitteln?

    Das IKRK-Budget wird auf der Grundlage von drei Faktoren kalkuliert: den humanitären Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerungsgruppen; unserer Fähigkeit, diesen Gruppen Hilfe und Schutz zu bieten, und einer realistischen Einschätzung dessen, was effektiv getan werden kann.

    Auf dieser Grundlage können wir unsere Einsätze und Finanzmittel in der Regel sehr genau planen: In den letzten zehn Jahren betrug die Umsetzungsquote des veranschlagten Budgets rund 90 Prozent. Unser operatives Budget ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2020 ist es knapp 3 Prozent höher als im vergangenen Jahr.

  • Versucht das IKRK seine Spenderbasis zu diversifizieren?

    Das IKRK bemüht sich um Mittel aus unterschiedlichen Quellen, um über ein solides finanzielles Fundament zu verfügen und operativ unabhängig zu bleiben. Gemäss seiner Mittelbeschaffungsstrategie 2020–2030 strebt es neben der Unterstützung durch die traditionellen Geber ein verstärktes Engagement von Seiten neuer und künftiger Geberstaaten, Entwicklungsakteure und Schlüsselbereiche des Privatsektors an.

  • Wie versichern Sie Ihren Spendern, dass deren Spenden gut angelegt sind?

    Die Ausgaben des IKRK werden von einem international anerkannten Wirtschaftsprüfungsunternehmen gemäss den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen IFRS (International Financial Reporting Standards) geprüft. Das IKRK hat ein System interner und externer Audits eingerichtet, in deren Rahmen alle wichtigen Finanzdaten und -prozesse geprüft werden.

    Die Bewertung durch externe Prüfer wird jedes Jahr veröffentlicht und den Spendern mitgeteilt. Ausführliche Angaben zu Einnahmen und Ausgaben werden im IKRK-Jahresbericht veröffentlicht, in dem anhand zentraler Kennzahlen die Ergebnisse des IKRK vor Ort dargestellt werden.

    Darüber hinaus ist das IKRK immer offen für Anfragen von Spendern, die ihre eigenen spezifischen Audits durchführen möchten, sei es vor Ort oder am Hauptsitz. Dies gehört zu unserer Transparenzpolitik gegenüber Spendern.

  • Wie tragen die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften zu den Aufgaben des IKRK bei?

    Die Nationalen Gesellschaften tragen auf verschiedene Art zu den Aufgaben des IKRK bei, beispielsweise durch die Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Gesundheit, die Bereitstellung von Personal oder die Unterstützung spezifischer Aktivitäten in einem Land. Alle Nationalen Gesellschaften zusammen unterstützen die Aufgaben des IKRK in Höhe von rund 3 %.

  • Wie finanziert das IKRK seine Notfalleinsätze?

    In einer Notlage ist das Timing entscheidend. Die Fähigkeit, gleich zu Beginn eines Konflikts Ressourcen zu beschaffen und vor Ort zu bringen, kann für die Betroffenen ausschlaggebend sein. Daher ist es von grösster Bedeutung, dass das IKRK in der Lage ist, bereits in der ersten Phase des Einsatzes operative – und finanzielle – Entscheidungen zu treffen. Aus diesem Grund müssen wir Einsätze vorfinanzieren können, also Ressourcen bereitstellen, bevor die entsprechenden Mittel zugesagt sind.

    Dies ist möglich, wenn wir nicht zweckgebundene Sondermittel einsetzen, das heisst Mittel, die nicht für eine bestimmte Region, ein Land oder ein Programm verwendet werden müssen, sondern höchst flexibel eingesetzt werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, Gelder zu verwenden, die in mehr als 30 Jahren zurückgelegt wurden, die sogenannten Reserven oder Eigenmittel.

    Wenn akuter Bedarf besteht, können wir diese Reserven (die die IKRK-Aktivitäten mehrerer Monate finanzieren könnten) so lange einsetzen, bis Spendenmittel für die betreffende Notsituation zur Verfügung stehen. Es ist diese Flexibilität und diese rasche Einsatzbereitschaft, die das IKRK in die Lage versetzt, vor Ort effektiv zu arbeiten. Die Reserven sind im Übrigen nicht nur für die Vorfinanzierung wichtig, sondern auch für die Deckung von allfälligen Defiziten am Jahresende.

  • Ist die Unabhängigkeit des IKRK dadurch gefährdet, dass ein Grossteil der Finanzierung von einer kleinen Gruppe von Grossspendern stammt?

    Das IKRK nimmt finanzielle Mittel ausschliesslich von Spendern an, welche die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des IKRK respektieren. Das heisst, die Beiträge werden als Antwort auf die humanitären Bedürfnisse vor Ort verwendet – und zwar nach sorgfältiger Einschätzung durch das IKRK. Mit anderen Worten akzeptiert das IKRK keine deutlich zweckgebundenen Spenden, die nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit stehen. Das IKRK begrüsst die finanzielle Unterstützung durch neue Spender.

    Gleichzeitig beschränken sich die Beziehungen des IKRK zu seinen Spendern nicht ausschliesslich auf finanzielle Angelegenheiten. Das IKRK setzt sich dafür ein, Staaten für den Schutz von Menschen, die von bewaffneten Konflikten und anderen Situationen von Gewalt betroffen sind, sowie für die Umsetzung und Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu verpflichten.