Die Gewalt gegen medizinische Einrichtungen, medizinische Transporte und Gesundheitspersonal geht unvermindert weiter, und somit wird der Schaden, den diese Resolution verhindern wollte, immer grösser. Die Gewalt dauert an und hat sich in vielen Situationen gar verschärft. Als Spitzen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und von Ärzte ohne Grenzen (MSF) schliessen wir uns anderen Vertreterinnen und Vertretern der internationalen Gemeinschaft in einem dringenden Handlungsaufruf an.
Unsere Teams erleben täglich an den Fronten der verheerendsten Krisen weltweit, welch katastrophale Folgen es hat, wenn der Schutz der medizinischen Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Spitäler werden dem Erdboden gleichgemacht, Ambulanzfahrzeuge aufgehalten und behindert, Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Patientinnen und Patienten sind allzu oft Opfer von Angriffen, die zu Tod und Verletzung führen. Patientinnen und Patienten sterben an Wunden, die man eigentlich behandeln könnte, Frauen werden manchmal gezwungen, ihre Kinder ohne angemessene Versorgung zur Welt zu bringen, und ganze Gemeinschaften verlieren den Zugang zu lebensrettender Versorgung. Wenn die Sicherheit der Gesundheitsversorgung nicht mehr gewährleistet ist, ist dies häufig die deutlichste Warnung dafür, dass die Regeln und Normen, die den Schaden des Krieges begrenzen sollen, nicht mehr eingehalten werden. Wenn Spitäler und diejenigen, die medizinische Versorgung leisten, angegriffen werden, sind wir nicht nur mit einer humanitären Krise, sondern mit einer Krise der Menschlichkeit konfrontiert.
Die Staaten und alle Parteien in bewaffneten Konflikten müssen sich an die Regeln zum Schutz der Gesundheitsversorgung halten. Die Pflicht gemäss dem humanitären Völkerrecht (HVR), diese Regeln „[…] unter allen Umständen einzuhalten und [ihre] Einhaltung durchzusetzen“, erfordert von den Staaten nicht nur, dass sie die Regeln selbst befolgen, sondern auch, dass sie ihren Einfluss soweit wie möglich nutzen, um sicherzustellen, dass andere Staaten und Konfliktparteien dies ebenfalls tun.
Die Empfehlungen des UN-Generalsekretärs in Ergänzung zur Resolution 2286 bleiben auch heute noch ein klarer und umsetzbarer Fahrplan für die einzelnen Länder. Das IKRK, die WHO und MSF sind bereit, die Staaten bei der Umsetzung dieser kritischen Massnahmen mit ihrer Präsenz in Konfliktgebieten, mit ihrer medizinischen Expertise und ihrer operativen Kapazität zu unterstützen.
Wir erinnern ausserdem an die Resolution 65.20 der Weltgesundheitsversammlung, die 2012 verabschiedet wurde. Sie stand am Anfang einer systematischen Dokumentierung und Meldung von Angriffen auf medizinische Dienste durch die WHO. Die Stärkung einer lückenlosen und transparenten Berichterstattung ist grundlegend, um eine Beweisgrundlage zu schaffen, Prävention und Gegenmassnahmen zu ermöglichen und die Rechenschaftspflicht zu stützen.
Damit die Forderung aus der Resolution 2286 – „dass alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht nachkommen, […] die Achtung und den Schutz des gesamten Sanitätspersonals und ausschliesslich medizinische Aufgaben wahrnehmenden humanitären Personals, der Transportmittel und der Ausrüstung dieses Personals sowie der Krankenhäuser und anderen medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten“ – erfüllt und weiter vorangetrieben werden kann, und damit ein weiteres Jahrzehnt der Aushöhlung der Normen und der nicht zu rechtfertigenden Gewalt auf die Gesundheitsversorgung in Konfliktgebieten verhindert wird, rufen wir alle Staaten auf, dringend folgende Massnahmen umzusetzen:
- bestehende Verpflichtungen zur Anwendung von Resolution 2286 konkret umzusetzen und positive Initiativen, darunter das Ergebnis der Arbeitsgruppe der Globalen HVR-Initiative für einen effektiven Schutz für Spitäler, aktiv zu fördern;
- den Schutz der Gesundheitsversorgung in die Doktrin, die Einsatzregeln und die operativen Anleitungen für die Streit- und Sicherheitskräfte aufzunehmen, um die Verpflichtungen gemäss HVR in der Praxis wirksam umzusetzen;
- die nationalen Gesetze zum Schutz der Gesundheitsversorgung in bewaffneten Konflikten zu überprüfen, anzuwenden und zu stärken;
- angemessene finanzielle, technische und operative Mittel bereitzustellen, um Massnahmen zu fördern, welche das Gesundheitswesen und die medizinische Versorgung schützen;
- alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um andere Konfliktparteien – auch diejenigen, die in irgendeiner Form von Staaten unterstützt werden – dazu zu bringen, ihren Verpflichtungen zum Schutz der Gesundheitsversorgung nachzukommen;
- bei Angriffen auf die medizinische Versorgung schnelle, transparente und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Bemühungen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zu unterstützen;
- regelmässig und in transparenter Weise über die Umsetzung der Resolution 2286, über die diesbezüglichen Fortschritte, Herausforderungen, gute Praxis und gezogenen Lehren Bericht zu erstatten, um ihre umfassende Anwendung zu fördern.