Was ist das Völkergewohn-heitsrecht?
Sowohl Vertragsrecht als auch Völkergewohnheitsrecht sind Quellen des Völkerrechts. Verträge wie die vier Genfer Abkommen von 1949 sind schriftliche Abkommen, in denen die Staaten bestimmte Regeln formell festhalten. Verträge sind nur für jene Staaten bindend, die sich, im Allgemeinen durch eine Ratifizierung, damit einverstanden erklärt haben. Völkergewohnheitsrecht auf der anderen Seite leitet sich aus einer „als Recht anerkannten allgemeinen Praxis“ ab. Eine solche Praxis ist in offiziellen Berichten über Militäroperationen zu finden, widerspiegelt sich aber auch in verschiedenen anderen offiziellen Dokumenten, darunter Militärhandbüchern, nationalen Gesetzgebungen und Fallrecht. Die Anforderung, dass die Praxis „als Recht anerkannt“ ist, wird oft als opinio juris bezeichnet. Diese Eigenschaft hebt gesetzlich verlangte Praktiken von solchen ab, die zum Beispiel aus politischen Gründen verfolgt werden.