Das Mandat und der Auftrag des IKRK

Die Arbeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) basiert weltweit auf dem humanitären Völkerrecht. Die Grundlage des humanitären Völkerrechts wiederum sind Verträge – insbesondere die vier verschiedenen Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle aus den Folgejahren – sowie eine Reihe anderer Übereinkommen und Protokolle zu einzelnen Themen mit denen sich auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz befasst. Des Weiteren gibt es einen umfangreichen gewohnheitsrechtlichen Bestand, der für alle Staaten und Konfliktparteien weltweit bindend ist.

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