Medienmitteilung

Demokratische Republik Kongo: IKRK übergibt 15 von den kongolesischen Behörden freigelassene Personen an die AFC/M23

Le drapeau du CICR fouette au vent, image d'illustration. KNOWLES-COURSIN, Mackenzie / CICR
KNOWLES-COURSIN, Mackenzie / ICRC

Goma (IKRK) – Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) organisierte am 6. und 7. August 2026 den Transport und die Übergabe von 15 Personen an die „Alliance du Fleuve Congo“/Bewegung 23. März (AFC/M23), nachdem sie von den kongolesischen Behörden freigelassen worden waren. Der Einsatz erfolgte im Rahmen der Grundsatzerklärung von Doha, die beide Parteien im September 2025 unterzeichnet hatten.

Alle 15 Betroffenen erklärten sich mit der Übergabe einverstanden und verliessen Beni im Norden von Nord-Kivu in einem Fahrzeugkonvoi am Abend des 6. August. Am Morgen des 7. August erreichte der Konvoi nach einer Fahrt durch Uganda, das sich bereit erklärt hatte, die Durchfahrt seines Hoheitsgebietes zu ermöglichen, das Gebiet Rutshuru im Süden der Provinz, wo die Freigelassenen der AFC/M23 übergeben wurden. Der Einsatz erfolgte in Koordination mit den Gesundheitsbehörden und unter strenger Einhaltung der Ebola-Präventionsmassnahmen, inklusive der Bereitstellung eines Ambulanzfahrzeugs des Ugandischen Roten Kreuzes für allfällige medizinische Notfälle.

„Wir hoffen, dass dieser Einsatz dazu beitragen wird, die Familien, die so lange von ihren Angehörigen getrennt waren, zu beruhigen, und dass er den Weg ebnet für weitere Freilassungen, wie es die Parteien im Rahmen verschiedener Verhandlungsrunden vereinbart haben, damit die vom bewaffneten Konflikt betroffenen Menschen ein wenig Hoffnung schöpfen können“, erklärte Stephanie Eller, Leiterin Einsätze für das IKRK in Kinshasa.

Im Rahmen des Doha-Prozesses agiert das IKRK ausschliesslich als neutraler Vermittler. Es kann von den Parteien für die Umsetzung von Massnahmen angerufen werden, nicht zuletzt für den sicheren Transport und die Übergabe von Personen, die von der einen oder anderen Seite freigelassen werden.

Im Mai 2025 begleitete das IKRK bereits eine Reihe von Konvois, die mehrere hundert entwaffnete Angehörige der kongolesischen Streitkräfte und der staatlichen Polizei sowie ihre Familien von Goma nach Kinshasa brachten. Die Tätigkeit des IKRK ist und bleibt rein humanitär und erfolgt stets im Einklang mit dem Auftrag und den Grundsätzen der Organisation.

Das IKRK bekräftigt, dass Gefangene gemäss den Vorgaben des humanitären Völkerrechts unter allen Umständen menschenwürdig behandelt werden müssen. Bei jeder Freilassung sind die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Freigelassenen zu gewährleisten.

Über das IKRK

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) setzt sich seit 1863 dafür ein, während Kriegen und bewaffneter Gewalt Leiden zu lindern und die Menschenwürde zu wahren. Gemeinsam mit seinen Rotkreuz- und Rothalbmondpartnern leistet es lebensrettende Hilfe über Frontlinien hinweg und ist bestrebt, Familien zu vereinen und Vermisste zu finden.

Im oft vertraulichen Dialog mit Behörden und Streitkräften auf allen Seiten tritt das IKRK für eine humane Behandlung von Gefangenen ein und dringt auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts, damit die Zivilbevölkerung geschützt wird – auch online.

Weitere Informationen:

Robert Mwimuka, IKRK Goma, Tel.: +243 81 225 63 60, E-Mail: rmwimuka@icrc.org

Francine Kongolo, IKRK Kinshasa, Tel.: +243 81 992 23 28, E-Mail: fkongolo@icrc.org

Eléonore Asomani, IKRK Dakar, Tel.: +221 78 186 46 87, E-Mail: easomani@icrc.org

oder auf unserer Website: www.icrc.org

Mehr über die Rolle des IKRK als neutraler Vermittler: Neutraler Vermittler | IKRKVorschau und Download der neusten IKRK-Videoaufzeichnungen in Sendequalität: Welcome to ICRC (icrcnewsroom.org)

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