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Häufig gestellte Fragen: Atomwaffen

World War II. Hiroshima. Chugoka-Shinbun regional journal bureau and Odamasa warehouse.
Satsuo Nakata/ICRC Archives

Was sind Atomwaffen und warum gelten sie als Waffen mit einer beispiellosen Zerstörungskraft?

Atomwaffen sind Sprengkörper, die ihre zerstörerische Kraft aus Kernspaltung oder Kernfusion zieht. Sie setzen enorme Mengen Hitze, kinetische Energie und radioaktive Reststrahlung frei. Sie verfügen über eine enorme Zerstörungskraft, die in Raum und Zeit nicht einzudämmen ist. Eine einzige Detonation kann ganze Städte zerstören, die medizinische Infrastruktur völlig überfordern und zu langfristigen gesundheitlichen Folgen bei den Überlebenden führen. Ein weitreichender Atomkonflikt hätte katastrophale Auswirkungen für Menschen und Länder weltweit sowie für Gesundheit, Umwelt, Klima, Nahrungsmittelproduktion und sozioökonomische Entwicklung.

  • Der Einsatz von Atomwaffen hätte katastrophale humanitäre Folgen und würde unberechenbares menschliches Leid, insbesondere in oder in der Nähe von bewohnten Gebieten verursachen. Die Opferzahlen wäre massiv und es bedeutet langfristig enormes Leid. Überlebende wären schweren Verletzungen, chronischen Krankheiten infolge der Strahlenexposition und psychischen Traumen ausgesetzt. Die medizinische Infrastruktur wäre vermutlich zerstört, sodass die Überlebenden nicht angemessen versorgt werden könnten. Der Einsatz von Atomwaffen würde Massenbewegungen von Menschen auslösen und eine gesundheitliche Notlage enormer Tragweite auslösen. Die Auswirkungen würden nationale Grenzen überschreiten und weltweit nachhallen. Jeder Einsatz von Atomwaffen birgt auch die Gefahr einer Eskalation.

    Im Falle eines Einsatzes von Atomwaffen gibt es keine angemessenen humanitären Reaktionsmechanismen. 

  • Am 6. August 1945 wurde eine Atombombe auf Hiroshima abgeworfen. Dabei wurden schätzungsweise 70 000 Menschen getötet. Drei Tage später, am 9. August, wurde eine zweite Bombe über Nagasaki abgeworfen, die zum direkten Tod von 39 000 Menschen führte. Bis 1950 stieg die Zahl der Todesopfer aus den beiden Abwürfen infolge der langfristigen Strahlenbelastung auf rund 340 000. 

    Durch die Bombenangriffe wurde auch der Grossteil der medizinischen Infrastruktur zerstört und eine angemessene Versorgung der Überlebenden verhindert. In Hiroshima wurden 92 % der Krankenschwestern und 90 % des ärztlichen Personals getötet; 80 % der medizinischen Infrastruktur wurde zerstört. 

    Die über Hiroshima abgeworfene Bombe hatte eine Sprengkraft von etwa 15 Kilotonnen – diese würde heute als kleine oder „taktische“ Atomwaffe bezeichnet.

  • Weltweit gibt es rund 12 000 Atomwaffen mit einer kombinierten Zerstörungskraft von 2 000 Megatonnen; dies entspricht 135 000 Bomben in der Grösse der Bombe, die über Hiroshima abgeworfen wurde. Über 9 000 dieser Waffen sind einsatzbereit, einige davon in Alarmbereitschaft, d.h. sie können unmittelbar gestartet werden. 

    Das Risiko eines absichtlichen oder versehentlichen Einsatzes wächst angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen und anhaltender bewaffneter Konflikte. Es wird durch eine scharfe nukleare Rhetorik und Drohungen zum Einsatz von Atomwaffen, die beschleunigte Modernisierung von Atomarsenalen und potenziell gefährliche technologische Entwicklungen, darunter Automatisierung und KI, noch verschärft. Unterdessen werden Atomdoktrinen überarbeitet, um die Rolle von Atomwaffen zu stärken und die Schwelle für ihren Einsatz zu abzusenken.

  • Das IKRKund die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sind zu dem Schluss gekommen, dass es äusserst zweifelhaft ist, dass Atomwaffen jemals in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Regeln des HVR eingesetzt werden können. Jeder Einsatz von Atomwaffen gegen, in oder in der Nähe bewohnter Gebiete würde gegen den Grundsatz der Unterscheidung und gegen das Verbot wahlloser und unverhältnismässiger Angriffe verstossen. Selbst wenn sie weit entfernt von bewohnten Gebieten eingesetzt würden, lassen das Leid für Kombattanten durch Strahlenexposition, die radiologische Kontamination der Umwelt und die Gefahr der Ausbreitung der Strahlung auf bewohnte Gebiete Zweifel aufkommen, ob Atomwaffen jemals in Übereinstimmung mit den Regeln zum Verbot des Einsatzes von Waffen, die überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leid verursachen, sowie den Regeln zum Schutz der natürlichen Umwelt und der Zivilbevölkerung eingesetzt werden könnten. 

    Die Grundsätze und Regeln des HVR gelten für alle Mittel und Methoden der Kriegsführung, einschliesslich Atomwaffen – auch in Situationen nationaler Selbstverteidigung.

    Weitere Informationen: Die rechtliche und politische Position des IKRK zu Atomwaffen (auf Englisch)

  • Das IKRK und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung haben seit den katastrophalen Folgen in Hiroshima und Nagasaki 1945 konsequent zum Verbot und zur Beseitigung von Atomwaffen aufgerufen. Wir plädieren für ihre vollständige Beseitigung als humanitäre Notwendigkeit sowie im Einklang mit dem Völkerrecht. Jeder Einsatz von Atomwaffen wäre mit den Prinzipien der Menschlichkeit und dem öffentlichen Gewissen unvereinbar. Auch für die Drohung, Atomwaffen einzusetzen, gilt die Unvereinbarkeit mit dem HVR, da sie die Möglichkeit beinhaltet, diese Waffen tatsächlich einzusetzen. Die vollständige Beseitigung von Atomwaffen ist der einzige Weg, um zu gewährleisten, dass sie nie wieder eingesetzt werden. Dies ist sowohl das Ziel des Atomwaffensperrvertrags (Non-Proliferation Treaty, NPT) als auch des Atomwaffenverbotsvertrags (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW). 

    Weitere Informationen: Die rechtliche und politische Position des IKRK zu Atomwaffen (auf Englisch)

  • Der Atomwaffenverbotsvertrag ist das erste internationale Abkommen von globaler Tragweite, das Atomwaffen umfassend verbietet. Dies stellt einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zu ihrer Beseitigung dar. Der Atomwaffenverbotsvertrag verstärkt auch die Ächtung im Zusammenhang mit der Verbreitung und Verwendung dieser Waffen. Er verbietet den Einsatz und die Androhung eines Einsatzes sowie die Entwicklung, Herstellung, Testung und Lagerung von Atomwaffen und bietet Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung. Der Vertrag ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten  und bedeutet einen historischen Schritt zur Verhinderung der katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen. Der Vertrag enthält auch Bestimmungen über die Unterstützung von Personen, die durch den Einsatz oder das Testen von Atomwaffen Schadden genommen haben, sowie über die Beseitigung von Umweltschäden (auf Englisch).

    Der Atomwaffenverbotsvertrag globalisiert Verbote, die bereits in den fünf Verträgen zur Errichtung atomwaffenfreier Zonen in Lateinamerika und der Karibik (Tlatelolco-Vertrag), im Südpazifik (Rarotonga-Vertrag), in Südostasien (Bangkok-Vertrag), in Afrika (Pelindaba-Vertrag) und in Zentralasien (Semipalatinsk-Vertrag) bestehen.

    Das IKRK und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung rufen alle Staaten, die den Atomwaffenverbotsvertrag noch nicht unterzeichnet haben, auf, diesem unverzüglich beizutreten und ihn wortgetreu umzusetzen.

    Weitere Informationen finden sich im Artikel  über die Begründung des IKRK zur Bedeutung des Atomwaffenverbotsvertrags

  • Bis Juli 2026 haben 75 Staaten den Vertrag ratifiziert, weitere 25 haben ihn unterzeichnet. Dem Atomwaffenverbotsvertrag sind bisher noch keine Länder beigetreten, die über Atomwaffen verfügen. Der Vertrag bietet jedoch Möglichkeiten für eine Ratifizierung durch diese Staaten und trägt dazu bei, Atomwaffen auf globaler Ebene die Rechtmässigkeit abzusprechen und sie weltweit zu ächten.

    • Sie können sich für den Beitritt der Staaten zum Atomwaffenverbotsvertrag einsetzen und dessen Umsetzung unterstützen.
    • Sie können für die katastrophalen humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sensibilisieren.
    • Sie können jegliche Drohung eines Einsatzes von Atomwaffen und jede andere Rhetorik, welche das Verbot eines Einsatzes untergräbt, verurteilen und stigmatisieren.
    • Sie können Organisationen unterstützen, die sich mit nuklearer Abrüstung und Opferhilfe befassen.
    • Sie können Regierungen ermutigen, politische Massnahmen zu ergreifen, welche die Rolle von Atomwaffen in der Militärdoktrin ihres Landes verringern und das Risiko ihres Einsatzes eindämmen.

Weitere Quellen zum Thema: