Medienmitteilung

Anstieg um fast 70 % bei der Zahl der bei der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung registrierten vermissten Personen in fünf Jahren

Tiegsti Desta, 33, from Ethiopia, has been looking for her husband for nearly 3 years.
Tiegsti Desta, 33, aus Äthiopien, sucht seit fast drei Jahren nach ihrem Ehemann.
Foto: Chris Sang/IKRK

Genf, 30. August 2025 – Die Zahl der Personen, die von der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung weltweit als vermisst registriert wurden, ist in den letzten fünf Jahren um fast 70 % auf rund 284 000 gestiegen. Dies liegt vor allem an der gestiegenen Zahl an Konflikten, Massenmigration und der schwindenden Achtung vor den Regeln im Krieg.

Vom Sudan über die Ukraine bis nach Syrien und Kolumbien ist der Trend eindeutig: Immer mehr Fälle vermisster Personen sind ein deutliches Zeichen, dass Konfliktparteien und diejenigen, die sie unterstützen, während eines Krieges nicht in der Lage sind, Menschen zu schützen.

Die heute vom Netzwerk zur Wiederherstellung der Familienbande („Family Links Network“) veröffentlichten Zahlen bilden jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Weltweit sind Millionen Menschen von ihren Angehörigen getrennt – oft seit Jahren oder sogar Jahrzehnten. Die Tragödie dieser vermissten Personen ist aber nicht unvermeidlich. Mit schärferen Massnahmen, die verhindern, dass Menschen überhaupt als vermisst gelten, die Inhaftierte schützen und die zu einem angemessenen Umgang mit Verstorbenen beitragen, könnte unzähligen Familien ein Leben in Angst und Sorge erspart bleiben. Vergessen wir nicht, dass hinter jeder Zahl eine Mutter, ein Vater, ein Kind oder ein Geschwister steht, deren Abwesenheit eine Wunde hinterlässt, die Statistiken nicht erfassen können.

Pierre Krähenbühl Generaldirektor des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)

Staaten und Konfliktparteien tragen die Hauptverantwortung dafür, das Verschwinden von Menschen zu verhindern, die Zivilbevölkerung und Menschen im Freiheitsentzug zu schützen, das Schicksal vermisster Personen zu klären und ihren Familien langfristige Unterstützung zu gewähren. Wie die Staaten auf Fälle vermisster Personen reagieren, kann eine Gesellschaft auch lange nach dem Ende der gewaltsamen Handlungen prägen sowie Friedensbemühungen, Versöhnung und die Fähigkeit der Menschen, Wunden zu heilen, beeinflussen.

Wenn Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht (HVR) einhalten, verringert sich das Risiko, dass Menschen überhaupt als vermisst gelten. So sieht das vierte Genfer Abkommen beispielsweise vor, bei der Überführung oder Evakuierung von Zivilisten durch eine Besatzungsmacht die Trennung von Familienangehörigen zu vermeiden. Der Grundsatz der Wahrung der Einheit der Familie bei geflüchteten und vertriebenen Personen findet sich auch in anderen internationalen Verträgen und militärischen Handbüchern.

Die Regeln im Krieg sehen auch vor, dass die Konfliktparteien Informationen über Häftlinge zeitnah austauschen und ihnen ermöglichen, mit Angehörigen in Kontakt zu bleiben. Die Rechenschaftspflicht im Zusammenhang mit verstorbenen feindlichen Kombattanten sorgt ebenfalls dafür, dass ihr Schicksal den Familien bekannt ist und sie nicht als vermisst registriert werden. 

Statistiken des Netzwerks für 2024

  • 2024 stieg die Zahl der von Familien registrierten vermissten Personen auf rund 284 000.
  • Dies entspricht einem Anstieg von rund 68 % seit 2019, als die Zahl der vom Roten Kreuz registrierten vermissten Personen bei 169 500 lag.
  • Mehr als 16 000 Menschen wurden lokalisiert und über 7 000 wieder mit ihren Familien vereint. Diese Fälle wurden dank der gemeinsamen Anstrengungen des IKRK, der Nationalen Gesellschaften und in einigen Fällen auch der Familien selbst gelöst.
  • Es wurden fast 90 500 Rotkreuznachrichten zugestellt und knapp 2,3 Millionen Telefonanrufe ermöglicht.

*Über das Netzwerk:

Das IKRK arbeitet mit den Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds auf der ganzen Welt zusammen, um über Grenzen hinweg vermisste Personen zu suchen und Familien wieder zusammenzuführen, die infolge von Krieg, Naturkatastrophen und Migration voneinander getrennt wurden. Gemeinsam bilden sie das Netzwerk zur Wiederherstellung der Familienbande („Family Links Network“), das im Kern eine einfache Botschaft hat: Jeder hat das Recht zu wissen, was mit seinen Angehörigen geschehen ist.

Hinweis für Redaktionen:

Die Zahl von 284 000 vermissten Personen weltweit entspricht nur den Fällen, die Ende Dezember 2024 vom „Family Links Network“ dokumentiert wurden. Sie stellt nicht die Gesamtzahl an vermissten Personen weltweit dar, die wahrscheinlich viel höher ist. Das IKRK betrachtet eine Person ab dem Zeitpunkt als vermisst, an dem ein Familienmitglied sie als vermisst registriert, bis zu dem Moment, an dem der Fall entweder vom IKRK bzw. den Teams des Roten Kreuzes oder des Roten Halbmonds geklärt wurde, oder an dem Familien den Teams melden, dass sie ihren vermissten Angehörigen gefunden haben.

Für weitere Informationen:

Wiederherstellung der Familienbande: https://familylinks.icrc.org/

Weitere Informationen:

Pressestelle, IKRK Genf, press@icrc.org