Internationaler bewaffneter Konflikt Russland / Ukraine: Ihre Fragen zur Arbeit des IKRK
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Reaktion auf den internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Diese Seite wird nach Bedarf aktualisiert, um Sie auf dem Laufenden zu halten und um irreführende Informationen über uns und unsere Arbeit richtigzustellen.
Prüfen Sie, bevor Sie etwas weiterleiten
Wenn Sie in den sozialen Medien auf Inhalte stossen, die Ihrer Meinung nach falsch oder irreführend sind, können Sie diese direkt an die jeweilige Plattform melden.
Sie können auch dazu beitragen, die Verbreitung von Fehlinformationen zu verlangsamen, indem Sie den Wahrheitsgehalt fragwürdiger Informationen überprüfen, bevor Sie sie an andere weiterleiten.
-
Wir sind seit 2014 in der Ukraine tätig und haben seit dem 24. Februar 2022 unsere Präsenz und Aktivitäten massiv ausgeweitet, um die Menschen, die vom internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine betroffen sind und dringend humanitäre Hilfe wie Nahrungsmittel, sauberes Wasser, Medikamente und Material für Notunterkünfte benötigen, besser unterstützen zu können.
- Mehr als 750 unserer Mitarbeitenden, darunter medizinisches Personal, Fachleute für Waffenverseuchung und andere Nothelfer sind derzeit in der Ukraine im Einsatz. Die meisten von ihnen sind ukrainische Kolleginnen und Kollegen, die oft selbst unter den Folgen des Konflikts leiden.
- Zurzeit sind unsere Teams an verschiedenen Orten in den von ukrainischen beziehungsweise russischen Behörden kontrollierten Gebieten im Einsatz: in Kiew, Odessa, Charkiw, Lwiw, Dnipro, Donezk und Luhansk. Von dort aus helfen unsere Teams den vom Konflikt betroffenen Menschen in Dutzenden von Städten, darunter auch entlang der Frontlinien.
- Weitere Teams in Russland, Ungarn, Moldawien, Polen und Rumänien unterstützen unsere Hilfe für alle vom Konflikt Betroffenen, unabhängig davon, wer sie sind und wo sie sich befinden. Zu diesem Zweck arbeiten wir auch mit unseren Partnern von der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zusammen.
- Wir haben ein separates Büro des Zentralen Suchdienstes eingerichtet, um Informationen über das Schicksal und den Verbleib von Soldaten und inhaftierten Zivilpersonen, die sich in den Händen des Gegners befinden, zu sammeln, zu zentralisieren und weiterzuleiten.
- Wir verfügen zudem über Teams in Ungarn, Moldawien, Polen, Rumänien und Russland, um unsere regionalen Einsätze zu unterstützen und uns mit unseren Partnern von der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung abzustimmen.
- Neben der Ausweitung unserer operativen Massnahmen vor Ort setzen wir den vertraulichen Dialog mit den Konfliktparteien über die Austragung der Feindseligkeiten sowie den Schutz der Zivilbevölkerung fort und erinnern sie an ihre Verpflichtungen gemäss dem humanitären Völkerrecht. In diesen Dialogen sprechen wir dringende humanitäre Anliegen an, darunter den Zugang zu Kriegsgefangenen, sicheres Geleit für Zivilpersonen und Bereitstellung humanitärer Hilfe. Wir wollen damit das Leid der Menschen lindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind.
Aktuelle Informationen über unsere Arbeit in der Ukraine im Jahr 2025.
-
Seit der Eskalation des bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine im Jahr 2022 konzentriert sich das IKRK darauf, den Verletzlichsten zu helfen, unabhängig davon, wer sie sind und wo sie sich befinden. Wir evaluieren regelmässig den humanitären Bedarf, der je nach der aktuellen humanitären Lage variieren kann. Gegebenenfalls passen wir dann unser Budget an den Bedarf an, einschliesslich der finanziellen Unterstützung, die wir unseren Partnern gewähren.
Wir führen gemeinsam mit dem Russischen Roten Kreuz (RRK) humanitäre Aktivitäten in Russland durch und leisten finanzielle Unterstützung für seine Bemühungen, den humanitären Bedarf jener Menschen in Russland zu decken, die am stärksten vom bewaffneten Konflikt betroffen sind.
Im Sommer 2024 organisierte das RRK angesichts der dringenden humanitären Bedürfnisse in Kursk und den umliegenden Gebieten humanitäre Aktivitäten, zu denen das IKRK finanzielle Mittel beisteuerte. Die zunehmenden Feindseligkeiten in der Region hatten die Vertreibung von mehr als hunderttausend Menschen zur Folge. Daraufhin weitete das IKRK seine Tätigkeiten aus, darunter auch seine Unterstützung für das RRK, um den hilfsbedürftigsten Vertriebenen zu helfen und Familien mit vermissten Angehörigen zu unterstützen.
Die Unterstützung des IKRK für das RRK belief sich 2024 auf (rund 5,6 Millionen) CHF. Dieser Betrag deckte Aktivitäten ab, die in Zusammenarbeit mit dem RRK durchgeführt wurden, vor allem wirtschaftliche Hilfe für sozial schwache Vertriebene in fünf russischen Regionen. Die Hilfe richtete sich nach dem jeweiligen Bedarf und umfasste unter anderem Bargeld, Apotheken-Gutscheine, Prepaid-Bankkarten und Schulsachen für Kinder. Sie umfasste auch die Verbesserung der Nothilfekapazitäten des RRK, unter anderem durch die Auffüllung seiner Nothilfereserven; zudem unterstützte das RRK Familien, die von Angehörigen getrennt waren, darunter auch solche mit vermissten Verwandten.
Dieser Betrag entsprach 3 % der rund 196 Millionen Franken, die 2024 für die Linderung der humanitären Folgen des bewaffneten Konflikts in der Ukraine und in Russland ausgegeben wurden.
Aktuelle Informationen über unsere Arbeit in der Russischen Föderation und Belarus.
-
Das IKRK-Budget belief sich 2024 auf rund 196 Millionen Franken, von denen über 167 Millionen für die Arbeit des IKRK in der Ukraine verwendet wurden.
-
Generell ist das IKRK bestrebt, im Einklang mit seinem Mandat Zugang zu den von Konflikten betroffenen Menschen zu erhalten, wo immer sie sich befinden. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit lokalen Partnern in Donezk und Luhansk zusammen und koordinieren unsere Aktivitäten, um Menschen zu unterstützen, die von den jahrelangen Feindseligkeiten schwer in Mitleidenschaft gezogen sind. Das IKRK ist in den von Russland kontrollierten Teilen von Cherson und Saporischschja nicht präsent.
Aktuelle Informationen über unsere Arbeit in Donezk und Luhansk.
-
Die Rolle des IKRK bei der Evakuierung aus Mariupol im Mai 2022 war es, als neutraler Vermittler die Umsetzung der zwischen der Ukraine und Russland getroffenen Vereinbarung zu erleichtern. Die Einzelheiten der Evakuierung einschliesslich der Logistik wurden von beiden Parteien vereinbart.
Im Rahmen der Rolle, die uns von den Konfliktparteien zugewiesen wurde, bestand unsere Aufgabe darin, den Konvoi zu begleiten und während der gesamten Operation anwesend zu sein. Unsere Anwesenheit erlaubte uns auch, die Parteien daran zu erinnern, humanitäre Belange zu berücksichtigen.
Wir haben die Evakuierung von mehr als 470 Zivilpersonen erleichtert. Bei solchen Evakuierungen liegt es im Ermessen der Konfliktparteien, zu entscheiden, ob sie eine Überprüfung durchführen oder nicht. Wenn sie dies tun, muss sie human und würdevoll durchgeführt werden.
Das IKRK hat weder die Befugnis noch das Mandat, die Überprüfung der evakuierten Zivilpersonen zu beschliessen oder zu verhindern, wenn sie von den Konfliktparteien beschlossen worden ist. Das IKRK konnte und kann nicht garantieren, dass alle evakuierten Personen das Überprüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Ebenso konnten und können wir die Sicherheit der Kriegsgefangenen nicht garantieren, sobald sie sich in den Händen einer Konfliktpartei befinden, da wir schlicht nicht dazu befugt sind.
Unsere sichtbare Anwesenheit während der Evakuierung diente dazu, das Verfahren zwischen den Evakuierten und den zuständigen Behörden zu erleichtern und diese an den humanitären Charakter der Operation zu erinnern. Die Teams des IKRK begleiteten den Konvoi auf der ganzen Strecke und blieben während des gesamten Verfahrens bei den Evakuierten, auch während der Nächte in den Zelten.
Weder hier noch anderswo auf der Welt hat das IKRK die Befugnis oder das Mandat, die Inhaftierung von Zivilpersonen oder Kombattanten zu verhindern oder ihre Freilassung zu fordern. Wir können uns auf unserer Ebene lediglich dafür einsetzen, dass geschützte Personen human und menschenwürdig behandelt werden, und das haben wir stets getan.
Gemäss den Genfer Abkommen sind die an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Staaten verpflichtet, Kriegsgefangene human zu behandeln, einschliesslich der Achtung ihrer Person und ihrer Ehre, zudem sollten sie vor Gewalt, Einschüchterung, Beleidigungen, öffentlicher Neugier und körperlicher sowie seelischer Folter geschützt werden.
Unsere Arbeitsgrundlage ist das Dritte Genfer Abkommen, welches besagt, dass dem IKRK Zugang zu Kriegsgefangenen gewährt werden muss, jedoch können wir Staaten nicht zwingen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, noch können wir garantieren, dass sie dies tun werden.
-
Von Februar 2022 bis November 2025 hat das IKRK fast 7'700 Kriegsgefangene auf beiden Seiten des internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine besucht, allerdings vor allem in der Ukraine. Bei unseren Besuchen in Internierungszentren prüfen wir die Haftbedingungen und die Behandlung der Kriegsgefangenen. Wir überbringen ihnen auch lang erwartete Nachrichten von ihren Familien und versorgen sie, wann immer es möglich ist, mit Decken, warmer Kleidung, Hygieneartikeln und Büchern.
Bislang hat das IKRK noch keinen uneingeschränkten Zugang zu allen Kriegsgefangenen. Wir wissen, dass viele andere Kriegsgefangene und Zivilinternierte noch immer auf solche Besuche warten, und wir setzen gemäss unserem humanitären Engagement und unserem Mandat laut Genfer Abkommen unsere Bemühungen fort, Zugang zu allen zu erhalten. Wir sind uns auch bewusst, dass für Kriegsgefangene und ihre Familien, die nach Gewissheit suchen, jeder Tag voller Ungewissheit ist. Gemäss dem Dritten und dem Vierten Genfer Abkommen muss dem IKRK gestattet werden, alle Kriegsgefangenen und Zivilinternierten zu besuchen, Zugang zu allen Orten zu erhalten, an denen sie festgehalten werden, und sie so oft wie nötig erneut zu besuchen. Alle Staaten sind gesetzlich verpflichtet, dies zu ermöglichen, da sie alle die Genfer Abkommen unterzeichnet haben. Wir können die in diesem oder jedem anderen bewaffneten Konflikt die Durchsetzung der geltenden Regeln nicht erzwingen.
Wir verstehen die Verbitterung von Familien, die voller Angst warten und keinerlei Nachrichten erhalten. Familien haben das Recht, über das Schicksal ihrer Angehörigen informiert zu werden, ob sie leben, verwundet oder tot sind. Viele haben lange Monate in Ungewissheit gewartet und brauchen jetzt Antworten. Sie sind – ebenso wie wir – sehr ungeduldig.
Das IKRK sammelt Informationen über Personen, deren Schicksal unbekannt ist, und leitet diese an ihre Herkunftsländer weiter, um den Familien zu helfen, etwas über den Verbleib ihrer Angehörigen zu erfahren. Von Februar 2022 bis November 2025 haben wir mehr als 15'800 Familien Nachrichten über Angehörige übermittelt. Diese Tätigkeit gibt den Familien Hoffnung und ist ein absolutes humanitäres Gebot.
Wir wissen, dass die Zeit drängt - das Jahr geht zu Ende und wir haben nicht alle Kriegsgefangenen besuchen können. Ihre Menschlichkeit und ihre Würde dürfen nicht in den Hintergrund geraten. Sie brauchen Trost, Fürsorge, Hilfe und Schutz – ebenso wie Zivilpersonen. Deshalb arbeiten wir immer mit den Konfliktparteien zusammen, um uneingeschränkten Zugang zu allen Orten zu erhalten, an denen Kriegsgefangene festgehalten werden.
-
Das IKRK bevorzugt vertrauliche Gespräche als Arbeitsmethode. Vertraulichkeit bietet uns die Möglichkeit, offen zu sprechen mit Menschen, Gruppen und Parteien eines bewaffneten Konflikts oder mit denjenigen, die in andere Gewaltsituationen geraten sind. So können wir Vertrauen bilden, Zugang erhalten und die Sicherheit sowohl unserer Mitarbeitenden als auch der Menschen gewährleisten, denen wir helfen möchten.
Vertraulichkeit hilft uns, Beziehungen aufzubauen, die für die Suche nach Lösungen und für unsere Arbeit unerlässlich sind. Auf diese Weise vermeiden wir auch das Risiko, dass Themen durch öffentliche Debatten politisiert werden, und wir schützen die Sicherheit unserer Mitarbeitenden vor Ort wie auch der Menschen, denen wir helfen.
Diese Vorgehensweise erlaubte uns, die Freilassung von Kriegsgefangenen im Jemen und die Freilassung entführter Mädchen in Nigeria zu erleichtern sowie die Evakuierung von Zivilpersonen aus Aleppo in Syrien oder Mariupol in der Ukraine zu organisieren, um nur einige aktuelle Beispiele zu nennen. Dieses Vorgehen rettet Menschenleben. Und das ist unsere Priorität.
Das IKRK verzichtet nicht auf öffentliche Stellungnahmen, vermeidet jedoch einseitige Verurteilungen einzelner Konfliktparteien. Auch wenn wir für diesen Ansatz kritisiert werden können, so ist doch klar, dass unser wichtigstes Ziel – die Bereitstellung von humanitärer Hilfe und Schutz – nicht durch öffentliche Erklärungen gefährdet werden darf.
Öffentliche Verurteilungen bleiben eine Ausnahme, die wir nur dann anwenden, wenn wir alle anderen angemessenen Mittel ausgeschöpft haben, um die Parteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu bewegen, und wenn diese Mittel nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben. Diese Entscheidung treffen wir niemals leichtfertig, da sie den Schutz und die Hilfe, die wir leisten, untergraben könnte. Bedenken Sie, dass wir an vielen Orten tätig sind, an denen externe Kontrolle – geschweige denn öffentliche Kritik – höchst unwillkommen ist.
-
Unsere Aufgabe ist es, das Leben und die Menschenwürde von Opfern bewaffneter Konflikte und anderer Arten von Gewalt zu schützen und ihnen Hilfe zu leisten. Unsere Arbeitsmethoden müssen uns erlauben, dies zu tun und in den sehr gefährlichen und gewaltsamen Umfeldern bewaffneter Konflikte auf beiden Seiten der Front tätig zu sein. Das ist nur möglich, wenn allen Parteien die Vorteile unserer Anwesenheit bewusst sind.
Neutralität ist weniger ein Wert als vielmehr eine operative Notwendigkeit. Das heisst, wir betrachten sie nicht als moralische Haltung, sondern als Möglichkeit, Beziehungen aufzubauen, um komplexe Probleme anzugehen, welche direkte Auswirkungen auf das Leben der von Konflikten betroffenen Menschen haben.
Dies kann bedeuten, dass wir mit den Parteien zusammenarbeiten, um freies Geleit für Zivilpersonen zu ermöglichen, was die Zusammenarbeit beider Seiten erfordert; oder es kann bedeuten, dass wir die Rückführung der sterblichen Überreste gefallener Kombattanten unterstützen. Ausserdem können wir so als Informationskanal dienen, um besorgten Familien Nachrichten über vermisste Angehörige zu übermitteln. Wenn wir nur mit einer Seite eines Konflikts sprechen, können wir wichtige Themen wie die Behandlung von Kriegsgefangenen oder die Austragung von Feindseligkeiten nicht ansprechen.
Um Veränderungen zu bewirken, reicht es nicht aus, mit Menschen in Kontakt zu treten, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Es ist unbedingt notwendig, dass wir auch einen ständigem Dialog mit den Konfliktparteien unterhalten, um für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu plädieren.
Der Standpunkt des IKRK in Bezug auf öffentliche Erklärungen und Appelle wird gelegentlich kritisiert. Was öffentliche Erklärungen anbetrifft, so gilt das IKRK nach wie vor als unauffällig oder zumindest als zurückhaltend, was es im Vergleich zu anderen Organisationen zweifellos auch ist. Vergleiche können jedoch irreführend sein, da die verschiedenen Organisationen unterschiedliche Mandate, Aufgaben und Aktivitäten haben.
-
Wir wissen, dass die Menschen sich grosse Sorgen um die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Angehörigen machen. Kinder in aller Welt, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, leiden unter der Trennung von ihren Angehörigen. Dies kann verheerende Folgen für ihr Wohlergehen und ihre Fähigkeit haben, wieder ein normales Leben zu führen.
Wie in jedem bewaffneten Konflikt erörtert das IKRK die Frage der unbegleiteten und von Angehörigen getrennten Kinder mit den russischen und den ukrainischen Behörden, um sicherzustellen, dass Familien und Kinder registriert und geeignete Massnahmen zur Suche nach den vermissten Angehörigen ergriffen werden können. Familien von vermissten Kindern können beim IKRK einen Suchantrag stellen, um die Suche einzuleiten.
Sobald der Kontakt zur Familie wiederhergestellt ist und sowohl die Angehörigen als auch das Kind zustimmen, werden das IKRK und die nationale Rotkreuzgesellschaft die Familienzusammenführung erleichtern, soweit dies möglich ist.
-
Jeglicher Missbrauch von Kriegsgefangenen in Gefangenschaft ist nicht nur gemäss dem Dritten Genfer Abkommen verboten, sondern auch zutiefst verwerflich. IKRK-Delegierte würden solche Praktiken niemals tolerieren oder sich daran beteiligen.
Unsere Besuche in Haftanstalten unterliegen strengen Vorschriften. IKRK-Delegierte, die für Besuche bei Kriegsgefangenen ausgewählt werden, dürfen nicht Bürger eines der Länder sein, die an dem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt sind. Keiner der IKRK-Mitarbeiter, die ukrainische Kriegsgefangene besucht haben, ist russischer Staatsbürger.
Kein IKRK-Delegierter nimmt zu Besuchen bei Kriegsgefangenen Aufnahmegerät mit.
Der Zugang zu allen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten ist nach wie vor eine wichtige Priorität des IKRK, und wir werden uns weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass beide Seiten mehr Zugang gewähren.
-
Wir haben keinerlei glaubwürdige Hinweise darauf erhalten, dass die Verfehlungen, die in der im September 2023 veröffentlichten Darstellung genannt wurden, von einem Mitglied der Bewegung einschliesslich des IKRK und des Russischen Roten Kreuzes (RRK) begangen wurden. Wir unterstreichen erneut, dass jegliche Misshandlung von Kriegsgefangenen in Gefangenschaft nicht nur gemäss dem Dritten Genfer Abkommen verboten, sondern auch zutiefst verwerflich ist. Das IKRK würde solche Praktiken niemals tolerieren. Das Mandat für Besuche bei Kriegsgefangenen ist eine spezifische Aufgabe des IKRK.
-
Die Unterstützung für die Menschen, die vom internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine betroffen sind, war überwältigend. Im Jahr 2022 haben wir unsere Kapazitäten zur Unterstützung dieser Menschen ausgebaut und rund 416 Millionen CHF aufgewendet, um auf ihre Bedürfnisse in der Ukraine und den Nachbarländern einzugehen.
Der Grossteil unserer diesbezüglichen Ausgaben – nahezu 92 % – betrifft die Ukraine. Die übrigen Ausgaben entfallen auf unsere regionalen Hilfsmassnahmen in den Nachbarländern sowie auf das separate Büro des Zentralen Suchdienstes für den internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Dieses Büro unterstützt Familien dabei, wieder Kontakt zu vermissten Angehörigen aufzunehmen, und es liefert Informationen über den Verbleib von Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, unabhängig davon, ob sie noch leben oder bereits verstorben sind; dies gilt auch für Drittstaatsangehörige.
Dank dieser Unterstützung konnte das IKRK seine Tätigkeit ausweiten, um dem immensen Bedarf in den direkt von Feindseligkeiten betroffenen Gebieten gerecht zu werden. Wir beschäftigen derzeit fast 750 Mitarbeitende in den sieben am stärksten vom Konflikt betroffenen Gebieten, um Millionen von Menschen lebensrettende Hilfe und Dienstleistungen zukommen zu lassen.
Seit Februar 2022 haben wir unsere Einsatzpläne und unser Budget für die Ukraine und die Nachbarländer regelmässig überprüft und angepasst. Damit ist gewährleistet, dass unsere Planungen und geplanten Ausgaben realistisch sind und den humanitären Bedürfnissen in dieser Krise entsprechen.
Das IKRK ist zutiefst dankbar für die überwältigende Unterstützung angesichts des internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine. Die Beiträge von Partnern in der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, von Einzelpersonen, dem Privatsektor und Regierungen haben das Leben von Millionen Menschen, die von dem Konflikt betroffen sind, ganz entscheidend verbessert.
-
Das IKRK hilft keinesfalls bei der Organisation oder Durchführung von Zwangsevakuierungen. Dies gilt für alle Orte, an denen wir tätig sind. Wir würden niemals eine Massnahme unterstützen, die gegen den Willen der Menschen oder gegen unsere Grundsätze verstösst.
Wir kennen die in den Medien veröffentlichten Vorwürfe betreffend unfreiwillige und massenhafte Bevölkerungsbewegungen und verfolgen diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam.
Unsere Arbeit basiert nicht nur auf öffentlich zugänglichen Informationen, sondern umfasst auch eigene Faktenchecks. Wenn uns glaubwürdige Vorwürfe zu Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht vorliegen, wenden wir uns vertraulich und bilateral an alle Parteien. Durch solche Dialoge wollen wir die Einhaltung des humanitären Völkerrechts verbessern. Ansonsten ist es eine unserer Kernaufgaben, Familienmitglieder, die durch diesen internationalen bewaffneten Konflikt getrennt wurden, wieder zusammenzuführen.
-
Ob in einem Bus oder zu Hause, wir möchten eines klarstellen: Zivilpersonen stehen unter dem Schutz der Genfer Abkommen. Unabhängig davon, ob das Emblem des Roten Kreuzes verwendet wird oder nicht, müssen die Konfliktparteien Schäden für Zivilpersonen vermeiden.
Die Verwendung des Rotkreuz-Emblems gemäss dem humanitären Völkerrecht ist jedoch streng geregelt. In bewaffneten Konflikten darf es von medizinischem Personal und medizinischen Einrichtungen verwendet werden, darunter auch von Sanitätern und Sanitätsfahrzeugen der Armee. Es darf auch von Mitarbeitenden, Fahrzeugen und Einrichtungen des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds sowie für die von ihnen geleistete humanitäre Hilfe verwendet werden.
Wenn sie von medizinischem Fachpersonal verwendet werden, sind das Rote Kreuz und der Rote Halbmond Zeichen des Schutzes, den das Völkerrecht in bewaffneten Konflikten Verwundeten und Kranken sowie denjenigen gewährt, die sie versorgen. Die Symbole können auch die Verbindung zu einer Organisation des Roten Kreuzes oder des Roten Halbmonds anzeigen. Sie helfen den Menschen zu erkennen, dass es sich um humanitäre Organisationen handelt, die Menschen bei Naturkatastrophen, in Kriegszeiten oder in anderen Notlagen helfen.
Daher kann der Missbrauch der Embleme mehrere gravierende Folgen haben, vor allem für die Menschen, die am dringendsten Hilfe benötigen, da er den sicheren Zugang von medizinischen Diensten der Streitkräfte und von Mitarbeitenden und Freiwilligen des Roten Kreuzes oder des Roten Halbmonds zu Menschen und Gemeinschaften gefährdet, die in einer humanitären Krise Hilfe benötigen.
Der Missbrauch der Embleme, beispielsweise durch Personen oder Organisationen, die nicht der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung angehören und die Embleme an Fahrzeugen anbringen (einschliesslich solcher, die humanitär tätig sind), gefährdet ebenfalls die Schutzfunktion dieser Symbole, wenn die Kriegsparteien und Waffenträger den Emblemen nicht mehr vertrauen. Wir fordern, dass die Gesetze zum Schutz der Embleme von allen Parteien respektiert werden.
-
Wie wir wissen, suchen Menschen in Konflikten häufig nach ausdrücklicher Unterstützung für ihre Seite – und das Ausbleiben einer solchen Unterstützung kann leicht als Unterstützung für die gegnerische Seite missverstanden werden. Neutralität bedeutet, dass unsere Priorität Menschen gilt, die von Konflikten und anderen Arten der Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsort. Um sie zu erreichen, müssen wir in der Lage sein, uneingeschränkt mit den Konfliktparteien zu sprechen.
Da Staaten laut humanitärem Völkerrecht verpflichtet sind, die Arbeit des IKRK zu erleichtern, sprechen wir regelmässig mit beiden Parteien im internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine.
Unsere Gesprächspartner sind politische Verantwortliche bis hin zu Kommandanten an der Front. Im Rahmen solcher Gespräche setzen wir uns dafür ein, dass Staaten ihrer Pflicht zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts nachkommen und das Leid der vom Konflikt betroffenen Menschen lindern. Dies erfordert konsequentes Engagement, Neutralität und Unparteilichkeit.
Nur durch Dialog können wir das Vertrauen bilden, das uns erlaubt, einigen der schutzbedürftigsten Menschen zu helfen– insbesondere gefangenen Kombattanten und Zivilpersonen in Frontgebieten.
Rechenschaftspflicht ist für das IKRK ebenfalls von zentraler Bedeutung, und zwar in erster Linie gegenüber den Menschen, denen wir dienen, aber auch gegenüber unseren Partnern und Spenderinnen. Jedes Jahr im Juni veröffentlichen wir einen Jahresbericht, in dem alle Informationen zu unserer Finanzierung zu finden sind. Den Jahresbericht 2024 finden Sie hier.
-
Mit der Unterzeichnung der Genfer Abkommen haben sich die Staaten zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts verpflichtet. Dazu gehört auch die Untersuchung von Kriegsverbrechen, die mutmasslich von ihren Streitkräften oder in ihrem Staatsgebiet begangen wurden. Sie haben sich ausserdem verpflichtet, Verdächtige gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen.
Gemäss langjähriger Praxis beteiligt sich das IKRK nicht an Gerichtsverfahren.
Wir legen auch nicht offen, was unsere Mitarbeitenden während ihrer Tätigkeit sehen. Dies gilt nicht nur für die Ukraine, sondern für alle Orte, an denen wir im Einsatz sind.
Probleme auf einer Seite werden mit dieser Seite besprochen, nicht mit der Gegenseite. Diese Kommunikation ist vertraulich, und so ist es möglich, direkt und offen zu sein – und das für unsere Arbeit unverzichtbare Vertrauen aufzubauen.
Unsere Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Die Geschäftsordnung des IStGH erkennt dies an: Sie gewährt dem IKRK das Geheimhaltungsprivileg und dessen Mitarbeitenden das Zeugnisverweigerungsrecht.
Das bedeutet jedoch nicht, dass wir zu Komplizen werden. Über vorhandene Probleme sprechen wir direkt mit den Konfliktparteien und nicht in der Öffentlichkeit.
Falsche Aussagen zur Arbeit des IKRK
Seit Beginn der Eskalation des bewaffneten Konflikts kursiert eine Reihe von Falschaussagen zum IKRK und unserer Arbeit.
Dazu gehören:
- die Behauptung, das IKRK entwickle biologische Waffen
- die Behauptung, das IKRK habe abgelaufene Medikamente geliefert
- die Behauptung, das IKRK handele mit (Kinder-)Organen
- die Behauptung, die NATO nutze IKRK-Fahrzeuge zum Transport von Waffen
Das IKRK hat mit keiner der hier behaupteten Aktivitäten irgendetwas zu tun. Derartige Aktivitäten würden gegen alle rechtlichen Normen und gegen unsere Grundsätze verstossen. Die Bereitstellung von Soforthilfe für Menschen, die von Konflikten betroffen sind, und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts haben für uns höchste Priorität.
Wir möchten nochmals betonen, dass die Verbreitung solcher Behauptungen nicht nur unseren Einsätzen und unserer Arbeit schadet, sondern vor allem auch den Menschen, denen wir helfen. Wir bitten um Zurückhaltung und Vorsicht bei der Verbreitung von Informationen, die online kursieren.
Wir begrüssen Fragen zu unserer Arbeit und bemühen uns um grösstmögliche Transparenz hinsichtlich unserer Einsätze, ohne dabei den vertraulichen und bilateralen Dialog zu gefährden, der für unsere Zusammenarbeit mit Konfliktparteien weltweit von zentraler Bedeutung ist.