„Dieser Einsatz bedeutet für die Familien eine grosse Erleichterung und Freude, denn sie haben bereits voller Sorge auf die Rückkehr ihrer Angehörigen gewartet. Es ist uns bewusst, dass viele weitere Familien ebenfalls darauf warten, ihre Angehörigen wieder in die Arme schliessen zu können. Wir hoffen, dass die heutige Freilassung weitere ähnliche Einsätze nach sich zieht“, erklärte Christine Cipolla, IKRK-Delegationsleiterin im Jemen.
In Übereinstimmung mit seinen Standardvorgehensweisen hat das IKRK noch vor der Abreise in privaten Gesprächen mit den Inhaftierten deren Identität bestätigt und anschliessend ihre Familien über die unmittelbar bevorstehende Freilassung informiert sowie Unterstützung für eine würdevolle Rückkehr nach Hause geboten. Vor der Freilassung hat das medizinische Personal des IKRK den Gesundheitszustand der Inhaftierten begutachtet, ihre Reisefähigkeit bescheinigt und individuelle Reisevorkehrungen für diejenigen getroffen, die auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind.
„Wie bei jeder Freilassung, an der das IKRK im Jemen beteiligt ist, werden vertrauliche Gespräche mit alle Inhaftierten geführt, um ihre Bedenken über die Vorgehensweise zu verstehen, um den Kontakt mit ihren Familien sicherzustellen und um die erforderlichen Informationen für eine potenzielle Nachverfolgung ihres Gesundheitszustands in den kommenden Wochen zusammenzustellen“, sagte Alessia Bertelli, Leiterin der IKRK-Schutzabteilung im Jemen.
Das IKRK begrüsst diese einseitige Freilassung als weiteren positiven Schritt zur Wiederbelebung der Verhandlungen unter dem Stockholmer Abkommen. Das IKRK steht wie schon 2020 und 2023 bereit, seine Rolle als neutraler Vermittler bei der Freilassung, dem Transfer und der Rückführung von Personen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt im Jemen inhaftiert wurden, zu spielen, sofern die am Stockholmer Abkommen beteiligten Parteien beschliessen, sich erneut zu derartigen Bemühungen zu verpflichten.