Medienmitteilung

Israel und die besetzten Gebiete: IKRK ruft zu würdevollem Umgang mit Verstorbenen auf und setzt Überführungen fort

An image shows the emblem of the International Committee of the Red Cross

Jerusalem / Tel Aviv – Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ruft eindringlich zu einem würdevollen Umgang mit den Verstorbenen auf, während es seine Operationen zur Überführung sterblicher Überreste im Rahmen der Waffenstillstandsvereinbarung fortsetzt.

Auf Wunsch der Parteien beginnt die Aufgabe des IKRK als neutraler Vermittler in dieser Operation, sobald die sterblichen Überreste an seine Mitarbeitenden übergeben werden. Die IKRK-Teams ergreifen Massnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verstorbenen mit Respekt behandelt werden. Dazu gehört die Bereitstellung von Leichensäcken, Kühlfahrzeugen und das Aufgebot zusätzlicher Mitarbeitender, um diesen Prozess zu ermöglichen. 

Der Schmerz der trauernden Familien ist bereits unvorstellbar. Alle Parteien müssen sicherstellen, dass die Rückgabe sterblicher Überreste mit Respekt und unter Wahrung von Würde und Menschlichkeit erfolgt. 

Das IKRK verfügt im Rahmen seines Mandats über langjährige Erfahrung im Umgang mit Verstorbenen. Das IKRK ruft die Parteien und Vermittler dazu auf, eine getreue Umsetzung der Vereinbarung und die Rückgabe der sterblichen Überreste an die trauernden Familien zu gewährleisten. Es handelt sich um eine zentrale Aufgabe und ein entscheidendes Element für die vollständige Umsetzung der Vereinbarung.
 

Hinweis für Redaktionen:

Das IKRK wird kein Bildmaterial von freigelassenen Geiseln oder Häftlingen während der Einsätze zur Verfügung stellen. Dies geschieht aus Respekt vor der Würde der Freigelassenen und ihrem Zustand sowie auch aus Gründen ihrer Sicherheit. Wir empfehlen den Medien dringend, ebenfalls auf Bildmaterial zu verzichten.

Über das IKRK

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine neutrale, unparteiische und unabhängige Organisation mit einem ausschliesslich humanitären Auftrag, der in den Genfer Abkommen von 1949 verankert ist. Es hilft Menschen auf der ganzen Welt, die von bewaffneten Konflikten und anderen Formen von Gewalt betroffen sind, und es bemüht sich nach Kräften, ihr Leben und ihre Würde zu schützen und ihre Leiden zu lindern. Dies geschieht häufig an der Seite seiner Rotkreuz- und Rothalbmondpartner.

Weitere Informationen:

IKRK Genf, Tel.: +41 22 730 34 43, E-Mail: press@icrc.org