Unsere Arbeit in Polen
Ab 2024 werden acht Nachbarländer der Ukraine von der IKRK-Regionaldelegation in Warschau betreut. Dessen Arbeit zum Schutz der Menschen unterstützt den bilateralen vertraulichen Dialog des IKRK mit der Ukraine und Russland, während sich die Unterstützung der Delegation für die Nationale Gesellschaft auf den Schutz der Familienbande und die Förderung der angemessenen Verwendung des Rotkreuz-Emblems konzentriert. Sie fördert auch das Verständnis für und die Wahrung der prinzipienbasierten humanitären Einsätze und des humanitären Völkerrechts. Neben Polen werden auch Ungarn, Rumänien, Tschechien, die Slowakei, Litauen, Lettland und Estland betreut.
In Polen reagiert das IKRK auf die humanitären Bedürfnisse, die im Rahmen des internationalen bewaffneten Konflikts zwischen Russland und der Ukraine entstanden sind. Dabei wird das Polnische Rote Kreuz dabei unterstützt, Familien dabei zu helfen aufzuklären, was mit ihren vermissten Angehörigen geschehen ist. Ferner wird die Arbeit der Teams in der Ukraine und in Russland unterstützt. Das Polnische Rote Kreuz erhält auch Unterstützung bei der Verbreitung der humanitären Grundsätze, der Stärkung der Notfallbereitschaft sowie der verschiedenen Kommunikationsmassnahmen.
Unsere Prioritäten
• Unterstützung des Polnischen Roten Kreuzes bei der Wiederherstellung von Kontakten zwischen getrennten Familienmitgliedern, Aufklärung des Schicksals von Angehörigen, die infolge des bewaffneten Konflikts vermisst werden, und Hilfe bei anderen Herausforderungen, mit denen sich Familien von Vermissten konfrontiert sehen.
• Befragung von Flüchtlingen in Polen, um die Sicherheitsrisiken, denen sie in der Ukraine oder unterwegs ausgesetzt waren, besser zu verstehen. Dies wiederum hilft unseren Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine und in Russland, Muster zu analysieren und die Parteien des internationalen bewaffneten Konflikts an ihre Pflichten unter dem humanitären Völkerrecht (HVR) zu erinnern
• Förderung der Kenntnisse über und Achtung der Embleme und Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und der Genfer Abkommen.