Kriegsgefangene und Häftlinge

Die Dritte Genfer Konvention schützt Kriegsgefangene. Sie definiert ihre Rechte und legt detaillierte Regeln für ihre Behandlung und Freilassung fest. Das humanitäre Völkerrecht schützt auch andere Personen, die im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt ihrer Freiheit beraubt wurden.
Mehr lesen (auf englisch)