Geschützte Personen

Das humanitäre Völkerrecht schützt ein breites Spektrum von Menschen und Gütern während bewaffneter Konflikte. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle schützen kranke, verletzte und schiffbrüchige Personen, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen, Kriegsgefangene und andere Gefangene, Zivilisten und zivile Objekte.
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