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Die Neutralität des IKRK verstehen: Antworten auf Ihre Fragen

A woman wearing a yellow headscarf sits and speaks on a phone, with a young child beside an ICRC vest in Anderamboukane, Mali, as people gather in the background outdoors.
In Anderamboukane (Mali) erhält Adiza mit Unterstützung des IKRK vier Jahre nach dem Tod ihrer Eltern Nachrichten von ihrer Tante.
Foto: Sidi Boubacar Diarra/IKRK

Unsere Arbeit ist manchmal nicht ganz leicht zu verstehen. Wir stehen in bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen im Einsatz, sprechen mit allen Seiten und äussern uns selten über das, was wir zu Gesicht bekommen. Das hat nichts mit mangelnder Transparenz zu tun, sondern damit, dass Diskretion unerlässlich ist, damit wir Zugang zu Zivilpersonen, Gefangenen, Verwundeten und getrennten Familien erhalten, die unsere Hilfe benötigen. Im Folgenden weitere Einzelheiten.

Unsere Neutralität: Antworten auf Ihre Fragen

  • Das IKRK ist eine neutrale, unparteiische und unabhängige humanitäre Organisation, die 1863 gegründet wurde. Unser Mandat, von bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen betroffene Menschen zu schützen und zu unterstützen, wurde uns von den Staaten über die Genfer Abkommen übertragen.

    Dieser besondere Status unterscheidet uns von zwischenstaatlichen Organisationen (wie die spezialisierten Agenturen der Vereinten Nationen) und Nichtregierungsorganisationen. Wir agieren unabhängig von Regierungen, was es uns ermöglicht, den bedürftigsten Menschen unparteiisch zu helfen.

    Zu unseren konkreten Handlungen vor Ort gehören die Bereitstellung von sauberem Wasser, Essen, medizinischer Versorgung, Unterkunft, aber auch der Schutz von Gefangenen und die Unterstützung von Familien, die durch den Krieg getrennt wurden.

    Wir sind weder politische noch militärische Akteure. Unser rein humanitäres Ziel ist der Schutz von Leben und Würde in bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen.

  • Sie bedeutet, dass wir in Kriegen, bei Feindseligkeiten oder politischen Auseinandersetzungen nicht Partei ergreifen. Wir unterstützen keine Regierung mehr als eine bewaffnete Gruppe, keine Armee mehr als eine andere und keine Religion, Ideologie oder politische Bewegung mehr als eine andere. 

    Dabei handelt sich nicht um moralische Gleichgültigkeit angesichts von Leid. Es ist eine operative Methode, die es uns ermöglicht, Zugang zu allen Menschen zu erhalten, die in einem Konflikt eingesperrt sind. Ohne Neutralität würde uns eine Seite den Zugang verweigern, Frontlinien würden unpassierbar und Menschen, denen wir zu helfen versuchen, würden unerreichbar. 

    Neutralität ist kein PR-Argument. Sie macht unsere Arbeit überhaupt erst möglich.

  • Nein. Wir urteilen nicht darüber, welche Seite in einem Konflikt im „Recht“ und welche im „Unrecht“ ist. Das ist nicht unsere Rolle. Wir konzentrieren uns darauf, wie sich Parteien in einem Konflikt verhalten, da das humanitäre Völkerrecht für alle gilt, unabhängig davon, wer den Krieg angefangen hat oder wer das Gebiet kontrolliert. 

    Im Wesentlichen gilt ein einfacher Grundsatz: Selbst Kriege haben Grenzen. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Grenzen zu wahren und dadurch das Leid jener Menschen zu lindern, die nicht Teil der Kampfhandlungen sind.

  • Weil eine öffentliche Verurteilung nicht immer der effektivste Weg ist, um Menschen zu schützen. 

    Unser oberstes Ziel ist nicht eine öffentliche Stellungnahme, sondern der humanitäre Zugang und konkrete Ergebnisse. Vertraulicher Dialog ermöglicht es oft, Zugang zu Gefangenen zu erhalten, Evakuierungen auszuhandeln, humanitären Zugang zu sichern, die Bedingungen in Haftanstalten zu verbessern, Gefallene vom Schlachtfeld zu bergen und getrennte Familien wieder zusammenzuführen. 

    Würden wir jedes Gespräch öffentlich machen, so würden Konfliktparteien, Drittstaaten und andere Akteure nicht mehr mit uns sprechen. Der Zugang würde verweigert. Gefangene könnten vom Radar verschwinden. Betroffene Menschen würden nicht mehr unterstützt. Humanitäre Verhandlungen könnten vollständig abbrechen. 

    Vertrauen ist eine Methode, um unseren Wirkungsgrad zu optimieren. 

  • Nein. Wir dokumentieren Probleme, sprechen Verstösse direkt mit den Behörden und den verantwortlichen bewaffneten Akteuren an und drängen auf das Einhalten des humanitären Völkerrechts. Vertraulicher Dialog bedeutet nicht Schweigen. Er bedeutet nicht Billigung. Es handelt sich um eine bewusste Strategie, um Verhaltensweisen zu beeinflussen und gleichzeitig den Zugang zu von bewaffneten Konflikten betroffenen Personen zu wahren. 

    Wir können uns öffentlich äussern – und tun dies auch –, wenn der vertrauliche Dialog wiederholt gescheitert ist, wenn Verstösse schwerwiegend und anhaltend sind, wenn öffentliche Kommunikation Opfern direkt helfen kann oder wenn öffentliches Bewusstsein zu einer operativen Notwendigkeit wird. Doch eine öffentliche Verurteilung ist ein Instrument von vielen und nicht automatisch das wirkungsvollste.

  • Da bewaffnete Gruppen in vielen Konflikten Gebiete, Checkpoints, Gefängnisse, Waffen, Strassen und die Zivilbevölkerung unter ihrer Kontrolle haben. Würden wir jeglichen Kontakt mit ihnen verweigern, so würde die Zivilbevölkerung in diesen Gebieten unerreichbar. Medizinische Evakuierungen würden scheitern. Hilfskonvois könnten nicht mehr passieren. Gefangene könnten nicht besucht werden. Sterbliche Überreste könnten unter Umständen nie geborgen werden. 

    Der Dialog mit bewaffneten Gruppen ist keine Unterstützung, sondern eine humanitäre Notwendigkeit. Wir sprechen mit allen Parteien, in deren Macht es steht, Zivilpersonen oder humanitäre Operationen zu beeinflussen.

  • Nein. Ein humanitärer Dialog ist keine politische Anerkennung. Staaten, Diplomatinnen und Diplomaten wie auch humanitäre Akteure kommunizieren während eines Konflikts regelmässig mit allen Parteien, da Kommunikation nötig ist, um Zivilpersonen zu schützen, Waffenruhen auszuhandeln, Gefangene freizulassen und heimzuschaffen, Hilfe zu leisten und eine Eskalation zu verhindern. 

    Unser Kontakt mit einer bewaffneten Gruppe ist weder eine Anerkennung ihrer Ideologie, noch ihrer Taktik oder ihrer rechtlichen Stellung. Wir sprechen mit ihnen, da die Menschen unter ihrer Kontrolle durch das humanitäre Völkerrecht geschützt sind.

  • Da wir viel Energie dafür aufwenden, das Vertrauen aller Seiten aufrechtzuerhalten. Wir erklären unsere Neutralität, handeln Sicherheitsgarantien aus, vermeiden politische Ausrichtungen, bleiben von militärischen Operationen unabhängig, wahren Vertraulichkeit und gewährleisten, dass Hilfe einzig und allein gestützt auf den Bedarf zu den Menschen gelangt. 

    Mit der Zeit können die Parteien uns als neutralen Vermittler akzeptieren, selbst wenn sie sich gegenseitig komplett misstrauen. Diese Akzeptanz ermöglicht medizinische Evakuierungen, humanitäre Konvois, Freilassungen und Heimschaffungen von Gefangenen, Familienzusammenführungen und die Lieferung von Wasser, Essen und Medikamenten. 

    Die Überquerung von Frontlinien erfolgt nie automatisch. Sie wird permanent ausgehandelt und kann jederzeit scheitern. 

  • Da eine sichtbare Verbindung mit militärischen Operationen unsere Neutralität untergraben würde. Wenn bewaffnete Kräfte uns mit einer Seite in Verbindung bringen, verlieren wir den Zugang zum gegnerischen Gebiet, die Sicherheit unseres Personals wäre nicht mehr gewährleistet, Zivilpersonen würden uns nicht mehr vertrauen und die humanitären Räume, von denen wir abhängig sind, würden sich verkleinern. 

    Wo immer möglich wahren wir Unabhängigkeit von militärischen und politischen Akteuren. Dank dieser Unabhängigkeit können wir nützlich sein und unser Personal kann sicher arbeiten. 

  • Wir sind eine unparteiische humanitäre Organisation. Unser Handeln richtet sich nach dem Bedarf, nicht nach Loyalitäten. Eine verwundete Zivilperson ist eine verwundete Zivilperson, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, politischen Meinung, Religion, ethnischen Zugehörigkeit oder davon, wer das Gebiet kontrolliert, in dem sie sich befindet. Menschliches Leid ist nicht von der politischen Zugehörigkeit abhängig.

  • Nein. Die Arbeit des IKRK gründet im humanitären Völkerrecht (HVR), dem universellen Regelwerk, das in den Genfer Abkommen von 1949, die das durch bewaffnete Konflikte verursachte menschliche Leid lindern sollen, und in anwendbaren nationalen Normen verankert ist. Die Genfer Abkommen wurden von allen Staaten angenommen und ratifiziert, begründen einen wichtigen Schutz für kriegsbetroffene Menschen und anerkennen die neutrale Rolle humanitärer Akteure wie das IKRK.

    Die Staaten bleiben souverän. Das IKRK ersetzt keine staatlichen Institutionen, mischt sich nicht in die politische Entscheidungsfindung ein und nimmt keine Stellung zu Fragen der Legitimität, der territorialen Kontrolle oder der Governance.

    Gleichzeitig sind an bewaffneten Konflikten oft mehrere Akteure beteiligt, darunter nichtstaatliche bewaffnete Gruppen. In solchen Situationen müssen humanitäre Organisationen mit allen Konfliktparteien sprechen, um betroffene Bevölkerungsgruppen sicher erreichen, Gefangene besuchen, Hilfe leisten und die Einhaltung des HVR fördern zu können. Dieser humanitäre Dialog ist keine politische Mediation, Anerkennung oder Einmischung in staatliche Angelegenheiten.

    Das IKRK operiert stets mit dem Wissen und dem Einverständnis der Staaten und hält den Dialog mit den Behörden auf verschiedenen Ebenen aufrecht, um sein rein humanitäres Mandat zu erfüllen. Es geht im nicht darum, die Souveränität zu hinterfragen, sondern dazu beizutragen, den menschlichen Preis von bewaffneten Konflikten innerhalb des völkerrechtlichen Rahmens, den die Staaten selbst errichtet haben, zu verringern.

  • Nein. Das IKRK ist eine neutrale, unabhängige humanitäre Organisation mit einem Mandat, das sich aus den Genfer Abkommen von 1949 ableitet.

    Obwohl die Organisation in der Schweiz gegründet wurde und ihren Sitz in Genf hat, arbeitet das IKRK weltweit und beschäftigt Staatsangehörige aus 150 Ländern, mit verschiedenen Kulturen und beruflichen Erfahrungen. Die Genfer Abkommen wurden von sämtlichen Staaten der Welt ratifiziert. Das Mandat des IKRK leitet sich nicht aus der schweizerischen Aussenpolitik oder aus einem geopolitischen Block ab.

    Heute ist das IKRK in über 100 Ländern tätig, arbeitet mit lokalen Gemeinschaften, nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und Behörden in unterschiedlichen politischen und kulturellen Umgebungen zusammen.

    Unsere humanitären Einsätze beruhen auf dem humanitären Völkerrecht und den Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Nicht auf politischen Interessen.

  • Dies ist historisch bedingt. Das IKRK wurde 1863 von fünf Schweizern in Genf gegründet und ist seither ein privatrechtlicher Schweizer Verein. Heute wird die Organisation nach wie vor gemäss diesen ursprünglichen Strukturen geführt.

    Der Hauptgrund, weshalb diese Regel beibehalten wurde, ist die Neutralität. Die Schweiz hat eine langjährige Tradition der politischen Neutralität, was bedeutet, dass es bei Schweizerinnen und Schweizern weniger wahrscheinlich ist, dass eine direkte politische Beteiligung an einem bestimmten Krieg oder einer Krise besteht. Indem wir unsere Versammlung ausschliesslich mit Schweizerinnen und Schweizern besetzen, signalisieren wir allen Konfliktparteien, seien dies Regierungen, bewaffnete Streitkräfte oder Gruppen, dass unsere Führung niemandem von ihnen verpflichtet ist. Diese Wahrnehmung der Unparteilichkeit ist für unsere Arbeit absolut zentral.

    Dann gibt es auch den Aspekt der Vertraulichkeit. Wir operieren über einen privaten, oft heiklen Dialog in sehr schwierigen und herausfordernden Situationen. Das Vertrauen aller Beteiligten macht dies erst möglich und die Zusammensetzung unserer Versammlung trägt zum Aufbau dieses Vertrauens bei.

    Wir anerkennen, dass diese Regel in der Vergangenheit wiederholt kritisiert wurde. Einige halten sie für ein veraltetes Erbe aus dem Genf des 19. Jahrhundert. Wir nehmen diese Kritik ernst und arbeiten daran, unser Personal und die operative Führung vielfältiger aufzustellen. Die Zusammensetzung der Versammlung hingegen sehen wir weiterhin als Eckpfeiler unserer Neutralität und Unabhängigkeit.

  • In vielen Konflikten würde der Zugang zu Gefangenen verloren gehen. Frontlinien könnten nicht mehr überquert werden. Gefängnisbesuche wären nicht mehr möglich. Evakuierungen würden scheitern. Zivilpersonen in vom Gegner kontrollierten Gebieten würde nicht mehr geholfen. Bewaffnete Akteure könnten auf humanitäre Helferinnen und Helfer zielen. 

    Neutralität ist kein abstrakter Grundsatz. Sie ermöglicht es uns, an Orte zu gelangen, an denen sonst kaum jemand arbeiten kann. 

  • Ja, oft auf eine Art, welche der Öffentlichkeit verborgen bleibt. Neutraler humanitärer Zugang kann die sichere Evakuierung verwundeter Zivilpersonen, die Lieferung von Medikamenten in besetzte Gebiete, Gefangenenbesuche, die Zusammenführung getrennter Familien, die Rückführung sterblicher Überreste, die Aushandlung von Feuerpausen und den Schutz von Spitälern und medizinischem Personal ermöglichen.

    Im Mai 2025 beantragten die Konfliktparteien in der Demokratischen Republik Kongo gemeinsam, dass das IKRK als neutraler Vermittler agiert. In der Folge wurden 1 359 kongolesische Soldaten entwaffnet und sie und ihre Familien wurden über eine aktive Frontlinie hinweg sicher von Goma in das beinahe 2 000 Kilometer entfernte Kinshasa gebracht. Ohne den Status als neutrale Organisation wäre keine Partei damit einverstanden gewesen, diese Operation derselben Organisation anzuvertrauen. Gerade weil das IKRK keine Partei ergreift, kann es dort arbeiten, wo sonst niemand Zugang hat.

    Vieles davon geschieht hinter den Kulissen, da Öffentlichkeit künftige Operationen gefährden kann. Erfolgreiche humanitäre Arbeit ist oft unsichtbar.

Gerüchte und irreführende Informationen über humanitäre Organisationen haben einen sehr realen menschlichen Preis. Wird die Arbeit des IKRK verzerrt, falsch dargestellt oder ausgenutzt, leiden nicht nur unser Ruf und unsere Glaubwürdigkeit, sondern auch unsere Fähigkeit, jene Menschen zu erreichen, die Hilfe am dringendsten benötigen. Ein blockierter Konvoi, verweigerter Zugang, Angriffe auf ein Team, auf Freiwillige: irreführende Informationen haben ganz konkrete Auswirkungen.

Zudem befeuern sie die Polarisierung. Ist eine Situation bereits angespannt, verschärfen falsche Informationen das Misstrauen zwischen Gemeinschaften, machen den Dialog mit den Konfliktparteien komplizierter und untergraben das Fundament der humanitären Arbeit: Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.

Deshalb rufen wir alle – Medienschaffende, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Influencer, aber auch normale Bürgerinnen und Bürger – dazu auf, Verantwortung zu übernehmen. Zuerst überprüfen, dann teilen. Zuerst Kontext liefern, dann kommentieren. Leisten Sie einen Beitrag zu einem Informationsumfeld, in dem Genauigkeit, Würde und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts keine Optionen, sondern eine Bedingung sind.

Wie gewährleisten wir, dass sich Mitarbeitende an professionelle Standards halten?

Im Verhaltenskodex des IKRK sind strikte Standards in Bezug auf berufliche und ethische Verhaltensweisen festgehalten, die auch die Wahrung unserer Grundsätze und der Vertraulichkeit umfassen.