Erklärung

Stellungnahme des IKRK zur Situation in Darfur

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Das IKRK ist höchst beunruhigt und zutiefst schockiert über die zunehmenden Berichte in den Medien und aus öffentlichen Quellen sowie im Rahmen persönlicher Zeugenaussagen zu den schrecklichen Gräueltaten und dem immensen Leid, dem die Menschen in Al-Fashir ausgesetzt sind – eine Entwicklung, die wir auch in anderen Gegenden wie den Kordofan-Staaten beobachten.

Im Rahmen seines Schutzmandats erinnert das IKRK alle Konfliktparteien daran, dass die Zivilbevölkerung und alle Personen, die nicht mehr an Kampfhandlungen beteiligt sind, gemäss dem humanitären Völkerrecht (HVR) geschützt werden müssen.

Das IKRK erinnert auch an die wichtigsten Regeln, die in der derzeitigen Situation in Al-Fashir gelten. Die Zivilbevölkerung muss unter allen Umständen und ohne jegliche nachteilige Unterscheidung menschlich behandelt werden. Leben, Eigentum, Gesundheit sowie körperliches und geistiges Wohlergehen der Zivilbevölkerung müssen geschützt werden. 

Gewalt gegen die persönliche Würde, insbesondere eine demütigende und erniedrigende Behandlung, muss verboten werden. Jede Art von sexueller Gewalt verstösst gegen die Bestimmungen des HVR. 

Personen, die nicht mehr an Kampfhandlungen beteiligt sind, einschliesslich derjenigen, die ihre Waffen niedergelegt haben oder die krank, verletzt oder inhaftiert sind, müssen unter allen Umständen menschlich behandelt werden. Die Konfliktparteien müssen der Zivilbevölkerung ermöglichen, Gebiete zu verlassen, in denen Kampfhandlungen stattfinden. Sie dürfen die Zivilbevölkerung dabei nicht angreifen oder ihr anderweitig Schaden zufügen.

Das IKRK betont ferner, dass medizinisches Personal, Spitäler und Krankenwagen stets respektiert und geschützt werden müssen. Sie dürfen bei der Durchführung ihrer lebensrettenden Arbeit niemals behindert oder Ziel eines Angriffs werden.

Ebenso müssen humanitäre Helfer und Freiwillige vor Ort sowie Transportmittel, die sie für die Bereitstellung von Hilfsgütern verwenden, geschützt werden und sich frei bewegen dürfen, um Menschen in Not zu erreichen. Humanitäre Helfer sind oft die ersten – und in vielen Fällen die einzigen – Ansprechpersonen für Menschen in einer verzweifelten Situation. Sie stellen nicht nur ihre Fähigkeiten und ihre harte Arbeit, sondern auch ihre Zeit und ihr Mitgefühl selbstlos zur Verfügung – Qualitäten, die nur allzu oft den entscheidenden Unterschied ausmachen. Nimmt man diese Menschen ins Visier, gefährdet dies nicht nur ihr Leben, sondern auch die Werte von Menschlichkeit und Solidarität, für die sie einstehen.

Durch die Einhaltung dieser Verpflichtungen werden humanitäre Räume geschaffen, in denen das Leben geschützt und die Menschenwürde uneingeschränkt gewahrt wird. Humanitäre Räume müssen erhalten bleiben, um lebensrettende Massnahmen durchführen zu können. 

Das IKRK bekräftigt seine Bereitschaft und seine Verfügbarkeit, seine humanitären Einsätze durchzuführen, darunter auch die Wahrnehmung seiner einzigartigen Rolle als neutraler Vermittler gemäss dem HVR. Das IKRK steht wie immer für einen vertraulichen, bilateralen Dialog mit den Konfliktparteien zu Themen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Unterstützung der Betroffenen bewaffneter Konflikte zur Verfügung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Sanela Bajrambasic, Port Sudan, Mobil: +249912150735, sbajrambasic@icrc.org

Adnan Hezam, Port Sudan, Mobil: +249912150735, sbajrambasic@icrc.org

Mateo Jaramillo Ortega, IKRK Nairobi, Mobil: +254 716 897 265, mjaramillo@icrc.org