Konflikt in der Ukraine: Familien aller Kriegsgefangenen brauchen Antworten über das Schicksal ihrer Angehörigen

Genf (IKRK) – Gemäss dem im Rahmen des dritten Genfer Abkommens übertragenen Mandat und in Absprache mit allen Konfliktparteien besucht das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) Kriegsgefangene auf allen Seiten des internationalen bewaffneten Konflikts in der Ukraine.
News release 20. Mai 2022 Ukraine Russland

Diese Gefangenenbesuche auf allen Seiten des Konflikts in den letzten Monaten haben dem IKRK ermöglicht, Hunderte Familien über das Schicksal ihrer Angehörigen zu informieren. Aber es sind noch viele weitere Familien, die auf Antworten warten. Das IKRK muss uneingeschränkten Zugang zu Kriegsgefangenen und zivilen Häftlingen bekommen – und zwar unabhängig davon, wo diese festgehalten werden –, um diese Antworten zu geben.

Die Vertragsstaaten der Genfer Abkommen haben sich verpflichtet, das Leben und die Würde von Menschen, die in einem bewaffneten Konflikt ihrer Freiheit beraubt werden, zu schützen. Alle Konfliktparteien profitieren von den Gefangenenbesuchen des IKRK, weil es sich um eine wesentliche humanitäre Aufgabe und rechtliche Verpflichtung handelt

IKRK-Präsident Peter Maurer

Die Genfer Abkommen sowie das humanitäre Völkergewohnheitsrecht (HVR) legen das Recht des IKRK auf Besuche von Kriegsgefangenen und zivilen Häftlingen in einem bewaffneten Konflikt fest, und zwar unabhängig davon, wo die Betroffenen festgehalten werden. Diese Besuche tragen dazu bei, ihr Leben und ihre Würde zu bewahren, weil das Personal in den Haftanstalten daran erinnert wird, dass die Behandlung der Inhaftierten sowie die Bedingungen ihrer Gefangenschaft den Standards des HVR entsprechen müssen. Dies gilt unter anderem für den Zugang zu medizinischer Versorgung, Nahrungsmitteln und Wasser. Ferner dürfen Inhaftierte nicht gefoltert, eingeschüchtert oder Gewalt ausgesetzt werden. Darüber hinaus müssen sie von der öffentlichen Neugier abgeschirmt werden.

„Es geht um die grundlegende Idee, jede im Rahmen eines Konflikts gefangene Person zu schützen – jede dieser Personen hat ein Recht auf humane Behandlung und sie hat eine Familie, die zutiefst besorgt über ihr Schicksal ist."

Florence Anselmo, Leiterin des zentralen Such- und Schutzdienstes des IKRK.

Der zentrale Such- und Schutzdienst erhält im Zusammenhang mit den Besuchen sowie direkt von den Behörden Informationen zur Registrierung. Seit Ausbruch des internationalen bewaffneten Konflikts in der Ukraine konnte er Hunderten Familien auf allen Seiten des Konflikts Informationen zu ihren Angehörigen bereitstellen.

„Im Namen aller Kriegsgefangenen und deren Familien werden wir unseren bilateralen Dialog unvermindert fortsetzen, um Zugang zu allen inhaftierten Personen zu erhalten", so Peter Maurer weiter.

Anmerkung für Redakteure:

  1. Familien auf der Suche nach Informationen über Angehörige können sich an das Büro des zentralen Such- und Schutzdienstes des IKRK wenden: ctabureau@icrc.org oder +41 22 730 3600 | +7495 626 54 26 | +380 800 300 155.
  2. Ein Grossteil der Arbeit des IKRK im Zusammenhang mit Kriegsgefangenen ist vertraulich und erfolgt in einem bilateralen Dialog mit jeder Konfliktpartei. Das IKRK gibt öffentlich keine Informationen zu spezifischen Fällen bzw. generellen Haftbedingungen bekannt. Es macht auch keine öffentlichen Angaben zur Anzahl der vom IKRK besuchten Kriegsgefangenen bzw. zur Anzahl Namen auf den dem IKRK von den Konfliktparteien zur Verfügung gestellten Listen.
  3. Der zentrale Such- und Schutzdienst ist eines der ältesten in den Genfer Abkommen verankerten Programme des IKRK. Er wurde 1870 gegründet und bildet heute das Herzstück der weltweiten Bemühungen des IKRK um den Schutz und die Wahrung der Familienbande, die Suche und die Identifizierung vermisster Personen, den Schutz und die Würde der Verstorbenen sowie die angemessene Berücksichtigung der Bedürfnisse von Familien vermisster Personen.
  4. Das IKRK wurde 1863 gegründet und ist weltweit tätig. Es hilft Menschen, die von Konflikten und bewaffneter Gewalt betroffen sind und fördert die Einhaltung der Gesetze zum Schutz von Kriegsopfern. Das IKRK ist eine neutrale, unabhängige und unparteiliche Organisation, deren Mandat auf den Genfer Abkommen von 1949 beruht. Sein Sitz ist in Genf in der Schweiz und es ist in über 100 Ländern tätig.
  5. Das IKRK ist seit 2014 mit einem Team von über 600 Mitarbeitenden in der Ukraine tätig. Es arbeitet eng mit der Ukrainischen Rotkreuzgesellschaft und seinen Partnern in der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zusammen, um auf die umfassenden und immer weiter steigenden humanitären Bedürfnisse in der Ukraine zu reagieren.

Weitere Informationen:

Jason Straziuso, IKRK Kiew (Englisch), jstraziuso@icrc.org, +41 79 949 35 12
Oleksandr Vlasenko, IKRK Kiew (Ukrainisch, Englisch) ovlasenko@icrc.org, +380 503 484 743
Fatima Sator, IKRK Kiew (Französisch, Englisch), fsator@icrc.org, +41 79 848 49 08
Galina Balzamova, IKRK Moskau (Englisch, Russisch), gbalzamova@icrc.org, +7 903 545 35 34
Crystal Wells, IKRK Genf (Englisch), cwells@icrc.org, Tel.: +41 79 642 80 56
Matthew Morris, IKRK London (Englisch), mmorris@icrc.org, +44 7753 809 471
Frédéric Joli, IKRK Paris (Französisch), fjoli@icrc.org, +33 6 20 49 46 30
Elizabeth Gorman Shaw, IKRK Washington DC (Englisch), egormanshaw@icrc.org, +1 202 361 1566
Shuangfeng Zhang, IKRK Beijing (Mandarin), szhang@icrc.org, + 86 13810035522