Als neutraler und unparteiischer humanitärer Akteur hat das IKRK die Aufgabe, mit allen Konfliktparteien zu sprechen, um sie anzuhalten, das humanitäre Völkerrecht, welches bewaffnete Konflikte regelt, zu achten, das Leben der Zivilbevölkerung zu schützen und sicherzustellen, dass die Hilfe die Notleidenden erreicht.
Während seines Besuchs traf Peter Maurer mit Aussenminister Sergej Lawrow und dem stellvertretenden Verteidigungsminister Generaloberst Alexander Fomin zusammen. Ausserdem traf er mit Pawel Sawtschuk, dem Präsidenten des Russischen Roten Kreuzes, und der Menschenrechtsbeauftragten Tatjana Moskalkowa zusammen.
„Meine Gespräche mit den russischen Behörden sind Teil eines bestehenden und anhaltenden bilateralen Dialogs zwischen dem IKRK und Russland über humanitäre Erfordernisse und humanitäres Völkerrecht. Vergangene Woche war ich in Kiew und diese Woche in Moskau; zudem habe ich mehrmals das Donez-Becken besucht. Wir sprechen mit allen Seiten mit dem gleichen Ziel: Menschenleben zu retten und das Leiden in bewaffneten Konflikten zu lindern", sagte Peter Maurer. „Angesichts des enormen Bedarfs weitet das IKRK seine humanitäre Hilfe für alle vom bewaffneten Konflikt in der Ukraine betroffenen Menschen rasch aus."
Im Mittelpunkt der Gespräche stand der bewaffnete Konflikt in der Ukraine, doch es wurden auch humanitäre Fragen in Syrien erörtert. Im Hinblick auf die Ukraine konzentrierten sich die Gespräche auf dringende humanitäre Anliegen, darunter:
Sichere Korridore: Peter Maurer betonte, dass die Konfliktparteien die Abwanderung der Zivilbevölkerung aus den umkämpften Städten sowie die Lieferung humanitärer Hilfsgüter erleichtern müssen. Das IKRK fordert die Parteien nachdrücklich auf, eine grössere Anzahl sicherer Korridore zu vereinbaren und konkrete Angaben zu ihrer Umsetzung zu machen (z. B. Zeitpunkt des Beginns, Dauer, Ort), damit die Zivilbevölkerung den Kämpfen entkommen kann.
Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur: Das IKRK ist in besorgt angesichts der Leiden, die der Zivilbevölkerung durch ein verheerendes Ausmass an Gewalt zugefügt werden. Zivilpersonen und die nicht mehr unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligten Menschen sind ungeachtet ihres Aufenthaltsortes durch das humanitäre Völkerrecht geschützt. Zivile Einrichtungen und Infrastruktur, darunter Spitäler, Schulen, Wasser- und Stromversorgung, dürfen keinesfalls angegriffen werden. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, der Unterscheidung und der Vorsorge müssen bei militärischen Operationen eingehalten und umgesetzt werden, um das Leid der Zivilbevölkerung zu begrenzen.
Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Vermisste: Kriegsgefangene, Zivilinternierte und Vermisste: Das Recht des IKRK, Kriegsgefangene und Zivilinternierte zu besuchen, ist ein wesentlicher Bestandteil der Verpflichtung der Parteien, die Zivilbevölkerung und diejenigen zu schützen, die nicht mehr kämpfen. Die Repatriierung und würdige Behandlung der Toten auf allen Seiten eines bewaffneten Konflikts ist von ebenso grosser Bedeutung wie die Notwendigkeit für die Familien, über das Schicksal und den Verbleib ihrer Angehörigen informiert zu werden. Alle Seiten des bewaffneten Konflikts sind zu diesen wichtigen humanitären Tätigkeiten verpflichtet, und sie kommen allen zugute.
IKRK-Hilfe wird aufgestockt: In den vergangenen Wochen lieferte das IKRK mehr als 300 Tonnen Hilfsgüter. Lastwagen bringen medizinisches Material und Hilfsgüter, z. B. Kits für die Behandlung Verwundeter zu Spitälern in Odessa sowie Hygieneartikel und Hilfsgüter für Vertriebene in Winnyzja und Dnipro. In Lyssytschansk und Sewerodonezk wurden 2,5 Tonnen Nahrungsmittel und Hygieneartikel für örtliche Notunterkünfte gespendet. Im Donez-Becken sichert das IKRK den Zugang zu Wasser für mehr als eine Million Menschen und unterstützt seit 2014 über 140 medizinische Einrichtungen. Letzte Woche verteilte das IKRK in Donezk Material für die Reparatur von fünf Gesundheitszentren und beschädigten Häusern.
Weitere Informationen: press@icrc.org