Artikel

Häufig gestellte Fragen zum IKRK und den in Gaza festgehaltenen Geiseln

Carnet de identificación del Comité Internacional de la Cruz Roja

Die Familien der Geiseln durchleben einen Albtraum. Kinder, Ehepartner, Geschwister und Eltern warten jeden Tag mit Sorge auf die Freilassung ihrer Angehörigen oder zumindest auf Nachrichten über ihr Schicksal. 

*Hebräische Version hier verfügbar

Vom ersten Tag an haben wir zur unverzüglichen Freilassung aller Geiseln sowie zu einem Zugang zu ihnen aufgerufen. Wir haben immer wieder unterstrichen, dass Geiselnahmen nach dem humanitären Völkerrecht (HVR) verboten sind. Wir haben ständig um Informationen über sie und ihren aktuellen Gesundheitszustand ersucht. Wir haben damit nicht aufgehört und werden dies so lange fortsetzen, bis alle Geiseln freigelassen sind.

Wir waren an mehreren Freilassungseinsätzen beteiligt und sind erleichtert, dass mehr als 140 Personen wieder mit ihren Angehörigen vereint werden konnten. Aber das ist nicht genug. Wir haben wiederholt unsere Bereitschaft bekräftigt, die Freilassung aller Geiseln zu begleiten. Dazu müssen sich die Parteien untereinander einigen. Geschieht dies nicht, kann das IKRK nicht tätig werden.

Im Folgenden finden Sie einige Antworten auf häufige Fragen, die bei uns eingehen.

Den Angehörigen der Geiseln steht unsere Hotline zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter der Nummer 03 524 5286 in hebräischer und englischer Sprache, bzw. unter +972 3 5245286, wenn Sie aus dem Ausland anrufen.

Wenn Sie uns auf Arabisch kontaktieren möchten, wählen Sie bitte 08 283 2400.

Wir behandeln jeden einzelnen Fall mit grösster Sorgfalt.

Zudem stehen folgende Quellen zur Verfügung:  

  • Wir möchten, dass die Familien in Israel und im Ausland wissen, dass wir die Notlage ihrer Angehörigen, die als Geiseln festgehalten werden, als eine unserer absoluten Prioritäten betrachten. 

    • Wir waren an mehreren Freilassungseinsätzen beteiligt und sind bereit, die Freilassung aller verbliebenen Geiseln zu unterstützen.
    • Wir setzen uns mit Nachdruck für die Freilassung der verbliebenen Geiseln ein, und zwar unmittelbar bei der Hamas, bei den israelischen Behörden und bei anderen internationalen Akteuren, die für einen Zugang zu den Geiseln Einfluss auf die Konfliktparteien nehmen können. Unser Dialog mit den israelischen Behörden schliesst auch die Notlage der von der Hamas festgehaltenen Geiseln mit ein.
    • Wir haben unser Team, das für diesen Dialog zuständig ist, erweitert, um unsere Bemühungen zu verstärken. Unsere Mitarbeitenden in Gaza sind bereit, die Geiseln zu besuchen und jede künftige Freilassung nach einer Vereinbarung zwischen den Parteien zu begleiten.
    • Wir ersuchen weiterhin um Information über die Geiseln und einen Zugang zu ihnen. Zudem fordern wir weiterhin, dass die Geiseln Mitteilungen an ihre Familien übermitteln können.
    • Wir haben wiederholt und öffentlich erklärt, dass die Geiseln unverzüglich, bedingungslos und ohne Schaden zu nehmen freigelassen werden müssen. Zudem müssen sie während ihres Gewahrsams menschlich behandelt werden, bei Bedarf Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten und mit ihren Angehörigen in Kontakt treten können. Dem IKRK muss erlaubt werden, sie zu besuchen und sich ein Bild über ihren Zustand zu machen.
  • Seit dem 7. Oktober 2023 haben wir viele Anfragen von Menschen in Israel und im Ausland erhalten, die nach dem Schicksal und dem Verbleib ihrer vermissten Angehörigen fragen. Die Präsidentin des IKRK, Mirjana Spoljaric, hat sich mehrfach mit Vertretern der Familien getroffen, und unser Delegationsleiter in Israel hat die Vertreter und die Familien empfangen. Wir haben eine Hotline eingerichtet, bei der die Angehörigen anrufen können, und haben einige von ihnen mehrfach getroffen.

    Wir haben Fachsitzungen mit verschiedenen Einrichtungen in Israel, die den Opfern der Anschläge vom 7. Oktober psychologische Betreuung bieten, organisiert. Hier konnten wir die Sachkenntnis und die praktischen Erfahrungen unserer Organisation bei der Behandlung von Personen, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, zur Verfügung stellen. Wir haben auch mit Botschaften von Ländern, deren Staatsangehörige als Geiseln festgehalten werden, gesprochen, um sie mit einschlägigen Informationen zu versorgen.

    Weitere Informationen: Informationen für die vom Konflikt im Israel betroffenen Menschen (auf Englisch)

  • Vom ersten Tag an haben wir uns bei der Hamas dafür eingesetzt, dass wir Zugang zu den Geiseln erhalten, und hierbei vier Anliegen genannt:

    1. Unverzügliche Freilassung aller Geiseln.

    2. Auskunft über sie und ihren Gesundheitszustand.

    3. Zugang zu den Geiseln, um sicherzustellen, dass sie menschenwürdig behandelt werden, um ihren Gesundheitszustand zu prüfen und festzustellen, ob sie die erforderliche medizinische Versorgung erhalten. Einige von ihnen benötigen möglicherweise dringend eine Behandlung ihrer Vorerkrankungen oder gegebenenfalls neuer Erkrankungen.

    4. Mitteilungen der Geiseln an ihre Familien.

    Wir haben diesen Dialog zu keinem Zeitpunkt unterbrochen und werden ihn fortsetzen. Unsere Vorgehensweise ist bilateraler, vertraulicher Dialog mit dem Ziel, Vertrauen aufzubauen und aufrechtzuerhalten.

    Wir wissen aus jahrzehntelanger Erfahrung, dass wir Veränderungen für diejenigen, denen wir helfen wollen, am besten dadurch erreichen, dass wir im Hintergrund agieren und die Interessen derjenigen, denen wir helfen wollen, diskret und unmittelbar bei denjenigen vertreten, die über den notwendigen Einfluss verfügen.

  • Wir sprechen mit der Hamas und wir sprechen auch mit den israelischen Behörden über dieses Thema. Der Inhalt dieser Gespräche ist vertraulich, ebenso wie die Vorgehensweise, die wir bei allen unserer weltweiten Einsätzen verfolgen. Was wir jedoch sagen können, ist, dass wir als neutraler Vermittler bereit sind, humanitäre Besuche abzustatten, die Kommunikation zwischen Geiseln und Angehörigen zu erleichtern und eine allfällige Freilassung zu begleiten.

  • Diejenigen, die die Geiseln festhalten, sind für deren Gesundheit und Sicherheit verantwortlich und müssen sie menschenwürdig behandeln. Wir haben wiederholt Zugang zu den Geiseln gefordert, um ihren Gesundheitszustand zu überprüfen und ihnen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen, und wir haben uns von Anfang an hinter verschlossenen Türen für ihre Freilassung und ihr Wohl eingesetzt.

    Wir sind auch bereit, den Geiseln auf jede erdenkliche Weise zu helfen – sei es, indem wir sie persönlich besuchen, um ihren Gesundheitszustand zu überprüfen, oder indem wir ihnen ihre Medikamente bringen. Wir sind bestrebt, den Austausch von Mitteilungen zwischen den Geiseln und ihren Angehörigen zu erleichtern, und natürlich sind wir bereit, ihre Freilassung zu begleiten. 

  • Die Parteien und diejenigen mit entsprechendem Einfluss waren an früheren Verhandlungen beteiligt. Verhandlungen sind nicht Aufgabe des IKRK und wir haben auch nicht an diesen Diskussionen teilgenommen. Dennoch ist das IKRK bereit, sich an der Umsetzung humanitärer Aspekte eines Abkommens durch die Konfliktparteien, einschliesslich der weiteren Freilassung von Geiseln, zu beteiligen.

    Wir sind eine neutrale und unparteiische humanitäre Organisation und nehmen nicht an Verhandlungen oder politischen Absprachen zwischen den Seiten teil. Unsere Aufgabe ist es, eine Vereinbarung über die Freilassung der Geiseln zu unterstützen und beide Seiten an ihre Verpflichtungen gemäss dem humanitären Völkerrecht zu erinnern. Wir sind jederzeit bereit, die Freilassung weiterer Geiseln zu unterstützen, und unsere Rolle als neutraler Vermittler ist ausschliesslich humanitärer Art.

  • Sobald die Konfliktparteien eine Vereinbarung getroffen haben, tritt das IKRK als neutraler Vermittler auf. Die Aufgabe des IKRK besteht darin, die Überstellung der Geiseln aus Gaza zu begleiten und sie wohlbehalten an einen zuvor vereinbarten Ort zu bringen.

    Ein solcher Einsatz ist sehr komplex und erfordert logistische, medizinische und sicherheitsrelevante Expertise. Er bedarf auch des Vertrauens aller Parteien, dass das IKRK als neutraler Vermittler auftritt. Alle Massnahmen, die das IKRK ergreift, sollen der Sicherheit der freigelassenen Geiseln und des gesamten involvierten Personals dienen. 

  • Unser Ziel ist es, dass die Geiseln unverzüglich freigelassen und zu ihren Angehörigen zurückgebracht werden. Zudem bemühen wirs uns darum, Zugang zu ihnen zu erhalten. Wir haben wiederholt erklärt, dass Geiselnahmen gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen und dass Geiseln unverzüglich und bedingungslos freizulassen sind. Bis dahin müssen sie menschenwürdig behandelt werden. Wir haben wiederholt gefordert, sie zu besuchen, ihren Gesundheitszustand zu prüfen und sie medizinisch zu versorgen und den Kontakt mit ihren Angehörigen wiederherzustellen. 

    Unsere jahrelange Erfahrung in Gesprächen mit Konfliktparteien und nicht staatlichen bewaffneten Gruppen hat gezeigt, dass unser bilateraler Ansatz und vertraulicher Dialog bei der Lösung von Problemen wichtiger sind, um Ergebnisse zu erzielen, anstatt öffentliche Anklagen zu erheben.

  • Wir haben uns von Anfang an mit unserem öffentlichen Appell für die Freilassung aller Geiseln sehr deutlich geäussert. Wir haben ein Dutzend Erklärungen veröffentlicht, in denen wir dies öffentlich mitgeteilt haben. Das IKRK und seine Präsidentin haben sich mehrfach mit Verwandten der Geiseln getroffen und öffentlich immer wieder um ihre Freilassung gebeten. 

    Weitere Informationen:

    Israel und die besetzten Gebiete: Das IKRK fordert erneut die Freilassung der Geiseln nach der Veröffentlichung beunruhigender Videos (auf Englisch)

    Israel und die besetzten Gebiete: Forderung nach einer Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien, um humanitäre Hilfe in Gaza zu ermöglichen

    Israel und die besetzten Gebiete: Das IKRK ist empört über erschütternde Videos der israelischen Geiseln in Gaza (auf Englisch)

    Israel: Ein Jahr Verlust und Trauer | Internationales Komitee vom Roten Kreuz (auf Englisch)

    Öffentliche Erklärungen des IKRK zu den Geiseln in Gaza (auf Englisch)

    Wir setzen uns auch in einem im bilateralen Dialog mit denjenigen, die entscheidenden Einfluss haben, für die Geiseln ein. Das IKRK bevorzugt einen bilateralen und vertraulichen Dialog. Die Menschen sehen uns meist nicht im Fernsehen oder in den sozialen Medien über diese Gespräche reden. Wir kommunizieren nicht offen über unsere Arbeit, weil wir aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen, dass das IKRK Veränderungen für diejenigen, denen es helfen will, am besten dadurch erreicht, dass es im Hintergrund agiert und die Interessen derjenigen, denen es helfen will, diskret und unmittelbar bei denjenigen vertritt, die über den notwendigen Einfluss verfügen.

    Das Video gibt Antworten auf die Frage: „Warum schweigen Sie?“.

  • In seiner Rolle als neutraler humanitärer Vermittler wurde das IKRK gebeten, sich an der Überstellung der Verstorbenen aus Gaza an die israelischen Behörden zu beteiligen. Ohne eine Vereinbarung zwischen allen Parteien wird sich das IKRK weder an einer Überstellung sterblicher Überreste zwischen den Seiten beteiligen noch dabei präsent sein oder einen solchen Transfer ermöglichen. Das IKRK beteiligt sich auch nicht an der Zuordnung, Überprüfung oder Untersuchung des Verstorbenen; dies liegt in der Verantwortung der Konfliktparteien.

    Das IKRK ist nach wie vor bereit, künftige Elemente des Waffenstillstandsabkommens umzusetzen. Wir bleiben konsequent der Ansicht, die wir privat und öffentlich geäussert haben, dass alle Freilassungen unter Wahrung der Privatsphäre und würdevoll durchgeführt werden müssen. Wir sind weiterhin besorgt und unzufrieden über die Art und Weise, wie die Freilassungen stattgefunden haben. Spezifische Anliegen werden den Parteien in einem bilateralen und vertraulichen Dialog direkt mitgeteilt.

    Familien haben das Recht, Nachrichten über ihre Angehörigen zu erhalten, und die Verstorbenen müssen respektvoll unter Wahrung ihrer Traditionen und idealerweise von ihren Familien bestattet werden. Die sterblichen Überreste müssen geborgen und angemessen identifiziert werden, um zu verhindern, dass das Schicksal vermisster Menschen infolge bewaffneter Konflikte nicht geklärt wird. In allen Fällen, in denen Menschen im Rahmen eines Konflikts getötet werden oder sterben, müssen ihre Leichen mit Respekt und Würde behandelt werden. Es ist uns bewusst, wie schmerzhaft es ist, wenn Angehörige verschwinden. Und wir verstehen auch den Schmerz, wenn geliebte Menschen nicht auf traditionelle Weise bestattet werden können.

  • Wir wissen, dass die Situation für Sie unglaublich belastend ist. Sie sind nicht allein. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) tut alles nur irgend mögliche, um den Betroffenen zu helfen. Trotz der schwierigen Sicherheitslage arbeiten unsere Teams rund um die Uhr daran, so vielen Menschen wie möglich zu helfen.

    Seit Beginn der Kampfhandlungen am 7. Oktober 2023 haben wir viele Anfragen von Menschen in Israel, Gaza und darüber hinaus erhalten, die verzweifelt Antworten auf das Schicksal und den Verbleib ihrer vermissten Angehörigen suchen.

    Es ist uns bewusst, wie schrecklich es für Familien ist, nichts über das Schicksal und den Verbleib ihrer Angehörigen zu wissen. Im Rahmen des Mandats und der Kapazitäten des IKRK sind wir bereit, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um zu helfen.

    Wir wissen, dass viele Menschen versuchen, in dieser schwierigen Situation Kontakt aufzunehmen. Wir erleben derzeit eine hohe Anzahl von Anrufen. Bitte versuchen Sie es weiter unter den nachfolgenden Telefonnummern. Wir bemühen uns, alle Anrufe zu beantworten.

    In hebräischer und englischer Sprache erreichen Sie das IKRK unter der Nummer 03 524 5286. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +972 3 5245286.

    Wenn Sie uns auf Arabisch kontaktieren möchten, erreichen Sie das IKRK unter 08 283 2400.

    Weitere Informationen: Informationen für die in Israel vom Konflikt betroffenen Menschen (auf Englisch)

Das IKRK beteiligt sich als neutraler Vermittler regelmässig an Freilassungen und Überstellungen in Konflikten auf der ganzen Welt. Die wesentlichen Bedingungen für eine Beteiligung des IKRK sind:

- eine Vereinbarung zwischen allen Parteien;

- Sicherheitsgarantien: Ein sicherer und ungehinderter Zugang des IKRK zur Durchführung des Einsatzes;

- die jederzeitige Wahrung der Anforderungen aus dem HVR durch alle Parteien bei derartigen Einsätzen, insbesondere hinsichtlich der menschenwürdigen Behandlung von in Haft befindlichen Personen vor, während und nach einer Überstellung.