Rechts- und Finanzberater

Rechts- und Finanzberater

Humanitär gesinnte Menschen an einen Tisch bringen

Seit unserer Entstehung haben wir das Privileg, mit einem weitreichenden Netzwerk an Rechts- und Finanzexperten zusammenzuarbeiten, die unsere Werte teilen.

Wenn Sie Teil dieses Netzwerks werden möchten, präsentieren wir Ihnen und Ihren Kunden gerne Möglichkeiten, mit denen Sie uns bei der Erreichung unserer humanitären Ziele unterstützen können.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) wurde 1863 durch den visionären Philanthropen Henri Dunant als Verein nach Schweizer Recht in Genf gegründet. Ohne die aktive Unterstützung von Rechts- und Finanzexperten wäre das IKRK hingegen nicht zu der führenden humanitären Organisation geworden, die sie heute ist.

Unser Ziel war immer schon der Schutz und die Unterstützung von Opfern bewaffneter Konflikte und anderer Gewalt. Wir tun dies mittels unserer direkten Hilfseinsätze in der ganzen Welt sowie durch die Förderung des humanitären Völkerrechts und dessen Achtung durch Regierungen und Waffenträger. Unsere Geschichte ist dabei untrennbar mit der Bewältigung humanitärer Herausforderungen, den Genfer Konventionen und der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verbunden.

Im Laufe der Jahre haben zahlreiche Rechts- und Finanzexperten ihre Ideen und Ressourcen in den Dienst unserer humanitären Ziele gestellt, weil sie von unserem neutralen, unabhängigen, unparteiischen und vertraulichen Ansatz überzeugt sind.

Wenn Sie Teil unseres wachsenden Netzwerks werden und unsere Ziele unterstützen möchten, können Sie beispielsweise:

  • für einen höheren Bekanntheitsgrad unseres humanitären Auftrags und die vielen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit sorgen
  • Kunden, die Interesse an einer Unterstützung humanitärer Arbeit haben, eine personalisierte Partnerschaft vorschlagen
  • andere mögliche Kooperationen vorschlagen, die Sie für geeignet erachten, gemeinsame Ziele voranzubringen.

Wenn Sie oder Ihre Kunden in der Schweiz steuerpflichtig sind, können Sie Spenden bei der direkten Bundessteuer auf das Einkommen steuerlich geltend machen. Die Höhe des abzugsfähigen Betrags hängt dabei von Ihrem Wohnsitzkanton ab.

Steuerbegünstigte Spenden aus Europa können mittels unserer Mitgliedschaft bei „Transnational Giving Europe" getätigt werden. Weitere Informationen über dieses Programm erhalten Sie unter www.transnationalgiving.eu. In den USA können steueroptimierte Spenden über unsere Partnerschaft mit „Charities Aid Foundation America" geleistet werden. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.cafamerica.org.

Wenn Sie oder Ihre Kunden in anderen Regionen oder Ländern steuerpflichtig sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir klären dann gerne ab, ob und wie Sie Ihre Spende steuer absetzen können.

Bitte senden Sie folgende Informationen an Ihre Bank, um eine Spende zu tätigen:

Begünstigter: Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)
Clearing-Nr. (CH): 240 (für Überweisungen aus der Schweiz)
Swift-Code (BIC): UBSWCH ZH80A (für Überweisungen aus dem Ausland)

Adresse der Bank:
UBS SAPF 2600
1211 Genf 2
Schweiz

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Überweisung auf das richtige Konto tätigen:

Konto-Nr.WährungIBAN
240-C0129986.0CHFCH63 0024 0240 C012 9986 0
240-C0129986.4USDCH52 0024 0240 C012 9986 4
240-C0129986.5EURCH25 0024 0240 C012 9986 5
240-C0183929.1GBPCH73 0024 0240 C018 3929 1

Wir sind die einzige Organisation, die den Friedensnobelpreis dreimal gewonnen hat. Darüber hinaus wurden wir mit dem Balzan-Preis für Humanität, Frieden und Brüderlichkeit unter den Völkern ausgezeichnet und haben eine Reihe anderer Auszeichnungen in Anerkennung unserer weltweiten Einsätze für Menschen in Not erhalten. Zudem stehen wir regelmässig in den obersten Rängen in internationalen Vergleichslisten wie beispielsweise dem „Multilateral Aid Review" der britischen Regierung.

Ausserdem verwalten wir verschiedene Fonds, die im Laufe des vergangenen Jahrhunderts durch Sonderzuwendungen von Einzelpersonen und Organisationen errichtet wurden. Zu den Aufgaben dieser Fonds gehören der Erhalt, die Förderung und Weiterentwicklung unseres humanitären Mandats sowie die Auszeichnung von Personen, die einen besonderen Beitrag zu unserer Arbeit geleistet haben. Dazu gehören:

  • Der Kaiserin-Shôken-Fonds, der im Jahre 1912 durch Ihre Majestät, die Kaiserin von Japan, errichtet wurde, um „Hilfseinsätze in Friedenszeiten" zu fördern. Jedes Jahr stellt der Fonds den Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften Zuschüsse für Projekte in Bereichen wie Katastrophenprävention, Gesundheit, Blutspenden, Jugendarbeit und Erste Hilfe zur Verfügung.
  • Die Florence-Nightingale-Medaille, die von den Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften im Gedenken an die berühmte englische Krankenschwester des 19. Jahrhunderts geschaffen wurde. Sie wird Pflegekräften oder Pflegehilfskräften verliehen, die sich in Friedens- oder Kriegszeiten um besondere Leistungen verdient gemacht haben. Sie kann auch posthum verliehen werden, wenn der Empfänger in Ausübung seiner Arbeit in einer Konfliktzone verstorben ist.
  • Der französische Maurice-de-Madre-Fonds, der Mitarbeitende der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterstützt, die bei der Ausübung ihrer Arbeit eine ernsthafte Verletzung erlitten haben oder ernsthaft erkrankt sind. Er wird auch Familien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verliehen, die bei ihrer Arbeit ihr Leben verloren haben. Er wurde 1970 im Rahmen des Legats des französischen Comte Maurice de Madre an das IKRK errichtet.
  • Der Paul-Reuter-Fonds, der die Veröffentlichung von Arbeiten über das humanitäre Völkerrecht fördert und in diesem Zusammenhang alle zwei Jahre den Paul-Reuter-Preis verleiht. Der Fonds wurde 1983 durch eine Zuwendung an das IKRK errichtet, die uns der verstorbene Paul Reuter, emeritierter Professor an der Universität Paris und Mitglied des Instituts für Internationales Recht, zukommen liess.
Marie-Jo Girod