COP26 - Drei Verpflichtungen zur Stärkung der Klimaschutzmassnahmen in Konfliktgebieten - BiromSeck/IKRK

COP26 - Drei Verpflichtungen zur Stärkung der Klimamassnahmen in Konfliktgebieten

Article 21. Oktober 2021 Vereinigtes Königreich

Die Klimakrise bedroht das Überleben der Menschheit. Es bedarf grosser politischer Anstrengungen, um den Klimawandel einzudämmen und die verheerendsten Folgen abzuwenden.

Doch selbst wenn es gelingt, ambitionierte Massnahmen zur Eindämmung des Klimawandels umzusetzen, werden die Folgen des Klimawandels das Leben der Menschen noch über mehrere Generationen hinweg schwer beeinträchtigen.

Eine umfassendere Anpassung an den Klimawandel ist daher unerlässlich, um die humanitären Konsequenzen des Klimawandels zu begrenzen.

Länder, die von Konflikten betroffen sind, gehören zu den durch den Klimawandel am stärksten Gefährdeten. Das IKRK erlebt tagtäglich, wie Klimawandel und Konflikte zusammenwirken, und dadurch den Bedarf an humanitärer Hilfe verstärken und wichtige Versorgungsdienste schwächen.

Die 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP26) findet vom 31. Oktober bis 12. November in Glasgow statt.

Während dieser zwei Wochen wird sich das IKRK dafür einsetzen, dass die Klimamassnahmen in den von Konflikten betroffenen Gebieten verstärkt werden.

Download: COP26 - 3 Verpflichtungen zur Stärkung der Klimamassnahmen in Konfliktgebieten (Englisch)

Das IKRK strebt drei Hauptverpflichtungen an, mit denen sichergestellt werden soll, dass von Konflikten betroffene Länder bei Klimamassnahmen und deren Finanzierung nicht weiterhin vernachlässigt werden. Eine Zusammenfassung:

1. Anerkennung des hohen Gefährdungsgrads von Konfliktländern durch Klimarisiken aufgrund ihrer begrenzten Anpassungsfähigkeit - diese Anerkennung ist entscheidend für die Ausweitung entsprechender Massnahmen in diesen Ländern.

Von den 25 Staaten, die als am stärksten gefährdet und am wenigsten anpassungsfähig gegenüber Klimaveränderungen gelten, sind 14 von Konflikten betroffen. Dies ist allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass der Klimawandel direkt Konflikte verursacht.

Vielmehr verstärkt der Klimawandel die durch Konflikte hervorgerufenen humanitären Bedürfnisse, während Konflikte die Fragilität von Institutionen, grundlegenden Versorgungsdiensten, Infrastruktur und Regierungsstrukturen erhöhen, die für die Unterstützung der Menschen bei der Bewältigung des Klimawandels und der Anpassung an diesen entscheidend sind.

2. Umsetzung der Verpflichtungen zur Verstärkung der Klimamassnahmen in den Ländern, die von den Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) als besonders anfällig für den Klimawandel eingestuft wurden, durch Aufstockung der Unterstützung für Länder, in denen Konflikte herrschen.

Viele von Konflikten betroffene Länder müssen ihre Bevölkerung dringend die Voraussetzungen schaffen, sich an die wachsenden Klimarisiken und die durch den Klimawandel verursachten Veränderungen der natürlichen Umwelt anzupassen.

Häufig können sie dies jedoch nur begrenzt aus eigener Kraft erreichen. Trotz ihrer offensichtlichen Anfälligkeit für Klimarisiken ist die Unterstützung für Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel besonders gering, da die Finanzierung und Programmplanung in diesen Gebieten mit Unsicherheiten behaftet ist.

3. Sicherstellung, dass entsprechende Massnahmen in von Konflikten betroffenen Ländern durch zweckmässige Klimafinanzierung angemessen unterstützt werden.

Zwei kritische Ungleichgewichte kennzeichnen die Klimafinanzierung und schränken das Potenzial für angemessene Klimamassnahmen in fragilen und konfliktbetroffenen Ländern stark ein:

Erstens besteht ein erhebliches Ungleichgewicht bei der Bereitstellung von Finanzmitteln zugunsten stabiler Länder mit mittlerem Einkommen gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt, unter denen die von Konflikten oder Gewalt betroffenen Länder überproportional stark vertreten sind.

Trotz der im Pariser Abkommen eingegangenen Verpflichtung, die Unterstützung für diese Länder zu erhöhen, erhielten sie zwischen 2016 und 2018 nur etwa 14 Prozent der gesamten von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ausgewiesenen Klimafinanzierung, während fast 70 Prozent der gesamten Klimafinanzierung für Länder mit mittlerem Einkommen bereitgestellt wurden.

Zweitens: Obwohl sich die Staaten im Pariser Abkommen verpflichtet haben, ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen der Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung zu gewährleisten, hinkt die Anpassungsfinanzierung immer noch hinterher.

Download: COP26 - 3 Verpflichtungen zur Stärkung der Klimamassnahmen in Konfliktgebieten (Englisch)