Unsere Rolle heute bestand darin, eine wichtige humanitäre Pflicht zu erfüllen, um es Familien zu ermöglichen, in Würde zu trauern. Sie verdienen es, mit einer angemessenen Bestattung von ihren Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Diese Einsätze dürfen aus Respekt vor den Verstorbenen und den trauernden Hinterbliebenen nicht öffentlich erfolgen. Wir waren unmissverständlich: Jede Freilassung – von Lebenden oder Verstorbenen – muss würdevoll und unter Wahrung der Privatsphäre erfolgen.
Das IKRK wird weiterhin in seiner Rolle auftreten, die ihm im Rahmen der Waffenstillstandsvereinbarung übertragen wurde.
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