Unsere Grundsätze
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität: diese Grundsätze bestimmen und definieren unsere Arbeit. Die sieben Grundsätze unserer …
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität: diese Grundsätze bestimmen und definieren unsere Arbeit. Die sieben Grundsätze unserer …
Alle Häftlinge verdienen es, ungeachtet der Gründe für ihre Festnahme und Haft, menschenwürdig und fair behandelt zu werden. Schutz und Hilfe für Gefangene Respekt für Leben und Würde von Menschen, …
Jahr für Jahr helfen wir mit, Tausende von Familienmitgliedern, die aufgrund von bewaffneten Konflikten, Situationen von Gewalt, Katastrophen oder Migration jeglichen Kontakt zueinander verloren …
Alle haben das Recht auf medizinische Versorgung – selbst im Krieg. Wir ergreifen keine Partei und werden uns bei unserer Arbeit stets an die Grundsätze der Menschlichkeit, Neutralität, …
Seit dem einzigen Einsatz von Kernwaffen im Jahr 1945 setzt sich die Welt mit der Frage auseinander, wie das humanitäre Völkerrecht für derartige Waffen gelten soll. Die Internationale Rotkreuz- und …
Vertragsstaaten völkerrechtlicher Verträge müssen bestimmte rechtliche und administrative Massnahmen ergreifen, um die eingegangenen Pflichten zu erfüllen. In diesem Abschnitt werden verschiedene …
Die IKRK-Versammlung ist das oberste Leitungsgremium des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Verantwortlichkeiten und Aufgaben Die Versammlung ist das oberste Leitungsorgan des IKRK. Sie …
Der Rat der Versammlung ist ein nachgeordnetes Organ der IKRK-Versammlung. Er sorgt für reibungslose Abläufe innerhalb des IKRK, insbesondere im Hinblick auf die Personalverwaltung und den Umgang mit …
Die Zusammenarbeit mit Konfliktstaaten und -parteien zur Gewährleistung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts steht im Zentrum unseres Mandats im Rahmen der Genfer Abkommen. Neuste …
Das Völkerrecht regelt die Methoden und Mittel der Kriegsführung. Es zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen legitimen militärischen Zielen und dem humanitären Ziel der Verringerung von Leid, …
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Die Bibliothek des IKRK wurde 1863 eingerichtet und umfasst zusammen mit den Archiven des IKRK eine unverzichtbare Sammlung an Referenzmaterial über die Organisation selbst und das humanitäre Völkerrecht.
Das HVR gründet auf verschiedenen Verträgen, insbesondere den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen, und zahlreichen anderen Instrumenten."
Das Völkergewohnheitsrecht besteht aus Regeln, die aus einer „als Recht anerkannten allgemeinen Praxis“ stammen und unabhängig vom Vertragsrecht existieren.