Islamisches Recht
Im Rahmen unseres Einsatzes für Menschen, die von bewaffneten Konflikten und anderen Situationen von Gewalt betroffen sind, tritt das IKRK in einen Dialog mit allen Religionen und Rechtstraditionen, um das humanitäre Völkerrecht (HVR) universell zu machen und gemeinsame Grundsätze zu finden, die dazu beitragen, Opfer von bewaffneten Konflikten zu schützen und zu unterstützen. Das islamische Recht ist eines der ältesten Rechtssysteme und hat detaillierte Regeln für die Anwendung von Gewalt im Krieg entwickelt.
Dem HVR und dem islamischen Recht bewaffneter Konflikte liegen dieselben Ziele zugrunde. Deshalb ist es wichtig, dass die operativen und rechtlichen Herausforderungen, denen das IKRK bei seiner Arbeit in muslimischen Kontexten begegnet, sowohl aus der Perspektive des HVR als auch aus jener des islamischen Rechts betrachtet werden, um die Einhaltung des HVR zu fördern und das Leiden der Opfer von bewaffneten Konflikten in muslimischen Ländern zu lindern.