Richtlinien für die Nutzung des Rotkreuz-Emblems sowie des Namens und Logos des IKRK bei Spendensammelaktionen
1. Einführung
Das Rotkreuz-Emblem – ein rotes Kreuz auf weissem Grund – ist ein Symbol des Schutzes (Schutzzeichen) und der Zugehörigkeit zur Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (Erkennungszeichen). In Zeiten bewaffneter Konflikte ist es das sichtbare Zeichen des Schutzes unter den Genfer Konventionen für die Betroffenen und diejenigen, die ihnen zu Hilfe kommen; in Friedenszeiten zeigt es an, dass eine Person oder ein Gegenstand im Zusammenhang mit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung steht, deren Gründungsorgan das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ist. Daher ist das Emblem auch ein Symbol für die sieben Grundsätze der Bewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
2. Nutzung des IKRK-Logos
Das IKRK kann sein Logo für Spendensammelaktionen oder -kampagnen gemäss den Bestimmungen der Bewegung zur Nutzung des Emblems verwenden. Privatunternehmen können unter den nachfolgenden Bedingungen mit solchen Aktionen und Kampagnen in Verbindung gebracht werden:
(a) für die öffentliche Wahrnehmung ist eine deutliche Abgrenzung zwischen den Aktivitäten des Unternehmens oder der Qualität seiner Produkte und dem IKRK-Logo oder dem IKRK zu machen;
(b) die Aktion oder Kampagne muss mit einer spezifischen Aktivität in Verbindung stehen; daher ist die Nutzung des Logos zeitlich beschränkt;
(c) das betreffende Unternehmen darf in keinem Fall Tätigkeiten verfolgen, die entgegen den Zielen und Prinzipien der Bewegung stehen oder von der Öffentlichkeit als kontrovers betrachtet werden könnten;
(d) das IKRK behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Unternehmen jederzeit kurzfristig zu kündigen, sollte die Tätigkeit des Unternehmens den Respekt für das Emblem oder das IKRK-Logo unterminieren oder dem Ansehen dieser Zeichen schaden;
(e) der materielle oder finanzielle Vorteil für das IKRK aus der Aktion oder Kampagne muss erheblich sein;
(f) das IKRK untersagt das Anbringen des IKRK-Logos auf Gegenständen, die zum Verkauf angeboten werden; es kann jedoch den Druck auf Broschüren, die als Begleitmaterial zu den zum Verkauf angebotenen Gegenständen gedacht sind, genehmigen, sowie auf Werbematerial des Unternehmens;
(g) Handzettel, die als Begleitmaterial dienen, und alle Arten von Werbematerial, auf denen das IKRK-Logo zu sehen ist, müssen eine deutliche Erklärung der Aktion oder Kampagne, der Serviceleistungen für das IKRK und die Verwendung der Einnahmen beinhalten;
(h) das IKRK-Logo muss im Verhältnis zum anderen Ausstellungsmaterial in angemessener Grösse erscheinen;
(i) alle Arten von Werbematerialien, die das IKRK-Logo enthalten, müssen vom IKRK genehmigt werden, bevor diese in Druck oder Produktion gehen.
3. Nutzung des IKRK-Namens
Die oben genannten Richtlinien gelten auch für die Nutzung des Namens „Internationales Komitee vom Roten Kreuz" und seiner Abkürzung „IKRK". Die korrekte Schreibweise des Namens und der Abkürzung in Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch ist nachfolgend aufgeführt:
International Committee of the Red Cross (ICRC)
Comité international de la Croix-Rouge (CICR)
Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
Comité Internacional de la Cruz Roja (CICR)
Comitê Internacional da Cruz Vermelha (CICV)
Международный Комитет Красного Креста (MKKK)
红十字国际委员会 (ICRC)
اللجنة الدولية للصليب الأحمر
Auf Anfrage erhalten Sie auch die korrekte Schreibweise des Namens und der Abkürzung in anderen Sprachen.
Bei Fragen oder für weitere Informatioen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns unter +41 22 730 21 71.