Die medizinische Verstärkung kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Feindseligkeiten eskalieren, die Zahl der Verwundeten steigt und das Gesundheitswesen einen Zustrom von Menschen in Not zu bewältigen hat.
Das Operationsteam, das aus einem Notarzt, einem Chirurgen und einem Anästhesisten besteht, hat Erfahrung mit den speziellen und höchst gefährlichen Verletzungen, die durch Kriegswaffen verursacht werden. Die drei Mediziner werden zusammen mit dem bereits vorhandenen 22-köpfigen IKRK-Team vom Rafik-Hariri-Universitätsspital aus arbeiten; dieser Einsatz wird eng mit dem Gesundheitsministerium koordiniert.
Eine vom IKRK Anfang des Monats an das Rafik-Hariri-Universitätsspital gesandte Lieferung medizinischer Hilfsgüter diente der Ausstattung und Versorgung der dortigen Trauma-Station. Die Lieferung wird auch einer ähnlichen Abteilung des staatlichen Elias-Hrawi-Spitals in Zahlé in der Bekaa-Ebene zugutekommen, wo demnächst 10 zusätzliche IKRK-Spitalfachkräfte, darunter Pflegende sowie Ärztinnen und Ärzte, eingesetzt werden sollen.
„Diese entscheidende Hilfe ist dringend notwendig, aber der Bedarf steigt weiter an“, sagte Simone Casabianca-Aeschlimann, Leiterin der IKRK-Delegation im Libanon. „Unser Operationsteam und unsere medizinischen Hilfsgüter werden zwar dazu beitragen, die Belastung des Gesundheitswesens zu reduzieren, doch es ist dringend erforderlich, dass die humanitäre Hilfe anhält und sicher ist. Die humanitäre Krise verschärft sich von Stunde zu Stunde.“
Zu den neuen medizinischen Hilfsgütern gehören u.a. Kits für die Kriegschirurgie, mit denen je nach Art der Verwundung etwa 2'000 schwer verletzte Patienten behandelt werden können, und Wasseraufbereitungsmittel zur Reinigung von 50'000 Litern Wasser. Mit diesen Hilfsgütern werden 19 Gesundheitszentren in den vom Konflikt betroffenen Teilen Libanons und in Gebieten unterstützt, in die Vertriebene umgesiedelt wurden.
Das IKRK erinnert alle Konfliktparteien auch weiterhin daran, dass bei militärischen Einsätzen stets darauf geachtet werden muss, Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte zu verschonen. Darüber hinaus müssen gemäss humanitärem Völkerrecht medizinisches Personal, Einheiten und Transporte, die ausschliesslich medizinischen Aufgaben und Zwecken dienen, unter allen Umständen geschont und geschützt werden.