Geplante Spenden

Geplante Spenden

Über Bargeldspenden freuen wir uns immer, denn sie erlauben dem IKRK, unverzüglich den dringendsten Bedarf der Konfliktopfer in allen Teilen der Welt zu erfüllen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine oder mehrere Spenden auf einen längeren Zeitraum zu verteilen. Dadurch können Sie gesetzlich vorgesehene Steuervergünstigungen nutzen und so Ihre Spenden langfristig optimieren.

Im Rahmen einer Lebensversicherung können Sie eine umfangreiche Spende auf mehrere Jahre verteilen: Der Abschluss einer Todesfall-Risikoversicherung erlaubt Ihnen, attraktive steuerliche Rahmenbedingungen zu nutzen. Sie können Ihre Spenden planen, indem Sie das IKRK als unwiderruflich Begünstigten zu Lebzeiten (Spende) oder nach Ihrem Tod (Vermächtnis) einsetzen – als Ausdruck Ihres Engagements zugunsten der Opfer von bewaffneten Konflikten.

Gerne beraten wir Sie auch dann, wenn Sie Spenden für das IKRK in Ihre Pensionsplanung aufnehmen oder in eine Firmenübertragung und/oder eine Nachfolgeregelung integrieren möchten.

 

 

 

 

Individuelle Beratung
Die Situation jeder Spenderin und jedes Spenders ist anders, und deshalb bieten wir massgeschneiderte Lösungen an

Ihre Spenden zugunsten des IKRK sind in den meisten Schweizer Kantonen in Höhe von bis zu 20% des jährlichen Nettoeinkommens steuerlich abzugsfähig. Auch bei der direkten Bundessteuer ist dieser Abzug zulässig.

Für die Planung einer längerfristigen Spende an das IKRK empfiehlt sich der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Auszahlung der Versicherungssumme zu Lebzeiten oder im Todesfall des Versicherten. Diese Spende ist steuerlich abzugsfähig, wenn das IKRK als unwiderruflich Begünstigter eingesetzt wird.

Ein Privatunternehmen kann Spenden zugunsten des IKRK in Höhe von 20% seines Reingewinns zum Abzug bringen.

Zudem können Spenden mittelfristig geplant werden: Eine Lebensversicherung ermöglicht eine Spende anlässlich der Firmenübertragung oder der Pensionierung des Firmengründers.

Marie-Jo Girod