Unsere Arbeit in Russland und Belarus
Die IKRK-Regionaldelegation für die Russische Föderation und die Republik Belarus ist eines der weltweit wichtigsten Zentren unserer humanitären Diplomatie.
In der Russischen Föderation setzt sich das IKRK dafür ein, die humanitären Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem internationalen bewaffneten Konflikt zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine zu decken. Dies geschieht unter anderem durch einen verstärkten Schutz der Zivilbevölkerung. Zudem hilft das IKRK den Menschen, Nachrichten ihrer Angehörigen zu erhalten und es bemüht sich um einen Zugang zu allen Kriegsgefangenen und geschützten Personen. Gemeinsam mit seinen Partnern aus der Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterstützt es Menschen, die durch den Konflikt vertrieben wurden. Daneben pflegt die Delegation einen regelmässigen Dialog mit den einschlägigen Behörden rund um operative Aspekte und Fragen des Schutzes.
Die IKRK-Regionaldelegation ist in Kontakt mit verschiedenen Entscheidungsträgern und anderen einflussreichen Akteuren, darunter regionalen Organisationen wie der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS) und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Mit seiner humanitären Diplomatie versucht das IKRK generell, das Verständnis seines Mandats zu fördern, Unterstützung für seine Aufgabe der Hilfe und des Schutzes der Betroffenen von bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen weltweit zu gewinnen sowie über das humanitäre Völkerrecht zu informieren und seine Entwicklung und breitere Umsetzung zu fördern, um für die Betroffenen eine positive Wirkung zu erzielen.
In Belarus leistet das IKRK durch sein Büro in Minsk Hilfe angesichts der humanitären Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine und pflegt den Kontakt zu den einschlägigen Behörden zu Themen wie dem humanitären Völkerrecht und anderen humanitären Fragen. Das Büro in Minsk unterstützt überdies humanitäre Einsätze in Belarus, beispielsweise die Überquerung der Grenze für hilfsbedürftige Erwachsene und Kinder, die wieder mit ihren Angehörigen vereint werden sollen.