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Internationaler bewaffneter Konflikt Russland / Ukraine: Ihre Fragen zur Arbeit des IKRK

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Die Seite wird bei Bedarf aktualisiert, um irreführende Informationen über uns und unsere Arbeit zu melden und zu widerlegen. 

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  • Wir sind seit 2014 in der Ukraine tätig und haben seit dem 24. Februar 2022 unsere Präsenz und Aktivitäten massiv ausgeweitet, um die Menschen, die vom internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine betroffen sind und dringend humanitäre Hilfe wie Nahrungsmittel, sauberes Wasser, Medikamente und Material für Notunterkünfte benötigen, besser unterstützen zu können.

    • Mehr als 750 unserer Mitarbeitenden, darunter medizinisches Personal, Fachleute für Waffenverseuchung und andere Nothelfer sind derzeit in der Ukraine im Einsatz. Die meisten von ihnen sind ukrainische Kolleginnen und Kollegen, die oft selbst unter den Folgen des Konflikts leiden.
      • Zurzeit sind unsere Teams an Orten im Einsatz, die von ukrainischen beziehungsweise russischen Behörden kontrolliert werden: in Kiew, Odessa, Charkiw, Lwiw, Dnipro, Donezk, Luhansk und Moskau. Von dort aus helfen die Teams (insgesamt mehr als 1'000 Mitarbeitende) den vom Konflikt betroffenen Menschen an Dutzenden von Orten, darunter auch entlang der Frontlinien.
      • Wir koordinieren unsere Arbeit mit unseren Partnern aus der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung in Russland, der Ukraine, Ungarn, Moldawien, Polen und Rumänien, um den vom Konflikt betroffenen Menschen zu helfen, unabhängig davon, wer sie sind und wo sie sich befinden. 
      • Wir haben ein separates Büro des Zentralen Suchdienstes eingerichtet, um Informationen über das Schicksal von Soldaten und inhaftierten Zivilpersonen, die sich in den Händen des Gegners befinden, zu sammeln, zu zentralisieren und weiterzuleiten.
      • Neben der Ausweitung unserer operativen Massnahmen vor Ort setzen wir den vertraulichen Dialog mit den Konfliktparteien über die Austragung der Feindseligkeiten sowie den Schutz der Zivilbevölkerung und geschützter Personen fort und erinnern sie an ihre Verpflichtungen gemäss dem humanitären Völkerrecht. In diesen Dialogen sprechen wir dringende humanitäre Anliegen an, darunter den Zugang zu Kriegsgefangenen, sicheres Geleit für Zivilpersonen und Bereitstellung humanitärer Hilfe. Wir wollen damit das Leid der Menschen lindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind.

    Aktuelle Informationen über unsere Arbeit in der Ukraine in 2025. 

  • Generell ist das IKRK bestrebt, im Einklang mit seinem Mandat Zugang zu den von Konflikten betroffenen Menschen zu erhalten, wo immer sie sich befinden. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit lokalen Partnern in Donezk und Luhansk zusammen und koordinieren unsere Aktivitäten, um Menschen zu unterstützen, die von den jahrelangen Feindseligkeiten schwer in Mitleidenschaft gezogen sind. Das IKRK ist in den von Russland kontrollierten Teilen von Cherson und Saporischschja nicht präsent.

    Aktuelle Informationen über unsere Arbeit Donezk und Luhansk.

  • Von Februar 2022 bis April 2026 hat das IKRK mehr als 8'900 Kriegsgefangene auf beiden Seiten des internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine besucht, allerdings vor allem in der Ukraine. Bei unseren Besuchen in Internierungszentren prüfen wir die Haftbedingungen und die Behandlung der Kriegsgefangenen. Wir überbringen ihnen auch lang erwartete Nachrichten von ihren Familien und versorgen sie, wann immer es möglich ist, mit Decken, warmer Kleidung, Hygieneartikeln und Büchern.

    Bislang hat das IKRK noch keinen uneingeschränkten Zugang zu allen Kriegsgefangenen. Wir wissen, dass viele andere Kriegsgefangene und Zivilinternierte noch immer auf solche Besuche warten, und wir setzen gemäss unserem humanitären Engagement und unserem Mandat laut Genfer Abkommen unsere Bemühungen fort, Zugang zu allen zu erhalten. Wir sind uns auch bewusst, dass für Kriegsgefangene und ihre Familien, die nach Gewissheit suchen, jeder Tag voller Ungewissheit ist. Gemäss dem Dritten und dem Vierten Genfer Abkommen muss dem IKRK gestattet werden, alle Kriegsgefangenen und Zivilinternierten zu besuchen, Zugang zu allen Orten zu erhalten, an denen sie festgehalten werden, und sie so oft wie nötig erneut zu besuchen. Alle Staaten sind gesetzlich verpflichtet, dies zu ermöglichen, da sie alle die Genfer Abkommen unterzeichnet haben. Wir können die in diesem oder jedem anderen bewaffneten Konflikt die Durchsetzung der geltenden Regeln nicht erzwingen.

    Wir verstehen die Verbitterung von Familien, die voller Angst warten und keinerlei Nachrichten erhalten. Familien haben das Recht, über das Schicksal ihrer Angehörigen informiert zu werden, ob sie leben, verwundet oder tot sind. Viele haben lange Monate in Ungewissheit gewartet und brauchen jetzt Antworten. Sie sind – ebenso wie wir – sehr ungeduldig. 

    Das IKRK sammelt Informationen über Personen, deren Schicksal unbekannt ist, und leitet diese an ihre Herkunftsländer weiter, um den Familien zu helfen, etwas über den Verbleib ihrer Angehörigen zu erfahren. Von Februar 2022 bis April 2026 haben wir 17'000 Familien Nachrichten über Angehörige übermittelt. Diese Tätigkeit gibt den Familien Hoffnung und ist ein absolutes humanitäres Gebot.

    Wir sind uns der Dringlichkeit bewusst – die Zeit vergeht und wir haben nicht alle Kriegsgefangenen besuchen können. Ihre Menschlichkeit und ihre Würde dürfen nicht in den Hintergrund geraten. Sie brauchen Trost, Fürsorge, Hilfe und Schutz – ebenso wie Zivilpersonen. Deshalb arbeiten wir immer mit den Konfliktparteien zusammen, um uneingeschränkten Zugang zu allen Orten zu erhalten, an denen Kriegsgefangene festgehalten werden.

  • Nein. Jegliche Misshandlung von Kriegsgefangenen ist durch das Dritte Genfer Abkommen ausdrücklich verboten und ist absolut unvereinbar mit dem Auftrag des IKRK. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass IKRK-Delegierte an solchen Misshandlungen beteiligt gewesen wären oder diese geduldet oder begünstigt hätten.

    ICRC IKRK-Mitarbeitende unterliegen strengen Vorschriften hinsichtlich Neutralität und Unparteilichkeit: Delegierte müssen vollkommen unabhängig von den Konfliktparteien sein. Sie werden gerade deshalb ausgewählt, weil sie nicht Staatsangehörige einer der kriegführenden Mächte sind. Ihre Rolle beschränkt sich auf die Beobachtung und auf private Gespräche mit den in Haftanstalten festgehaltenen Personen sowie mit den Haftbehörden. Sollten Verstöße gegen die Abkommen festgestellt werden, würde das IKRK die Angelegenheit direkt bei der Haftbehörde zur Sprache bringen und gegebenenfalls die zuständigen Schutzmächte informieren. Dieses Verfahren dient dem Schutz der Inhaftierten und nicht der Vertuschung von Verstössen.

    Der uneingeschränkte Zugang zu allen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten bleibt eine zentrale Priorität für das IKRK. Wir setzen uns bei allen Konfliktparteien stets dafür ein, die Besuchsrechte auszuweiten, die Haftbedingungen zu verbessern und sicherzustellen, dass die im humanitären Völkerrecht verankerten Schutzbestimmungen von allen Konfliktparteien eingehalten werden. 

  • Wir wissen, dass die Menschen sich grosse Sorgen um die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Angehörigen machen. Kinder in aller Welt, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, leiden unter der Trennung von ihren Angehörigen. Dies kann verheerende Folgen für ihr Wohlergehen und ihre Fähigkeit haben, wieder ein normales Leben zu führen. 

    Wie in jedem bewaffneten Konflikt erörtert das IKRK die Frage der unbegleiteten und von Angehörigen getrennten Kinder mit den russischen und den ukrainischen Behörden, um sicherzustellen, dass Familien und Kinder registriert und geeignete Massnahmen zur Suche nach den vermissten Angehörigen ergriffen werden können. Familien von vermissten Kindern können beim IKRK einen Suchantrag stellen, um die Suche einzuleiten.

    Sobald der Kontakt zur Familie wiederhergestellt ist und sowohl die Angehörigen als auch das Kind zustimmen, werden das IKRK und die nationale Rotkreuzgesellschaft die Familienzusammenführung erleichtern, soweit dies möglich ist.

  • Das IKRK bevorzugt vertrauliche Gespräche als Arbeitsmethode. Vertraulichkeit bietet uns die Möglichkeit, offen zu sprechen mit Menschen, Gruppen und Parteien eines bewaffneten Konflikts oder mit denjenigen, die in andere Gewaltsituationen geraten sind. So können wir Vertrauen bilden, Zugang erhalten und die Sicherheit sowohl unserer Mitarbeitenden als auch der Menschen gewährleisten, denen wir helfen möchten. 

    Auf diese Weise vermeiden wir auch das Risiko, dass Themen durch öffentliche Debatten politisiert werden, und wir schützen die Sicherheit unserer Mitarbeitenden vor Ort wie auch der Menschen, denen wir dienen. Diese Vorgehensweise erlaubte uns, die Freilassung von Kriegsgefangenen im Jemen und die Freilassung entführter Mädchen in Nigeria zu erleichtern sowie die Evakuierung von Zivilpersonen aus Aleppo in Syrien oder Mariupol in der Ukraine zu organisieren, um nur einige aktuelle Beispiele zu nennen. Dieses Vorgehen rettet Menschenleben. Und das ist unsere Priorität.

    Wir verstehen die Verbitterung und den Schmerz, welche Menschen dazu veranlassen, deutlichere öffentliche Stellungnahmen zu verlangen. Wir verzichten nicht auf öffentliche Äusserungen, ziehen es jedoch vor, unsere Anliegen direkt mit den Konfliktparteien zu erörtern. Hierbei halten wir uns an unsere Verpflichtung, diejenigen in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit zu stellen, die am stärksten von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Unserer Erfahrung nach ist dieser behutsame, vertrauliche Dialog oft der wirksamste Weg, um vor Ort zu bleiben, Gehör zu finden und konkrete humanitäre Ergebnisse zu erzielen – einschliesslich von Informationen für Familien, die verzweifelt nach Aufklärung suchen.

    Öffentliche Verurteilungen bleiben eine Ausnahme, die wir nur dann anwenden, wenn wir alle anderen angemessenen Mittel ausgeschöpft haben, um die Parteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu bewegen, und wenn diese Mittel nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben. Dies geschieht nur dann, wenn wir glauben, dass es im Interesse derjenigen liegt, denen wir helfen und Schutz bieten wollen.

  • Das IKRK bevorzugt vertrauliche Gespräche als Arbeitsmethode. Vertraulichkeit bietet uns die Möglichkeit, offen zu sprechen mit Menschen, Gruppen und Parteien eines bewaffneten Konflikts oder mit denjenigen, die in andere Gewaltsituationen geraten sind. So können wir Vertrauen bilden, Zugang erhalten und die Sicherheit sowohl unserer Mitarbeitenden als auch der Menschen gewährleisten, denen wir helfen möchten. 

    Vertraulichkeit hilft uns, Beziehungen aufzubauen, die für die Suche nach Lösungen und für unsere Arbeit unerlässlich sind. Auf diese Weise vermeiden wir auch das Risiko, dass Themen durch öffentliche Debatten politisiert werden, und wir schützen die Sicherheit unserer Mitarbeitenden vor Ort wie auch der Menschen, denen wir helfen.

    Diese Vorgehensweise erlaubte uns, die Freilassung von Kriegsgefangenen im Jemen und die Freilassung entführter Mädchen in Nigeria zu erleichtern sowie die Evakuierung von Zivilpersonen aus Aleppo in Syrien oder Mariupol in der Ukraine zu organisieren, um nur einige aktuelle Beispiele zu nennen. Dieses Vorgehen rettet Menschenleben. Und das ist unsere Priorität. 

    Das IKRK verzichtet nicht auf öffentliche Stellungnahmen, vermeidet jedoch einseitige Verurteilungen einzelner Konfliktparteien. Auch wenn wir für diesen Ansatz kritisiert werden können, so ist doch klar, dass unser wichtigstes Ziel – die Bereitstellung von humanitärer Hilfe und Schutz – nicht durch öffentliche Erklärungen gefährdet werden darf.

    Öffentliche Verurteilungen bleiben eine Ausnahme, die wir nur dann anwenden, wenn wir alle anderen angemessenen Mittel ausgeschöpft haben, um die Parteien zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu bewegen, und wenn diese Mittel nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben. Diese Entscheidung treffen wir niemals leichtfertig, da sie den Schutz und die Hilfe, die wir leisten, untergraben könnte. Bedenken Sie, dass wir an vielen Orten tätig sind, an denen externe Kontrolle – geschweige denn öffentliche Kritik – höchst unwillkommen ist.

  • Wir sprechen oft über die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf die Zivilbevölkerung, wo immer wir tätig sind – das gehört zu unserer Rolle.

    Das Ausmass, die Schwere und die Dauer des Leids der Menschen in der Ukraine sind gravierend und beispiellos. Zivilpersonen, die unmittelbar von Stromausfällen, fehlender Heizung oder eingeschränkter Wasserversorgung betroffen sind, stehen vor den verschiedensten Schwierigkeiten und Problemen. Die Feststellung, dass das Leid der Zivilbevölkerung überall zählt, wo es vorkommt, darf nicht als Versuch verstanden werden, Leiden gleichzusetzen. Vielmehr folgt sie aus dem humanitären Grundsatz, dass das Leid der Zivilbevölkerung überall dort zählt, wo es vorkommt. Ungeachtet dessen, warum oder wie ein Konflikt eskalierte, gibt es Zivilpersonen, die nicht an Feindseligkeiten beteiligt sind und dennoch den Preis dafür zahlen.

  • Unsere Aufgabe ist es, Opfer bewaffneter Konflikte zu schützen und zu unterstützen. Unsere Arbeitsmethoden müssen uns erlauben, dies zu tun und in sehr gefährlichen und gewaltvollen Umfeldern bewaffneter Konflikte auf beiden Seiten der Front tätig zu sein. Das ist nur möglich, wenn allen Parteien die Vorteile unserer Präsenz bewusst sind. 

    Neutralität ist weniger ein Prinzip als vielmehr eine operative Notwendigkeit. Wir betrachten sie nicht als moralische Haltung, sondern als Möglichkeit, Beziehungen zu Akteuren aufzubauen, um komplexe Probleme anzugehen, die unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der von Konflikten betroffenen Menschen haben.

    Dies kann bedeuten, dass wir mit den Parteien zusammenarbeiten, um freies Geleit für Zivilpersonen zu ermöglichen, was die Zusammenarbeit beider Seiten erfordert; oder es kann bedeuten, dass wir die Rückführung der sterblichen Überreste gefallener Kämpfer unterstützen. Ausserdem können wir so als Informationskanal dienen, um besorgten Familien Nachrichten über vermisste Angehörige zu übermitteln. Wenn wir nur mit einer Seite eines Konflikts sprechen, können wir wichtige Themen wie die Behandlung von Kriegsgefangenen oder die Austragung von Feindseligkeiten nicht ansprechen.

    Um Veränderungen zu bewirken, reicht es nicht aus, mit Menschen in Kontakt zu treten, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind. Es ist unbedingt notwendig, dass wir auch einen ständigem Dialog mit den Konfliktparteien unterhalten, um für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu plädieren. 

    Der Standpunkt des IKRK in Bezug auf öffentliche Erklärungen und Appelle wird gelegentlich kritisiert. Was öffentliche Erklärungen anbetrifft, so gilt das IKRK nach wie vor als unauffällig oder zumindest als zurückhaltend, was es im Vergleich zu anderen Organisationen zweifellos auch ist. Vergleiche können jedoch irreführend sein, da die verschiedenen Organisationen unterschiedliche Mandate, Aufgaben und Aktivitäten haben. 

  • Mit der Unterzeichnung der Genfer Abkommen haben sich die Staaten zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts verpflichtet. Dazu gehört auch die Untersuchung von Kriegsverbrechen, die mutmasslich von ihren Streitkräften oder in ihrem Staatsgebiet begangen wurden. Sie haben sich ausserdem verpflichtet, Verdächtige gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen.
    Gemäss langjähriger Praxis beteiligt sich das IKRK nicht an Gerichtsverfahren.

    Wir legen auch nicht offen, was unsere Mitarbeitenden während ihrer Tätigkeit sehen. Dies gilt nicht nur für die Ukraine, sondern für alle Orte, an denen wir im Einsatz sind.

    Probleme auf einer Seite werden mit dieser Seite besprochen, nicht mit der Gegenseite. Diese Kommunikation ist vertraulich, und so ist es möglich, direkt und offen zu sein – und das für unsere Arbeit unverzichtbare Vertrauen aufzubauen.

    Unsere Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Die Geschäftsordnung des IStGH erkennt dies an: Sie gewährt dem IKRK das Geheimhaltungsprivileg und dessen Mitarbeitenden das Zeugnisverweigerungsrecht.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass wir zu Komplizen werden. Über vorhandene Probleme sprechen wir direkt mit den Konfliktparteien und nicht in der Öffentlichkeit.

  • Die Unterstützung für die Menschen, die vom internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine betroffen sind, war überwältigend. Im Jahr 2022 haben wir unsere Kapazitäten zur Unterstützung dieser Menschen ausgebaut und rund 416 Millionen CHF aufgewendet, um auf ihre Bedürfnisse in der Ukraine und den Nachbarländern einzugehen.

    Der Grossteil dieser Ausgaben – nahezu 92 % – betrifft die Ukraine. Die übrigen Ausgaben entfallen auf unsere regionalen Hilfsmassnahmen in den Nachbarländern sowie auf das separate Büro des Zentralen Suchdienstes für den internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Dieses Büro unterstützt Familien dabei, wieder Kontakt zu vermissten Angehörigen aufzunehmen, und es liefert Informationen über den Verbleib von Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, unabhängig davon, ob sie noch leben oder bereits verstorben sind; dies gilt auch für Drittstaatsangehörige.

    Dank dieser Unterstützung konnte das IKRK seine Tätigkeit ausweiten, um dem immensen Bedarf in den direkt von Feindseligkeiten betroffenen Gebieten gerecht zu werden. Wir beschäftigen derzeit fast 750 Mitarbeitende in den sieben am stärksten vom Konflikt betroffenen Gebieten, um Millionen Menschen lebensrettende Hilfe und Dienstleistungen zukommen zu lassen.

    Seit Februar 2022 haben wir unsere Einsatzpläne und unser Budget für die Ukraine und die Nachbarländer regelmässig überprüft und angepasst. Damit ist gewährleistet, dass unsere Planungen und geplanten Ausgaben realistisch sind und den humanitären Bedürfnissen in dieser Krise entsprechen. 

    Das IKRK ist zutiefst dankbar für die überwältigende Unterstützung angesichts des internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine. Die Beiträge von Partnern in der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, von Einzelpersonen, dem Privatsektor und Regierungen haben das Leben von Millionen Menschen, die von dem Konflikt betroffen sind, ganz entscheidend verbessert.

  • Seit der Eskalation des bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine im Jahr 2022 konzentriert sich das IKRK darauf, den Verletzlichsten zu helfen, unabhängig davon, wer sie sind und wo sie sich befinden. Wir evaluieren regelmässig den humanitären Bedarf, der je nach der aktuellen humanitären Lage variieren kann. Gegebenenfalls passen wir dann unser Budget an den Bedarf an, einschliesslich der finanziellen Unterstützung, die wir unseren Partnern gewähren.

    Wir führen gemeinsam mit dem Russischen Roten Kreuz (RRK) humanitäre Aktivitäten in Russland durch und leisten finanzielle Unterstützung für seine Bemühungen, den humanitären Bedarf jener Menschen in Russland zu decken, die am stärksten vom bewaffneten Konflikt betroffen sind.

    Im Sommer 2024 organisierte das RRK angesichts der dringenden humanitären Bedürfnisse in Kursk und den umliegenden Gebieten humanitäre Aktivitäten, zu denen das IKRK finanzielle Mittel beisteuerte. Die zunehmenden Feindseligkeiten in der Region hatten die Vertreibung von mehr als hunderttausend Menschen zur Folge. Daraufhin weitete das IKRK seine Tätigkeiten aus, darunter auch seine Unterstützung für das RRK, um den hilfsbedürftigsten Vertriebenen zu helfen und Familien mit vermissten Angehörigen zu unterstützen.

    Die Unterstützung des IKRK für das RRK belief sich 2024 auf (rund 5,6 Millionen CHF). Dieser Betrag deckte Aktivitäten ab, die in Zusammenarbeit mit dem RRK durchgeführt wurden, vor allem wirtschaftliche Hilfe für sozial schwache Vertriebene in fünf russischen Regionen. Die Hilfe richtete sich nach dem jeweiligen Bedarf und umfasste unter anderem Bargeld, Apotheken-Gutscheine, Prepaid-Bankkarten und Schulsachen für Kinder. Sie umfasste auch die Verbesserung der Nothilfekapazitäten des RRK, unter anderem durch die Auffüllung seiner Nothilfereserven; zudem unterstützte das RRK Familien, die von Angehörigen getrennt waren, darunter auch solche mit vermissten Verwandten. 

    Das IKRK-Budget belief sich 2024 auf rund 196 Millionen Franken, von denen mehr als 167 Millionen Franken für die Arbeit des IKRK in der Ukraine verwendet wurden. Vom Gesamtbudget flossen 3 % an das Russische Rote Kreuz, um die humanitären Folgen des bewaffneten Konflikts in Russland anzugehen.

    Aktuelle Informationen über unsere Arbeit in der Russischen Föderation und Belarus.

Falsche Aussagen zur Arbeit des IKRK

Seit Beginn der Eskalation des bewaffneten Konflikts kursieren eine Reihe von Falschaussagen und irreführenden Informationen zum IKRK und unserer Arbeit. 

Die Verbreitung schädlicher Informationen bringt diejenigen, die Hilfe benötigen, und diejenigen, die versuchen, ihnen zu helfen, in unmittelbare Gefahr. Wir rufen alle massgeblichen Akteure auf, solche Methoden nicht anzuwenden oder zu unterstützen und stattdessen ein Informationsklima zu fördern, in dem die Würde und Sicherheit der Menschen gewahrt, die humanitäre Hilfe respektiert und das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird. 

Um die Verbreitung von Falschinformationen zu vermeiden, prüfen Sie die Inhalte, bevor Sie sie teilen.

Es handelt sich unter anderem um folgende Falschinformationen: 

  • Behauptungen, das IKRK entwickle Biowaffen
  • Behauptungen, das IKRK liefere abgelaufene Medikamente
  • Behauptungen, das IKRK handele mit Organen (von Kindern)
  • Behauptungen, die NATO nutze IKRK-Fahrzeuge für den Waffentransport 

Die Bereitstellung von Soforthilfe für die von einem Konflikt betroffenen Menschen und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts haben für uns höchste Priorität. Das IKRK ist in keiner Weise an den behaupteten Aktivitäten beteiligt. Diese verstossen gegen alle Rechtsnormen sowie gegen die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, namentlich Neutralität, Unparteilichkeit und Menschlichkeit. Wir begrüssen Fragen zu unserer Arbeit und bemühen uns um grösstmögliche Transparenz hinsichtlich unserer Einsätze, ohne dabei jedoch den vertraulichen und bilateralen Dialog zu gefährden, der für unsere Beziehungen zu Konfliktparteien weltweit von zentraler Bedeutung ist.

  • Bei der Evakuierung von Mariupol im Mai 2022 fungierte das IKRK als neutraler Vermittler, um die Umsetzung der zwischen der Ukraine und Russland getroffenen Vereinbarung zu erleichtern. Die Einzelheiten der Evakuierung einschliesslich der Logistik wurden von beiden Parteien vereinbart.

    Die Konfliktparteien erteilten uns den Auftrag, den Konvoi zu begleiten und während der gesamten Operation vor Ort zu sein.

    Wir erleichterten die Evakuierung von mehr als 470 Zivilpersonen. Bei solchen Evakuierungen liegt es im Ermessen der Konfliktparteien, zu entscheiden, ob eine Überprüfung durchgeführt wird oder nicht. Falls ja, muss dies auf humane und respektvolle Weise geschehen.

    The Das IKRK hat weder die Befugnis noch das Mandat, die Überprüfung der evakuierten Zivilpersonen zu beschliessen oder zu verhindern, wenn sie von den Konfliktparteien beschlossen worden ist. Das IKRK konnte und kann nicht garantieren, dass alle evakuierten Personen das Überprüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Ebenso konnten und können wir die Sicherheit der Kriegsgefangenen nicht garantieren, sobald sie sich in den Händen einer Konfliktpartei befinden, da wir schlicht nicht dazu befugt sind.

    Unsere sichtbare Anwesenheit während der Evakuierung diente dazu, das Verfahren zwischen den Evakuierten und den zuständigen Behörden zu erleichtern und diese an den humanitären Charakter der Operation zu erinnern. Die Teams des IKRK begleiteten den Konvoi auf der ganzen Strecke und blieben während des gesamten Verfahrens bei den Evakuierten, auch während der Nächte in den Zelten.

    Weder hier noch anderswo auf der Welt hat das IKRK die Befugnis oder das Mandat, die Inhaftierung von Zivilpersonen oder Kämpfern zu verhindern oder ihre Freilassung zu fordern. Wir können uns auf unserer Ebene lediglich dafür einsetzen, dass geschützte Personen human und respektvoll behandelt werden, und das haben wir stets getan.

    Gemäss Genfer Abkommen sind die an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligten Staaten verpflichtet, Kriegsgefangene human zu behandeln, einschliesslich der Achtung ihrer Person und ihrer Ehre, zudem sollten sie vor Gewalt, Einschüchterung, Beleidigungen, öffentlicher Neugier und körperlicher sowie seelischer Folter geschützt werden.

    Unsere Arbeitsgrundlage ist das Dritte Genfer Abkommen, welches besagt, dass dem IKRK Zugang zu Kriegsgefangenen gewährt werden muss. Wir können jedoch Staaten weder zwingen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, noch können wir garantieren, dass sie dies tun werden.

  • Wir haben keinerlei glaubwürdige Hinweise erhalten, denen zufolge die Verfehlungen, die in der im September 2023 veröffentlichten Darstellung genannt wurden, von einem Mitglied der Bewegung einschliesslich des IKRK und des Russischen Roten Kreuzes (RRK) begangen wurden. Wir unterstreichen erneut, dass jegliche Misshandlung von Kriegsgefangenen nicht nur gemäss dem Dritten Genfer Abkommen verboten, sondern auch zutiefst verwerflich ist. Das IKRK würde solche Praktiken niemals tolerieren. Das Mandat für Besuche bei Kriegsgefangenen ist eine spezifische Aufgabe des IKRK.

  • Wie wir wissen, suchen Menschen in Konflikten häufig nach ausdrücklicher Unterstützung für ihre Seite – und das Ausbleiben einer solchen Unterstützung kann leicht als Unterstützung für die gegnerische Seite missverstanden werden. Neutralität bedeutet, dass unsere Priorität Menschen gilt, die von Konflikten und anderen Arten der Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsort. Um sie zu erreichen, müssen wir in der Lage sein, uneingeschränkt mit den Konfliktparteien zu sprechen.

    Da Staaten laut humanitärem Völkerrecht verpflichtet sind, die Arbeit des IKRK zu erleichtern, sprechen wir regelmässig mit beiden Parteien im internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Russland und der Ukraine.

    Unsere Gesprächspartner sind politisch Verantwortliche bis hin zu Kommandanten an der Front. Im Rahmen solcher Gespräche setzen wir uns dafür ein, dass Staaten ihrer Pflicht zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts nachkommen und das Leid der vom Konflikt betroffenen Menschen lindern. Dies erfordert konsequentes Engagement, Neutralität und Unparteilichkeit.

    Nur durch Dialog können wir das Vertrauen bilden, das uns erlaubt, einigen der schutzbedürftigsten Menschen zu helfen – insbesondere gefangenen Kämpfern und Zivilpersonen in Frontgebieten.

    Rechenschaftspflicht ist für das IKRK ebenfalls von zentraler Bedeutung, und zwar in erster Linie gegenüber den Menschen, denen wir dienen, aber auch gegenüber unseren Partnern und Spenderinnen sowie Spendern. Jedes Jahr im Juni veröffentlichen wir einen Jahresbericht, in dem alle Informationen zu unserer Finanzierung zu finden sind. Den Jahresbericht 2024 finden Sie hier. 

  • Das IKRK hilft keinesfalls bei der Organisation oder Durchführung von Zwangsevakuierungen. Dies gilt für alle Orte, an denen wir tätig sind. Wir würden niemals eine Massnahme unterstützen, die gegen den Willen der Menschen oder gegen unsere Grundsätze verstösst.

    Wir kennen die in den Medien veröffentlichten Vorwürfe betreffend unfreiwillige und massenhafte Bevölkerungsbewegungen und verfolgen diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam.

    Unsere Arbeit basiert nicht nur auf öffentlich zugänglichen Informationen, sondern umfasst auch eigene Faktenchecks. Wenn uns glaubwürdige Vorwürfe zu Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht vorliegen, wenden wir uns vertraulich und bilateral an alle Parteien. Durch solche Dialoge wollen wir die Einhaltung des humanitären Völkerrechts verbessern. Ansonsten ist es eine unserer Kernaufgaben, Familienmitglieder, die durch diesen internationalen bewaffneten Konflikt getrennt wurden, wieder zusammenzuführen.