Wir beobachten eine starke Eskalation der Feindseligkeiten zwischen Afghanistan und Pakistan. Die Menschen in dieser Region müssen seit Jahrzehnten Konflikte, Vertreibungen und Verluste ertragen. Sie sehen und spüren die Auswirkungen des Krieges auf ihre Angehörigen und ihre Gemeinschaften.
Zivilpersonen, Verletzte und andere – nicht oder nicht mehr – an den Kampfhandlungen beteiligte Personen müssen verschont werden und humanitäre Hilfe muss zu allen Betroffenen gelangen können. Spitäler müssen funktionsfähig bleiben und der Zugang zu wichtigen Dienstleistungen muss garantiert sein. Dies sind keine Privilegien. Es sind Pflichten unter dem humanitären Völkerrecht.
Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen von der Afghanischen Rothalbmondgesellschaft und der Pakistanischen Rothalbmondgesellschaft und in Abstimmung mit den staatlichen Behörden bereitet das IKRK einen Einsatz vor, um auf die humanitären Bedürfnisse vor Ort zu reagieren. In erster Linie werden nun Gesundheitseinrichtungen auf beiden Seiten der Grenze unterstützt, die Personen behandeln, die bei den Kampfhandlungen verletzt wurden. Allerdings kann kein humanitärer Einsatz den politischen Willen ersetzen, die Regeln im Krieg zu achten und der Deeskalation Priorität einzuräumen.