„Die Intensivierung der Kämpfe im Südlibanon, in der Bekaa-Ebene und in Beirut verschärft die Auswirkungen des Konflikts auf die Zivilbevölkerung und die kritische Infrastruktur, auf die die Menschen angewiesen sind. Aufforderungen zur Evakuierung, die grosse Gebiete im ganzen Land betreffen, lösen erhebliche Vertreibungswellen innerhalb des Libanon aus.
Die Menschen leben unter freiem Himmel – am Strassenrand, entlang der Küste –, immer begleitet vom Lärm der Kampfflugzeuge und von der Angst um ihr Leben und die Sicherheit ihrer Angehörigen. Viele der von den Aufforderungen zur Evakuierung betroffenen Gegenden sind zu Geisterstädten geworden, es sei denn, Bewohner riskieren es, zwischen den täglichen Angriffen kurz in ihre Häuser zurückzukehren, um nach dem Rechten zu sehen. Andere haben sich entschieden, trotz der Gefahren in den betroffenen Gegenden zu bleiben – nicht weil sie sich dort sicher fühlen, sondern weil sie einfach nirgendwo anders hingehen können.
Aber unabhängig davon, ob die Menschen gehen oder bleiben, ist die Zivilbevölkerung unter dem humanitären Völkerrecht geschützt. Eine Aufforderung zur Evakuierung bedeutet nicht, dass die Konfliktparteien ihren Verpflichtungen gemäss den im Krieg geltenden Regeln nicht mehr nachkommen müssen; dazu zählt auch, all diejenigen zu verschonen, die nicht an Kampfhandlungen beteiligt sind.
Die Zivilbevölkerung hat zudem das Recht, in ihre Häuser zurückzukehren, sobald diese als sicher gelten. Die Regeln im Krieg müssen gewahrt werden, um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung einen Ort hat, an den sie zurückkehren kann. Spitäler, Schulen, Wasser- und Stromnetze müssen geschützt werden, um die Menschen bei ihrer Rückkehr versorgen zu können. Der Einsatz von Sprengwaffen in bewohnten Gegenden sollte vermieden werden.
Die Art und Weise der aktuellen Kriegsführung wird unmittelbare und langfristige Auswirkungen auf das Leben der Zivilbevölkerung haben, auch nach dem Ende der Kampfhandlungen.“
Weitere Informationen über den Einsatz des IKRK im Libanon finden Sie in unserem Dokument Aktuelle Informationen (auf Englisch).