Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist das grösste humanitäre Netzwerk der Welt. Ihr Auftrag ist die Linderung von menschlichem Leid, der Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Erhalt der Würde des Menschen, insbesondere bei bewaffneten Konflikten und anderen Notfällen. Die Bewegung ist in allen Ländern präsent und wird von Millionen von Freiwilligen unterstützt.

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung setzt sich für die Vorbeugung und Linderung von menschlichem Leid im Krieg und in Notfällen wie Epidemien, Überschwemmungen und Erdbeben ein.

Die Bewegung ist keine alleinstehende Organisation. Sie besteht aus dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) sowie den 190 einzelnen Nationalen Gesellschaften. Jede Organisation hat ihre eigene rechtliche Identität und Rolle, wobei sich alle den sieben Grundsätzen der Bewegung verschrieben haben:

Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

Jede Organisation der Bewegung ist dazu verpflichtet, diese Grundsätze zu respektieren und zu bewahren.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

Im Rahmen seiner ausschliesslich humanitären Einsätze bemüht sich das IKRK darum, das Leben und die Würde der Betroffenen bewaffneter Konflikte und anderer Situationen von Gewalt weltweit zu schützen und diesen Menschen Hilfe zu leisten. Bei bewaffneten Konflikten leitet und koordiniert das IKRK die internationalen Hilfsaktionen der Bewegung. Das IKRK wurde 1863 gegründet und gilt als Ursprung der Bewegung.

Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC)

Die Föderation fördert und erleichtert humanitäre Einsätze, die von ihren Nationalen Gesellschaften zugunsten besonders bedürftiger Menschen durchgeführt werden. Sie leitet und koordiniert die Einsätze ihrer Mitglieder bei Naturkatastrophen und Unglücken technischer Art, bei Gesundheitskrisen und bei der Unterstützung von Flüchtlingen. Sie wurde 1919 gegründet.

Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften

Die Nationalen Gesellschaften sind zur Unterstützung der jeweiligen nationalen Behörden im humanitären Bereich tätig. Sie bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter Katastrophenhilfe sowie Gesundheits- und Sozialprogramme. In Kriegszeiten können sie der Zivilbevölkerung helfen und den medizinischen Dienst der bewaffneten Kräfte unterstützen.

Um Teil der Bewegung zu werden, muss eine Nationale Gesellschaft zunächst vom IKRK anerkannt und dann in die internationale Föderation aufgenommen werden. In den Statuten der Bewegung sind zehn Bedingungen zur Anerkennung aufgeführt. Dazu gehören ein eigenständiger Status unter der nationalen Gesetzgebung, die Nutzung eines anerkannten Emblems und die Achtung der Grundsätze der Bewegung. Es kann nur eine Gesellschaft pro Land geben, die auf dem Gebiet eines unabhängigen Staates errichtet werden muss.

Diese Bedingung wurde im Fall der Palästinensischen Rothalbmondgesellschaft mit einer Resolution auf der 30. Internationalen Konferenz im Jahr 2007 aufgegeben.

Gremien

Alle zwei Jahre treffen sich die Vertreter der Nationalen Gesellschaften und ihrer Föderation bei der Generalversammlung. Im Anschluss daran wird der Delegiertenrat abgehalten, an dem auch Vertreter des IKRK teilnehmen. In diesem Gremium werden wichtige strategische Angelegenheiten der Bewegung diskutiert.

Alle vier Jahre treffen sich Vertreter der gesamten Bewegung mit Vertretern aller Vertragsstaaten der Genfer Konventionen bei der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds. Dieses Organ kann auch zu anderen Zeiten einberufen werden, um Angelegenheiten betreffend der Bewegung zu behandeln.

Eine neunköpfige Ständige Kommission organisiert die Konferenzen. Fünf ihrer Mitglieder werden an der Internationalen Konferenz gewählt. Vier Mitglieder sind von Amts wegen in die Ständige Kommission bestellt, davon je zwei vom IKRK und der Internationalen Föderation. Zu den vier Mitgliedern gehören derzeit die Präsidenten beider Organisationen.

Das regelmässige Treffen zwischen der Bewegung und Regierungsvertretern auf internationaler Ebene ist im humanitären Bereich einzigartig. Es widerspiegelt die Geschichte und die Ursprünge des IKRK und der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie die zentrale Bedeutung des humanitären Völkerrechts, insbesondere der Genfer Konventionen.

Für die aktive Arbeit hat die Bewegung das Abkommen von Sevilla unterzeichnet, mit dem die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitglieder in den verschiedenen Situationen geklärt werden. Im Rahmen des Führungsrollen-Konzepts soll die Wirksamkeit der Bewegung durch die Stärkung der Koordinierung und der Beseitigung von Überschneidungen und Doppelarbeit maximiert werden.

Da die Bewegung vor Ort mit Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeitet, hat sie einen Verhaltenskodex entwickelt, um die hohen Standards bei der Bereitstellung der Unterstützung für Betroffene von Krieg und Katastrophen zu gewährleisten.