• Kann ich meine Spende an das IKRK von der Steuer abziehen?

    Wenn Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind, können Sie Ihre Spende an das IKRK von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Der Mindestbetrag pro Jahr sowie die Höhe des abzugsfähigen Betrags können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.

    In den Vereinigten Staaten ist das IKRK (Identifikations-Nr. EIN 98-6001029) gemäss Abschnitt 501(c)(3) des Internal Revenue Code steuerbefreit. Spenden an das IKRK sind nach US-amerikanischem Recht steuerlich abzugsfähig.

    Das IKRK ist eine internationale Organisation mit Sitz in der Schweiz. Wenn Sie in einem anderen Land steuerpflichtig sind, wenden Sie sich bitte an die Steuerbehörden Ihres Landes, um zu klären, ob Ihre Spende steuerlich abzugsfähig ist.

  • Erhalte ich eine Spendenbescheinigung zur Vorlage bei den Steuerbehörden?

    Wenn Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind erhalten Sie von uns automatisch eine Spendenbescheinigung zur Vorlage bei den Steuerbehörden. Diese Bescheinigung wird jedes Jahr im Februar verschickt.

    Wenn Sie nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind, erhalten Sie eine entsprechende Spendenbescheinigung nur auf Anfrage. Es besteht keine Garantie, dass Sie Ihre Spende bei den zuständigen Steuerbehörden steuerlich geltend machen können (siehe oben). Wenn Sie online spenden, besteht die Möglichkeit, dass die Steuerbehörden die Bestätigungs-E-Mail als Nachweis für Ihre Spende anerkennen.

  • Steuerabzug für Unternehmen

    Unternehmen unterliegen denselben Regelungen wie Privatpersonen.