Position des IKRK zum Einsatz von Sprengwaffen in bewohnten Gebieten
Was den Einsatz von Sprengwaffen in bewohnten Gebieten und die Einhaltung der Regeln im Krieg anbelangt, hat das IKRK eine klare und konsequente öffentliche Position.
Werden Sprengwaffen mit Breitenwirkung in bewohnten Gebieten eingesetzt, ist ihre Wirkung mit grosser Wahrscheinlichkeit willkürlich. Zusätzlich zur Tötung und Verstümmelung von Zivilpersonen kann der Einsatz dieser Waffen in bewohnten Gebieten wichtige Dienstleistungen unterbrechen oder zerstören, die Zivilpersonen benötigen, um zu überleben, z.B. Gesundheitseinrichtungen, Strom-, Wasser- und Sanitäranlagen. Ohne sie wird das zivile Leben deutlich schwieriger oder gar unmöglich und die Menschen werden gezwungen, diese Dienstleistungen andernorts zu suchen. Aus diesem Grund ruft das IKRK seit 2011 dazu auf, den Einsatz schwerer Sprengwaffen in bewohnten Gebieten grundsätzlich zu verbieten. Eine Politik der Vermeidung bedeutet, dass diese Waffen nicht in bevölkerten Gebieten eingesetzt werden dürfen, es sei denn, es werden ausreichende Schutzmassnahmen getroffen, um ihre Breitenwirkung und das Risiko ziviler Schäden zu verringern.
Willkürliche Auswirkungen
Willkürliche Auswirkungen können Sprengwaffen mit Breitenwirkung in bewohnten Gebieten haben, wenn sie einen breiten Zerstörungsradius haben, Fragmente über weite Gebiete zerstreut werden oder wenn sie so ungenau sind, dass ein grösseres Gebiet getroffen wird als beabsichtigt. Diese Waffen, die Bomben, Mörsergranaten und Raketen sowie einige improvisierte Sprengkörper umfassen können, verursachen somit umfangreiche zivile Schäden.
Das hohe Risiko, dass solche Sprengwaffen weit über das militärische Ziel hinaus Schäden anrichten, macht es sehr schwierig, sie unter Einhaltung des humanitären Völkerrechts (HVR) in bewohnten Gebieten einzusetzen. Zur Einhaltung des HVR gehört die Pflicht, dass die Konfliktparteien zwischen militärischen Zielen und Zivilpersonen oder zivilen Objekten unterscheiden und zivile Schäden vermeiden oder beschränken müssen. Seit über einem Jahrzehnt haben wir diese Position wiederholt öffentlich vertreten.
Mehr als 90 Staaten haben sich der Politischen Erklärung zum Einsatz von Explosionswaffen in besiedelten Gebieten von 2022 bereits angeschlossen und sich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre bewaffneten Streitkräfte Massnahmen ergreifen, um zivile Schäden zu vermeiden und den Einsatz von Sprengwaffen in bevölkerten Gebieten angemessen zu beschränken oder davon abzusehen, wo ein solcher Einsatz zivile Schäden verursachen könnte. Wir fordern alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, auf, sich der Erklärung ebenfalls anzuschliessen.
Öffentliche Stellungnahmen des IKRK zum Thema
- Humanitäres Völkerrecht und die Herausforderungen zeitgenössischer bewaffneter Konflikte (2011) (Englisch)
- Schwere Sprengwaffen in besiedelten Gebieten: Es braucht dringend einen Einstellungswandel (2022) (Englisch)
- Führungen der Vereinten Nationen und des IKRK fordern eindringlich dazu auf, die weltweite Unterstützung für den Schutz von Zivilpersonen vor Sprengwaffen in bevölkerten Gebieten zu verstärken (2022) (Englisch)
- EWIPA, Osla - Stellungnahme der Präsidentin (2024)
- IKRK-Präsidentin: Der Einsatz von Sprengwaffen in besiedelten Gebieten erfordert eine gemeinsame Antwort (2025) (Englisch)
Internationale Unterstützung
Die Politische Erklärung zur Stärkung des Schutzes von Zivilpersonen vor den humanitären Konsequenzen des Einsatzes von Sprengwaffen in bevölkerten Gebieten wurde bis im Juli 2026 von mindestens 91 Ländern unterstützt.